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Widerspruch abgeleht.

 
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chuckymaster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 20:54    Titel: Widerspruch abgeleht. Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich habe da folgende Frage(n).

Ich habe letztes Jahr Mitte-Ende August einen Strafbefehl wegen Betrugs bekommen (30 Tagessätze a 30€).
Kurz zur Geschichte:
Ich bin im Feburar 07 ins Ausland gegangen und habe kurz vorher noch etwas übers I-net bestellt, aber bis die Rechnung kam war ich schon weg. Im August habe ich dann dieses Schreiben bekommen, zugestellt ins Ausland, nachdem die Polizei bei meinen Eltern war und ich mich bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe.
Daraufhin habe ich mich mit der Firma in Verbindung gesätzt und wir haben uns geeinigt wenn ich den Betrag (unter 50€) bezahle ziehen sie die Anzeige zurück. Geichzeitig habe ich an die Staatsanwaltschaft geschrieben mit der Bitte um Einstellung des Verfahrens (alles war auch Fristgerecht).

Nun habe ich heute eine Email von meinen Eltern bekommen. Die Polizei war dort und wollte Ihnen ein Schreiben der Staatanwaltschaft abgeben mit der Ablehnung des Widerspruchs.

Nun ist das ganze ja auch schon wieder ein halbes Jahr her, geht das dann eigentlich noch?
Eine Anwältin sagte mir, wenn ich das bezahle und die Firma die Anzeige zurüchzieht kann die Staatsanwaltschaft nix mehr machen kann, weil ein öffentliches Interesse erst ab einen Betrag über 50€ besteht.

Wie ist die Rechtslage?
Besten Dank.

Gruss
Chucky
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