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(Gefährliche) Körperverletzung, welche Möglichkeiten?

 
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Sorgenskin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:47    Titel: (Gefährliche) Körperverletzung, welche Möglichkeiten? Antworten mit Zitat

Guten Tag, ich bin ein Neuling und hoffe, dass ich ins richtige Board gepostet habe.

Zu meinem Thema:

Fünf Menschen kommen aus einer Musikveranstaltung, sind aber eher nüchtern und auf dem gemeinsamen Weg nach Hause. Plötzlich tauchen zwei Schläger aus einem Hinterhalt auf - entweder aus dem Gebüsch oder hinter einer Hauswand.

Einer der beiden Angreifer, extrem breit, Schlägerstatur, macht dem Geschädigten Platz, der wiederum glaubt, dass er auf der Mitte des Gehwegs hindurchlaufen soll. Das tut er, schaut dabei nicht nach oben. Er bekommt von dem Schlägertypen einen gezielten Faustschlag auf die Nase bzw ins Gesicht und geht kurz zu Boden. Es gibt kein Wortgefecht; die Angreifer sind von außerhalb und dem Geschädigten und seinen vier Begleitern vollkommen unbekannt.

Den Zeugen fällt später auf, dass die Angreifer sich offenbar versteckt hatten, ein weiterer Beteiligter könnte sie kurz zuvor aus dem Auto abgesetzt haben und hat sie direkt nach dem Angriff in jedem Fall wieder aufgenommen. Das Kennzeichen ist festgehalten worden. Zwei der Begleiter, die nur wenige Schritte vor dem Geschädigten und den zwei weiteren Begleitern gelaufen sind, haben die Angreifer erst nach dem Angriff bemerkt, was die Annahme unterstützt, dass diese sich versteckt haben könnten. Beide Angreifer sind anschließend als Fahrer und Beifahrer in das wartende Fahrzeug eingestiegen - Zwei weitere Beteilgte saßen darin; unbekannt ist, wer das Fahrzeug dort mitten auf der Fahrbahn abgestellt hat.

Einer der beiden Polizisten vermutet aus kurzfristiger Erfahrung, dass die Täter Schläger aus dem rechtsextremen Spektrum seien ("Das hatten wir schon häufiger. Die kommen her und fangen gezielt Linke ab, um dann zuzuschlagen und schnell wieder abzuhauen."). Noch während des Polizeigesprächs werden die Beamten zu einer Nebenstraße gerufen, wo offenbar die selben Täter wieder "zugeschlagen" haben. Die Betroffenen sind unbekannt. Die Betroffenen sind übrigens keine Angehörigen der linken Szene und dürften auch nicht so ausgesehen haben.

Eine fünfte, unbeteiligte Zeugin reagiert schnell und alarmiert RTW und Polizei. In der Notaufnahme des Klinikums werden starke Blutungen festgestellt, aber glücklicherweise keine Brüche (Röntgenaufnahme). Die Nase ist innen wie außen beschädigt und blutet nach nahezu 24h noch immer. Dauerkopfschmerzen sowie eine Schwellung des Gesichts gesellen sich zur (inzwischen geklebten) Risswunde und zum Taubheitsgefühl im Oberkiefer. Weiterhin ist eine (sehr) kleine Spitze eines oberen Schneidezahns abgebrochen, der jetzt scharfkantig ist. Mehrere Zähne schmerzen. Möglicherweise entwickelt sich eine Angststörung, die behandelt werden muss.

Mehrere Kleidungsstücke sind ebenfalls durch das Blut des Opfers beschädigt worden. Der Wert ist nicht unerheblich, vor allem für einen Studenten. Wichtiger ist dem Opfer hier aber seine Gesundheit.

Einer der Begleiter ist von dem Schlägertypen ebenfalls leicht am Hinterkopf getroffen worden, klagt aber nicht (mehr) über Beschwerden und hat auch keine Anzeige erstattet.

Nun meine Fragen zum geschilderten Fall: Was kann und muss der Angegriffene unternehmen? Kommt hier wegen des Hinterhalts der Tatbestand der gefährlichen KV zum Tragen? Muss der Geschädigte eine separate Anzeige erstatten? Muss er persönlich vor Gericht erscheinen, wo ihn die Angreifer in Augenschein nehmen können? Kann der Geschädigte auf Schmerzensgeld klagen, und wie sind die Aussichten?

Vielen Dank und nette Grüße!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Geschädigte sollte erst einmal - falls dies noch nicht geschehen ist - seiner Krankenversicherung Bescheid geben. Die wird sich ihre Kosten nämlich auch vom Täter holen wollen.

Er sollte die Krankenversicherung bitten ihm mitzuteilen, ob der Täter zahlungsfähig ist, falls sie dies erfährt.

Ist er das, sollte der Geschädigte sich einen Rechtsanwalt nehmen - den der Täter auch zu bezahlen hat - und Fragen nach Entschädigung und Schmerzensgeld in seine Hände legen.

Ist der Täter nicht zahlungsfähig (arbeitslos, Hartz IV usw.), dann empfehlen sich wirtschaftliche Überlegungen:

Seinen Anwalt muss man dann erst einmal selber bezahlen (ich behaupte, ohne geht's nicht). Und das eventuell eingeklagte Geld sieht man auch nicht. Allerdings ist so ein Titel 30 Jahre gültig; innerhalb von 30 Jahren kommt mancher zu etwas Geld. Es sei denn, Täter macht eine Karriere als Knastologe.

Und es empfiehlt sich immer eine Infoanfrage beim Weißen Ring (Google hilft dabei).

All dies betrifft übrigens das Zivilrechtliche, das mit dem Strafrechtlichen nichts zu tun hat. Für das Strafrechtliche ist der Staatsanwalt zuständig. Und wenn der Dich vor Gericht als Zeuge laden lässt, dann kannst Du dem Richter nicht sagen, och nö, ich möchte lieber nich. Da musst Du schon antanzen. In der Hand hast Du da gar nichts, denn wenn die schon bekannt sind, dann kriegen die so und so ein Verfahren, ob Du willst oder nicht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Sorgenskin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke erstmal für die guten Tipps, die wirklich schon sehr hilfreich waren.

Erwartungsgemäß will der Geschädigte nicht, dass sie nicht verurteilt werden, sondern ist - im Gegenteil - sehr interessiert daran. Die sollen für ihre "Aktivitäten" doch nicht noch mit Freiheit belohnt werden. Aber der Geschädigte hat große Angst, den Tätern gegenüberzustehen. Dann werden die sich ja sein Gesicht merken (von dem sie derzeit vermutlich nicht viel Erinnerung haben), und das Opfer wird wohl keine ruhige Nacht mehr haben. Es bliebe aus Angst gern anonym oder außerhalb des Blickkontakts mit seinen Peinigern. Gibt es denn da keine Möglichkeiten?

Besten Dank und netten Gruß!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel nicht.

Allein deswegen schon nicht, weil das eine politische Kapitulationserklärung den Nazis gegenüber wäre; dazu besteht m.E. kein Grund.

Zeugenschutzprogramme gibt es zwar, aber die sind für andere Fälle da. Da muss für den Zeugen schon konkrete Lebensgefahr bestehen, weit verzweigte Banden, die mit Auftragsmorden operieren.

So gefährlich sind Nazis aber nicht. Denn die wollen ja immer noch die bürgerliche Fassade wahren und sich nicht als Berufsverbrecher darstellen.

Richter können ausgesprochen biestig werden, wenn man der Autorität des Gerichtes nicht folgt. Das gilt nicht nur für Zeugen, die meinen, sie bräuchten nicht zu erscheinen, sondern insbesondere auch für alle, die meinen, sie könnten nun für das 'Verpfeifen' Rache üben. Ich würde mir da keine allzu großen Sorgen machen. Ein anständiger Richter ist ohne weiteres in der Lage, auch einem Nazi glasklar zu machen, wer hier was zu sagen hat und dass er und seine Kumpane da nicht zu gehören.

Wenn der Richter sagt, pass op, Jung, so unverbesserlich, wie du dich hier zeigst, wirst du jetzt erst mal aus dem Verkehr gezogen und verschwindest paar Wochen hinter Gittern, dann verschwindet der die nächsten paar Wochen hinter Gittern. Dass da keiner scharf drauf ist, begründet die Autorität des Gerichtes.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Benutzer13
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Anmeldungsdatum: 29.04.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Der Geschädigte sollte erst einmal - falls dies noch nicht geschehen ist - seiner Krankenversicherung Bescheid geben. Die wird sich ihre Kosten nämlich auch vom Täter holen wollen.
Er sollte die Krankenversicherung bitten ihm mitzuteilen, ob der Täter zahlungsfähig ist, falls sie dies erfährt.
Ist er das, sollte der Geschädigte sich einen Rechtsanwalt nehmen - den der Täter auch zu bezahlen hat - und Fragen nach Entschädigung und Schmerzensgeld in seine Hände legen.
Ist der Täter nicht zahlungsfähig (arbeitslos, Hartz IV usw.), dann empfehlen sich wirtschaftliche Überlegungen:
Seinen Anwalt muss man dann erst einmal selber bezahlen (ich behaupte, ohne geht's nicht). Und das eventuell eingeklagte Geld sieht man auch nicht. Allerdings ist so ein Titel 30 Jahre gültig; innerhalb von 30 Jahren kommt mancher zu etwas Geld. Es sei denn, Täter macht eine Karriere als Knastologe.
Und es empfiehlt sich immer eine Infoanfrage beim Weißen Ring (Google hilft dabei).
All dies betrifft übrigens das Zivilrechtliche, das mit dem Strafrechtlichen nichts zu tun hat. Für das Strafrechtliche ist der Staatsanwalt zuständig. Und wenn der Dich vor Gericht als Zeuge laden lässt, dann kannst Du dem Richter nicht sagen, och nö, ich möchte lieber nich. Da musst Du schon antanzen. In der Hand hast Du da gar nichts, denn wenn die schon bekannt sind, dann kriegen die so und so ein Verfahren, ob Du willst oder nicht.


Geschockt Ich gehe die Straße entlang und mit kommt jemand entgegen, der mir nich gefällt. Dem haue ich dann einfach mal auf die Nuss ---> Nasenbeinfraktur und 2 Zähne ausgeschlagen. Der Typ wird mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht und zeigt mich an.

Jetzt muß ich :

- Seinen Anwat
- Die Rechnung vom Rettungswagen
- Die Rechnung vom Chirurgen
- Die Rechnung vom Zahanrzt und evtl. noch die Rechnung vom Kieferorthopäden zahlen, sofern bei mir etwas zu holen ist ??

Wenn es ganz blöd läuft muß ich noch meinen Anwalt, die Gerichtskosten, Schadenersatz (oder fallen darunter schon seine Auslagen), Schmerzengeld bezahlen und vielleicht noch eine Geldstrafe oder gar Knast ??

.......hätte ich nicht gedacht. Ich dachte, die Versorgung zahlt die Krankenkasse und den Rest seine Versicherung.
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Sorgenskin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Benutzer13 hat folgendes geschrieben::

.......hätte ich nicht gedacht. Ich dachte, die Versorgung zahlt die Krankenkasse und den Rest seine Versicherung.

Als Laie vermute ich mal, dass bei dieser vorsätzlich begangenen Tat die Krankenkasse nicht auf Kosten sitzen bleiben will, die definitiv durch die Verschuldung des Angreifers verursacht wurden. Den eigenen Anwalt trägt m. E. keine Rechtsschutzversicherung, weil die Tat vorsätzlich begangen wurde. Und der gegnerische Anwalt wird wohl bestrebt sein, nicht seinem eigenen Klienten, sondern zunächst dem Täter seine KNote in Rechnung zu stellen. So stelle ich mir das auch bei der Versicherung des Opfers vor. Wäre ja sonst ein ungerechtes System Winken

Ist aber eben nur meine Meinung Winken
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ratte1
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Benutzer13 hat folgendes geschrieben::
Ich dachte, die Versorgung zahlt die Krankenkasse und den Rest seine Versicherung.

Die Krankenkasse des Geschädigten übernimmt natürlich dessen Kosten, holt sich die Kosten aber vom Schläger zurück.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1011600

Freundliche Grüße

ratte1
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thomas26
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BeitragVerfasst am: 31.03.08, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Benutzer13 hat folgendes geschrieben::

Jetzt muß ich :

- Seinen Anwat (...) zahlen


Nein.
Benutzer13 hat folgendes geschrieben::

- Die Rechnung vom Rettungswagen (...) zahlen

Nein. Diese zahl zuerstmal die Krankenversicherung. Diese wird allerdings versuchen sich das Geld vom Täter zurückzuholen. Sobald dieser namentlich feststeht.
Benutzer13 hat folgendes geschrieben::

- Die Rechnung vom Chirurgen (...) zahlen

S.o.
Benutzer13 hat folgendes geschrieben::


- Die Rechnung vom Zahanrzt und evtl. noch die Rechnung vom Kieferorthopäden zahlen, sofern bei mir etwas zu holen ist ?? (...) zahlen

S.o.

Den eigenen Anwalt (des Geschädigten) übernimmt u.U. sehr wohl die Rechtsschutzversicherung. Die Tat wurde zwar vorsätzlich begangen, aber doch nicht vom Geschädigten. Der konnte ja nix dafür.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Benutzer13 beschreibt aber doch ein Szenario, in dem er der Schläger ist.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 31.03.08, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Benutzer13 beschreibt aber doch ein Szenario, in dem er der Schläger ist.

Ja, hab ich jetzt auch verstanden... Mit den Augen rollen
Hab ich wohl falsch verstanden. Lachen
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Sorgenskin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wie dem auch sei, tausend Dank für die Tipps und Ratschläge, sie waren sehr hilfreich.

Nette Grüße!!!
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