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Markenrechtsverletzung ???

 
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PolarisATV
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 17:40    Titel: Markenrechtsverletzung ??? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Foren-Member,

ich bin gerade dabei an der lieben Gesetzgebung im Bereich Markenrecht zu zweifeln Weinen

Wir hatten von einer Kundin einen Auftrag zur Lieferung zweier Geräte erhalten, diese bei einem neuen Lieferanten angefragt (Neu- ud Originalware), bestellt und geliefert bekommen (auf den Belegen steht auch überall Neu- und Originalware). Wir haben das Päckchen vom Lieferanten erhalten, alles in Originalverpackung, Adressaufkleber des Kunden drauf und raus damit in die Post.

Nun haben wir eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung des Herstellers erhalten, mit der Begründung die Ware sei eine Fälschung. Die Frage ist, haben wir nun eine Markenrechtsverletzung begangen oder nicht? Wir haben ja auch original und neu bestellt, so auch bekommen, hatte auch nicht den anschein einer fälschung oder das wir sowas vermutet hätten oder konnten. hätten wir das auch nur irgendwie vermutet oder gewusst hätten wir das nie geliefert... ab wann begeht man eine markenrechtsverletzung? oder muss man grundsätzlich immer vermuten das man eine fälschung bekommen kann?

vielen dank schon mal
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bei gefälschter, geklauter, gehehlte oder gebrochene Ware ist der erste Ansprechpartner nachvollziehbarer Weise der letzte Absender.

Ob dieser nun selbst gefälscht, geklaut, gehehlt oder gebrochen hat, kann sich erst nach dessen Ansprechen feststellen lassen.

Und auch, wer es sonst gewesen sein könnte. Und ebenfalls, inwieweit er bislang Sorgfaltspflichten (neuer Lieferant, aber Ware nicht mal angeschaut!?!?) derart vernachlässigt hat, dass er mitschuldig wird bzw. mithaftbar.

Einen Anspruch, dass er künftig keine Fälschungen mehr verschickt, hat der Markeninhaber aber sicherlich. Diesen zu sichern dient wohl die Abmahnung.

Deren Kosten könnten evtl. zumindest teilweise weitergereicht werden an andere Störer - wobei ein liefernder Fälscher auch sagen könnte: "Selber schuld, warum hat der nicht in die Kiste gekuckt!"

Gruß aus Berlin, Gerd
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PolarisATV
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

wir haben die umverpackung schon geöffnet und kontrolliert was drin ist, die ware ist aber originalverpackt it garantiesiegel, also alles original, der unterschied ist nur im labor zu erkennen.

der leiferant hat uns auch mit den dazugehörigen belegen die originalität ja somit bestätigt, also war es für uns nicht ersichtlich das sowas vorliegen könnte.

hmmm, hab mir am wochenende schon überlegt mein Auto zu zerlegen, vielleicht ist ja was anderes drin als drauf steht?!?

danke

und gruß
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 14:47    Titel: Re: Markenrechtsverletzung ??? Antworten mit Zitat

PolarisATV hat folgendes geschrieben::
Nun haben wir eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung des Herstellers erhalten, mit der Begründung die Ware sei eine Fälschung. Die Frage ist, haben wir nun eine Markenrechtsverletzung begangen oder nicht?


Auch ohne Verschulden könntet ihr vom Rechteinhaber in Anspruch genommen werden (auf Unterlassung / Auskunft / Vernichtung ... ). Lediglich Schadensersatz könnte der Rechtinhaber nur/erst bei Verschulden (Voratz/Fahrlässigkeit) verlangen, und auch nur bei Vorsatz käme eine Haft-/Geldstrafe wg. Markenrechtsverletzung in Betracht.

Zitat:
Wir haben ja auch original und neu bestellt, so auch bekommen,


Man könnte seine eigenen 'Schäden' aus der Belieferung mit markenrechtsverletzender Ware von seinem Lieferanten ersetzt verlangen. Entweder aufgrund von Schadensersatz wg. Vertragspflichtverletzungen, oder aufgrund vertraglicher Absprachen ( ... der Lieferant ersetzt dem Abnehmer dessen sämtliche Kosten, die diesem im Zusammenhang mit berechtigten Beanstandungen eines Markenrechteinhabers enstehen sollten ...)

Zitat:
hab mir am wochenende schon überlegt mein Auto zu zerlegen, vielleicht ist ja was anderes drin als drauf steht


'Gefälschte' Markenwaren unterliegen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs nicht den Bestimmungen des Markenrechts. Patentverletzende Einrichtigungen / Bestandteile des Autos dürfen zu Privatzwecken ebenfalls verwendet werden, ohne Beanstandungs-Gefahr durch den Patentinhaber.

mbG
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