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Das Erschlagen könnte schon rechtmäßig sein, wenn der Betroffene sich ernsthaft bedroht fühlt. Hundehalter gehen zwar fast immer davon aus "der macht nichts, er will nur spielen", was aus ihrer Sicht auch stimmt (dem Halter tut der Hund meist wirklich nichts), aber ein Dritter muß nicht unbedingt abwarten, ob genau dieser Hund nicht doch zubeißt.
Üblicher Weise sollte ein Hund eigentlich sofort kehrtmachen, wenn der Halter ihn zurückruft. Dann ist auch keine Bedrohung mehr gegeben. Hinterherrennen darf der Dritte natürlich nicht.
Das mit den Kaninchen ist aber weit hergeholt. Wenn der Hund gerade mal aus Neugier in den Garten rennt, wird er dort nicht gleich und unbemerkt sein Geschäft machen.
Viel wahrscheinlicher ist es doch dass Katzen im Garten rumlaufen, die man meines Wissens weitgehend dulden muss. Freilaufende Katzen ernähren sich sicher nicht nur aus der Dose, und ihre Geschäftstätigkeit findet allzugern im Gras statt und man wird sie auch nicht mitbekommen.
Trotzdem ist uns wohl nie ein Karnickel wegen einer solchen Infektion erkrankt.
Dem Grundstückseigentümer würde ich fragen ob er es in Ordnung geht dass man ihn erschlage sobeld er sein Grundstück verlässt. Ob er zu einer Reflexion fähig ist steht auf einem anderen Blatt.
Einer Bedrohung geht man doch viel besser aus dem Weg anstatt ihr hinterherzurennen.
Zum Beispiel werden durch Hundekot, und der kommt nun bei jedem Hund vor, Parasiten übertragen, welche bei andere Kleinsäuger, wie z.B. Kaninchen tötliche Krankheiten hervor rufen können. Sollte der Gartenbesitzer z.B. Kaninchen halten und an diese das Gras aus seinem Garten verfüttern wollen, wird er ihren Hund dort nicht akzeptieren können.
Hallo Bernd,
kannst Du mir mal verraten um welche Krankheiten sich das handeln soll? Ich halte selbst (große) Hunde, die u.a. auch auf der Fläche laufen, auf welcher ich Futter für meine Kaninchen anbaue. Ab und zu machen die dort auch mal einen Haufen, der anschließend weggeräumt wird. Erkrankt ist bisher noch keines meiner Rassekarnikel deswegen und im Fleischbeschau wurde auch noch nichts Außergewöhnliches festgestellt.
Klaro ist es nicht O.K. wenn Futterflächen als Hundeklo mißbraucht werden. Aber nur vom Drüberlaufen passiert nichts, und ein einzelner Hundehaufen der entsorgt wird ist auch kein gesundheitliches Problem. Da würde ich mir mehr Gedanken machen über klärschlammgedüngte Futterflächen...
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 02.04.08, 17:49 Titel:
Ich denke, rechtlich ist alles gesagt, aber ein paar Bemerkungen hab ich auch noch:
Zitat:
Lupo36 schrieb:
Ich erschlage ja auch keine kleinen Kinder, die auf meinem Grundstück rumlaufen
Sorry, aber auf so einen Vergleich hab ich gewartet. Das ist ja wohl ein absolut untauglicher Vergleich, welchen ich aber ihrer wohl vorhandenen Aufregung zu Gute halte. Aber trotzdem, das nächste Mal bitte an die Verhältnissmäßigkeit denken.
@FM
Zitat:
Das Erschlagen könnte schon rechtmäßig sein, wenn der Betroffene sich ernsthaft bedroht fühlt. ........ aber ein Dritter muß nicht unbedingt abwarten, ob genau dieser Hund nicht doch zubeißt.
Dem Beitrag hier kann ich nur zustimmen, es ist dem Gartenbesitzer oder Spaziergänger oder dem Jogger nicht zuzumuten, cool abzuwarten, ob denn Hundi nun wirklich nicht beißt oder aber doch seine kleinen, spitzen Zähnchen in die Wade des Wartenden schlägt.
Über die Verhältnissmäßigkeit kann dann ja hinterher befunden werden. _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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