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Klo-Gebühr nicht gezahlt.
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My Lord
Gast





BeitragVerfasst am: 31.03.08, 15:23    Titel: Klo-Gebühr nicht gezahlt. Antworten mit Zitat

Hallo,


gestern hat Kunde C in einem Geschäft eine Toilette benutzt. Ein Schild war mit der Aufschrift "50 Cent pro Nutzung" versehen. Als C beim verlassen der Toilette auf das Geld angeprochen wird, reagiert C nicht. Die Putzkraft schreit C noch hinterher. Ein wenig später wird C in einem anderen Geschäft von einem Sicherheitsdienst festgehalten und zur Zahlung aufgefordert.

Person C forderte den Sicherheitsmann dazu auf, umgehend Abstand zu nehmen, oder C werde die polizei alarmieren. Der Wachmann lachte, schmiss C au fden Boden und legte ihm Handschellen an. Nun wurde Person C zu den Toiletten geführt und musste unter androhung von einer Strafanzeige die Gebühr entrichten.


Frage:


War das forgehen des Wachmannes legal?

Müssen die Klo-Gebühren auch dann entrichtet werden, wenn sich in dem Einkaufzentrum gastronomische Betriebe befinden?

Darf jemand festgehakten werden und angezeigt, wenn er eine Klo-Gebühr nicht zahlt?


Danke.
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My Lord
Gast





BeitragVerfasst am: 31.03.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Auf den Boden geworfen und Hanschließen angelegt? Geschockt
Da würde ich doch glatt eine Anzeige in Erwägung ziehen!


Person C hat leider keinen Namen, und da C sich natürlich gegen die willkürliche Festnahme gewehrt hat, könnte der Wachmann einfach behaupten er habe sich verteidigt. Immerhin waren dort Zeugen(Angestellte), die sicherlich zu Gunsten des Wachmannes aussagen würden.
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Apocalypto
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 26.03.2008
Beiträge: 25
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 16:07    Titel: Re: Klo-Gebühr nicht gezahlt. Antworten mit Zitat

Frage:


Zitat:
War das forgehen des Wachmannes legal?



Ganz sicher nicht. Der Wachmann ist weder dazu autorisiert C wegen dieses "Deliktes" Handschellen anzulegen, noch diesen zu einer "Zahlung" zu forcieren.


Zitat:
Müssen die Klo-Gebühren auch dann entrichtet werden, wenn sich in dem Einkaufzentrum gastronomische Betriebe befinden?


Nein. Generell kann niemand zur Entrichtung von WC-Gebühren forciert werden.


Zitat:
Darf jemand festgehakten werden und angezeigt, wenn er eine Klo-Gebühr nicht zahlt?


Das dürfte wohl mit §239 StGB kollidieren...
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Apocalypto
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 26.03.2008
Beiträge: 25
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Person C hat leider keinen Namen, und da C sich natürlich gegen die willkürliche Festnahme gewehrt hat, könnte der Wachmann einfach behaupten er habe sich verteidigt. Immerhin waren dort Zeugen(Angestellte), die sicherlich zu Gunsten des Wachmannes aussagen würden.


C sollte den Vorfall ungehend der Polizei melden. Auch sollte C investigieren, welcher Sicherheitsdienst dort agierte. Vielleicht lässt sich so die Indentität des Wachmannes eruieren.
_________________
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

My Lord hat folgendes geschrieben::
Person C hat leider keinen Namen
Person C müsste auch nur der Polizei gegenüber ihre persönlichen Daten nennen.
My Lord hat folgendes geschrieben::
und da C sich natürlich gegen die willkürliche Festnahme gewehrt hat, könnte der Wachmann einfach behaupten er habe sich verteidigt. Immerhin waren dort Zeugen(Angestellte), die sicherlich zu Gunsten des Wachmannes aussagen würden.

Das würde dann im Falle einer Anzeige vermutlich der Staatsanwalt ermitteln ob das Verhalten des Wachmannes gerechtfertigt war. Die Festnahme durch den Wachmann war sicher nicht willkürlich, denn
My Lord hat folgendes geschrieben::
Ein Schild war mit der Aufschrift "50 Cent pro Nutzung" versehen. Als C beim verlassen der Toilette auf das Geld angeprochen wird, reagiert C nicht.

Das Dürfte Imho den Tatbestand Erschleichen von Leistungen erfüllen und somit das Festhalten von Person C im Rahmen des Jedermannparagraph rechtfertigen.
My Lord hat folgendes geschrieben::
Müssen die Klo-Gebühren auch dann entrichtet werden, wenn sich in dem Einkaufzentrum gastronomische Betriebe befinden?

Unter Umständen müssen Gastronomische Betriebe Toiletten zur Verfügung stellen. Sie können deren Benutzung aber auf Ihre Gäste beschränken und die Benutzung der Toiletten muß nicht Kostenlos sein.
Wenn man ein offensichtlich kostenpflichtiges Klo benutzt, dann muß man auch dafür bezahlen Winken
_________________
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zustimmung(vorausgesetzt ein öffentliches WC gilt als eine Einrichtung i.S.d. §265a StGB - vielleicht auch Betrug mit der Täuschung über Zahlungswillen).
Vorausgesetzt, die Absicht zur "Zech"prelle lag von Anfang an vor.
Kam der Entschlus zum Nichtzahlen und Weglaufen erst im Nachhinein dürfte es "nur" das Nichtbegleichen einer zivilrechtlichen Forderung sein und die dürfte nicht wie o.g. behandelt werden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Kam der Entschlus zum Nichtzahlen und Weglaufen erst im Nachhinein dürfte es "nur" das Nichtbegleichen einer zivilrechtlichen Forderung sein und die dürfte nicht wie o.g. behandelt werden.


Ich denke aber, das Handeln der Person, lässt eher darauf schließen, dass sie von Beginn an nicht Bereit war eine Gebühr zu entrichten. Immerhin war klar zu erkennen, dass eine Gebühr fällig wird. Die Person muss sich also beim Lesen des Schildes Gedanken gemacht haben, ob der bereit ist die Gebühr zu bezahlen und das WC zu benutzen oder nicht. Als er dann das WC ignorierend verlassen hat, ist es für mich anscheinend, dass die Person für die Nutzung kein Entgelt bezahlen wollte.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Unter Umständen müssen Gastronomische Betriebe Toiletten zur Verfügung stellen. Sie können deren Benutzung aber auf Ihre Gäste beschränken und die Benutzung der Toiletten muß nicht Kostenlos sein.

Bei Alkoholausschank meines wissens schon! Und ansonsten Leuten, die nicht zahlen können, die Notdurft zu verweigern soll angeblich auch als Nötigung geahndet werden können...
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
karli hat folgendes geschrieben::
Unter Umständen müssen Gastronomische Betriebe Toiletten zur Verfügung stellen.

Bei Alkoholausschank meines wissens schon!

Ja, das wär einer der Umstände. Genaueres steht beispielsweise hier
DanielB hat folgendes geschrieben::
Und ansonsten Leuten, die nicht zahlen können, die Notdurft zu verweigern soll angeblich auch als Nötigung geahndet werden können...


Das wär dann sicher auch Nötigung, wenn der Kinobesitzer mich den Film nicht anschauen lässt, weil ich nicht bezahlt hab Mit den Augen rollen
Nötigung
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kann ja jede Klofrau oder Klomann Winken behaupten, dass man nicht bezahlt hat. Dann kommt gleich der Wachmann Geschockt Geschockt Geschockt ???
Immerhin bekommt man ja keine Quittung oder soll man die jetzt lieber immer verlangen???
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RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"50 Cent pro Nutzung"
Das Dürfte Imho den Tatbestand Erschleichen von Leistungen erfüllen und somit das Festhalten von Person C im Rahmen des Jedermannparagraph rechtfertigen.

Die Verhältnissmässigkeit nicht vergessen: 50Cent versus Freiheitsberaubung.
Eine Strafvorschrift ist kein Freifahrtschein.
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt noch dazu. Selbst wenn man im Kaufhaus eine CD klaut wird man doch nicht gleich auf den Boden geworfen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Apropos Zeugen: interessant wäre die Antwort auf die an den Wachmann gerichtete Frage, warum er denn mit Handschellen in der Tasche herum läuft.
_________________
Grüße,
Abrazo
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Naja warum sollte der Wachmann nicht mit Handschellen rumlaufen?
Immerhin darf er von der Jedermannfestnahme Gebrauch machen, wenn es sein muss auch mit Handschellen um den Täter zu festzuhalten. Ob in diesem Fall eine Verhältnismäßigkeit vorhanden ist, ist, wie schon angesprochen, fraglich.
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RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das für den Laien fraglich, oder für einen Rechtskundigen?
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