Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Holt bitte mal die Glaskugel raus...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Holt bitte mal die Glaskugel raus...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 07:16    Titel: Holt bitte mal die Glaskugel raus... Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe soeben beim surfen folgendes Urteil zum Thema Filesharing gefunden:
http://webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080314.html
Das LG Hamburg hat im Fall einer Urheberrechtsverletzung geschrieben, dass die IP kein alleiniger Beweis sei.

Wie seht ihr den Fall?
Welche Auswirkungen könnte das jetzt für die Musikindustrie haben?
Ziehen andere Gerichte nach?

In Erwartung eurer Antworten verbleibe ich im Astronomieturm und versuche in meine eigene Glaskugel zu sehen.

Eure Hogwarts
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 08:20    Titel: Re: Holt bitte mal die Glaskugel raus... Antworten mit Zitat

Off-Topic:
Hogwarts hat folgendes geschrieben::
....verbleibe ich im Astronomieturm und versuche in meine eigene Glaskugel zu sehen.

Uii, die finden Sie eher im Astrologieturm als im Astronomieturm (Astronomie ist eine Naturwissenschaft, Astrologie hingegen Scharlatanerie) Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Moment, das Gericht hat nicht gesagt, daß die IP alleine nicht ausreicht, sondern das die Methoden der Beweissicherung in diesem Falle nicht ausgereicht haben. Das ist schon ein wichtiger Unterschied in der Bedeutung des Urteils!
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.