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Verfasst am: 01.04.08, 09:44 Titel: Stromklau - wessen macht sich der Dieb strafbar?
Hallo!
A wohnt ine einem Mietshaus und mußte vor einigen Wochen feststellen, daß einige Stromquellen, die über den Zähler des Allgemeinstroms laufen und abgerechnet werden müßten, an den Zähler von A angeschlossen sind.
A schreibt den Vermieter an, welcher den "Diebstahl" an sich zu gibt, aber sonst nichts weiter macht. A fordert den Vermieter auf, die Verbrauchsstellen, die nicht auf den Zähler von A laufen dürfen, innerhalb einer Frist abzuklemmen.
Der Vermieter lehnt dies mit der Begründung ab, daß der Schaden für A ja nicht groß sei und verbietet im gleichzeitig die eigenständige Beauftragung eines Elektikers, mit der Begründung, daß dies alleine das Recht des Vermieters sei und A bei Zuwiderhandlung mit sraftrechlichen Folgen zu rechnen hätte.
Wessen macht sich denn der Dieb strafbar? Zumal er den Diebstahl mindestens seit 5 Jahren vornimmt und damit nicht aufhört. Kann A strafrechtlich verfolgt werden, wenn er den Diebstahl für die Zukunft verhindern will?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.04.08, 11:03 Titel:
Sofern der VM das ganze selbst angeschlossen hat, könnte das auch den örtlichen Stromversorger interessieren, die mögen das garnicht wenn Unbefugte an ihren Zählern rumspielen. _________________ ausgezeichnet
An Richard Gecko: Danke. Wird heute noch passieren. Ich werde den Ausgang dann posten, damit andere vielleicht was als Info haben.
An Yamato: Der Stromversorger schaltet sich nur ein, wenn es unfachmännisch gemacht wurde und vielleicht dadurch Brandgefahr bestehen könnte. Wobei man sich vielleicht dumm stellen könnte, weil man als Laie kaum weiß, ob es fachmännisch gemacht wurde, oder nicht.
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