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Hund = Kleintier und wozu Schutzhund?

 
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AnRo
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 14:24    Titel: Hund = Kleintier und wozu Schutzhund? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hatte meine Frage schon bei Immobilien gepostet, allerdings scheint es speziell zu sein und daher frage ich hier bei den "Tierfachleuten" nochmal.

Person D hat 2 Hunde in einer ETW, ohne Zustimmung: Zum ersten Hund, sagt ihr Anwalt gibt es seit 01.01.08 ein neues Gesetz, daß Hunde unter 35 cm als Kleintiere angesehen werden und nicht verboten, bzw. die Zustimmung nicht verweigert werden darf. Kennt jemand dieses Gesetz? Habe beim Goggeln nichts gefunden.

Der größere Hund (keine Ahnung wie groß, der wird, da er erst ein paar Wochen alt ist) ist angeblich ein Schutzhund Mit den Augen rollen Ich weiß, daß Schutzhunde bestimmte Prüfungen durchlaufen müssen, das ist bei dem Welpen noch gar nicht möglich. Angeblich wird die Hundehalterin schon seit Monaten bedroht, hat Telefonterror, nachts würde es bei immer wieder klingeln etc. Geschockt und deswegen braucht sie einen Schutzhund.... Gibt es ein Recht, daß einer Privatperson ein Schutzhund zusteht? Und falls ja, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Witzig ist nur, daß der Welpe immer ohne Leine rumrennt und jeden gleich niederschleckt vor lauter Freude, ist nicht typisch für einen Schutzhund, oder? *ironie*

Der Fall ist natürlich rein fiktiv!

Danke schonmal und Grüße
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Schutzhund ist ein Hund, der eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hat und die entsprechende Prüfung bestanden hat.
Bei einem solchen Hund wird man generell die zumutbare Toleranzgrenze höher ansetzen, da ein geprüfter Schutzhund in der Regel als zuverlässiger angesehen wird, als ein normaler Haushund.

Ansonsten gibt es Hunde.
Kleinhunde gibt es nicht im Gesetz, sind da folglich auch nicht zu finden. Es gibt allerdings Gerichtsurteile, wonach kleine Hunde (Yorkshire & Co.) ähnlich zu betrachten sind wie Kleintiere, deren Haltung man auch nicht verbieten darf, sofern andere nicht nachweislich unzumutbar (!) belästigt werden.

Unter dem Hundevolk gibt es große Hunde, in der Regel nennt man so was über 40 cm Schulterhöhe und über 20 kg Gewicht. Ausgewachsen natürlich.

Unter dem großen Hundevolk gibt es desweiteren Listenhunde. Die stehen als potentiell gefährlich unter besonderen Vorschriften. Diese Hunde nennt man gemeinhin Kampfhunde, also Pitbull & Co. Einen Kampfhundwelpen darf man sich nur mit besonderer Genehmigung des Ordnungsamtes zulegen.

Manche Länder haben auch noch eine zweite Liste, da stehen bedenkliche Rassen drauf, z.B. der berühmte Rottweiler. Da ist mir allerdings nicht bekannt, dass eine Haltung so ohne weiteres untersagt werden kann, wenn Hunde ansonsten erlaubt sind.

Die Kernfrage ist und bleibt also: sind da, wo D wohnt, Hunde erlaubt oder nicht oder wurde dazu gar nichts gesagt oder geschrieben?

Zitat:
Gibt es ein Recht, daß einer Privatperson ein Schutzhund zusteht?

Ja. Sie kann dieses Recht geltend machen.
Sie braucht es allerdings nicht geltend zu machen, denn wo ein Hund erlaubt ist, ist auch ein Schutzhund erlaubt.
Es kann allerdings schon mal ein besonderes Interesse vorliegen, das Hundeverbote überwiegt. Das ist z.B. bei Blindenhunden der Fall oder bei Behindertenservicehunden, Hunde werden aber auch schon mal aus psychischen Gründen zugestanden, die dann schwerer wiegen als der Wunsch anderer nach einer hundefreien Umgebung.
_________________
Grüße,
Abrazo
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AnRo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Abrazo,

vielen herzlichen Dank für die supergenaue Ausführung.

D hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Laut Teilungserklärung bedürfen Hunde generell der Zustimmung des Verwalters. Dieser wurde jedoch schon vor dem ersten Hund nicht gefragt und dann wurde kurz darauf der Zweite angeschafft, ohne zu fragen. Sie wurde nun darauf hingewiesen, daß die Zustimmung NICHT erteilt wird, da alle Parteien (bis auf eine Enthaltung) gegen die Hunde sind, da sie Lärm verursuchen und vor allem das Treppenhaus so dreckig machen (D wohnt im Dachgeschoss), daß nun schon die Putzfrau gekündigt hat Böse

Daraufhin kam eben von D die Aussage, laut ihrem Anwalt ist der kleine Hund ein Kleintier und kann nicht abgelehnt werden und der große Hund ein Schutzhund, der man auch nicht verweigern darf. Kann mir eben nicht vorstellen, daß es so ist. Ich bin nicht gegen Hunde, hatte selbst immer welche, aber man kann seine Hunde ja auch saubermachen, wenn man Gassi war. Die Viecher können einem eh leid tun, denn Gassi gehen ist bei denen max. 1x am Tag drin, sonst müssen die aufs "Hundeklo" und sind in der kleinen 3 ZKB mit Katzen, Schlangen und Echsen eingesperrt....

Wirklich eine Schande, wie manche mit ihren Haustieren umgehen Böse

Liebe Grüße

PS: Wielange dauert die Ausbildung zum Schutzhund? Der Hund ist ja noch Welpe und erst ein paar Monate alt!
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Nadja
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Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es wundert mich das ein Verwalter bestimmen darf wer einen Hund halten darf und wer nicht. Ist das überhaupt rechtens ? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Geschockt

Soweit ich weiß bedarf es für eine Eigentumswohnung, solange nicht ALLE Eigentümer beschlossen haben generelles Hundehaltungsverbot zu beschließen, keiner Genehmigung.
Beschlossen werden kann meines Wissens nach, dass gewisse Hunde (z.B. SOKA's) per Mehrheitsbeschluss nicht gehalten werden dürfen und das man die Anzahl der Hunde festlegen kann, auch per Mehrheitsbeschluss.
Allerdings haben die Hunde, die bereits im Haus leben dann Bestandsschutz und die Beschlüsse wirken sich erst auf neue Hunde aus. Sprich, wenn ich 2 Hunde habe und halte und die mehrheit beschließt es darf nur 1 Hund pro Einheit gehalten werden, muss ich nicht einen Hund abschaffen. Aber stirbt einer von beiden, darf ich mir keinen 2. Hund mehr in die Wohnung holen.

Ansonsten kann ich sagen die Ausbildung zu einem Schutzhund kann schnell aber auch langsam gehen. Je nachdem wie gut der Hund veranlagt ist und wie gut oder schlecht der Ausbilder. Allerdings würde ich schon 1-2 Jahre ansetzen im privaten Bereich.
Bei den dienstlichen Hunden gehts etwas schneller.

Gruß Nadja
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo AnRo,

vergiß die Geschichte mit dem "Schutzhund", das ist allergrößter Käse was die Dame D diesbezüglich erzählt. "Schutzhunde" dürfen lt. den diversen Hundeverordnungen heute nur noch von einem sehr kleinen Personenkreis gehalten werden. Wer einen solchen halten möchte muß viele Auflagen erfüllen und neben der diesbezüglichen Sachkunde vor allem auch einen entsprechenden Bedarf an einem solchen Hund nachweisen können. Telefonterror reicht als Begründung für die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes bei weitem nicht aus. Wenn die Dame z.B. als Einsatzkraft bei einem Sicherheitsunternehmen arbeiten würde, das wäre ein Argument den Behörden gegenüber die Haltung eines solchen Hundes zu genehmigen. Aber auch dann müßten vom Halter entsprechende Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Z.B. sind solche Hunde im öffentlichen Raum in den meisten Bundesländern ausschließlich an einer max. 2 m langen Leine und mit Maulkorb zu führen.

Das was Abrazo meint ist etwas völlig anderes, nämlich die sportliche Hundeausbildung. Die heißt schon lange nicht mehr "Schutzhundprüfung", sondern "Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde", um sie von den "Schutzhunden" abzutrennen. Das ist eine reine Sportprüfung, im Gegensatz zur Diensthundeausbildung beißt der Hund den Figuranten nicht in Beschädigungsabsicht, sondern er beißt aus Beutetrieb in das Beuteobjekt Schutzarm, um welchen er sich mit dem Figuranten rangelt. Das ist nicht zu vergleichen mit der Ausbildung eines zivilen Schutzhundes, wie er bei den diensthundehaltenden Behörden und in Sicherheitsunternehmen geführt wird. Ein Sporthund wird nicht "auf den Mann dressiert" und ist nicht als Waffe einsetzbar.

Ich würde mir in diesem Fall die Begründung von der Hundehalterin schriftlich geben lassen, warum sie diesen zweiten Hund "braucht". Und mit dieser dann schnurrstracks zur zuständigen Ordnungsbehörde marschieren und den Fall melden. Die Dame wird 100%ig von Amts wegen kontrolliert und ihr "Schutzhund" wird dann ganz schnell zum reinen Luxushund mutieren.

LG Waschbärin

P.S. Die Ausbildung zum "Vielseitigkeitshund" dauert mehrere Jahre. Auch die Ausbildung zum Diensthund (= "Schutzhund") bedarf einer langen Zeit, zudem werden Hunde für diese Aufgabe i.d.R. im Altern zwischen 1 bis 4 Jahren angekauft.
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AnRo
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank für eure Antworten. Jetzt bin ich schon ein ganzes Stück schlauer Winken

Tja, besagte Dame erfindet laufend solche Geschichten, hab langsam den Verdacht die ist leicht schizophren.....Diesen angeblichen Terror müßte man im Haus mitbekommen, ihr Gedöns mit den Hunden hört ja auch das ganze Haus Böse

Das Ordnungsamt freut sich bestimmt, denn beide Hunde sind nicht angemeldet und haben auch keine Hundemarke Cool Da wird sogar mal ein Amt schnell aktiv, wenn Steuern fehlen Lachen

@Waschbärin
Super deine ganze Ausführung und sehr hilfreich!
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die dame jetzt ein schutzbedürfniss hat wieso schafft sie sich einen welpen an u. nicht einen ausgewachsenen hund mit dem sie gleich voll ins "training" für die schutzhundeprüfung gehen kann ?
u. wenn die dame nur einmal am tag mit dem hund rausgeht habe ich ehrlich gesagt so meine bedenken was das regelmäßige besuchen einer hundeschule angeht.

m.M. nach ist ihre (D) aussage totaler schwachsinn u. nur eine schutzbehauptung.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo AnRo,

AnRo hat folgendes geschrieben::

Tja, besagte Dame erfindet laufend solche Geschichten, hab langsam den Verdacht die ist leicht schizophren.....


Es ist gut möglich daß die Dame ein entsprechendes Problem hat. Und sich den größeren Hund durchaus aus einem Schutzbedürfnis heraus angeschafft hat. Nur gibt es keinerlei rechtliche Grundlage dafür daß ihr ein Hund für private Schutzzwecke zusteht. Etwas anderes ist es wenn z.B. ein behindertes Kind in einer Familie lebt und für dieses Kind dann ein speziell ausgebildeter Therapiehund angeschafft wird. In solchen Fällen können die Interessen des Kindes über denen des Vermieters oder der Miteigentümer stehen. Dito gilt für Behindertenbegleithunde wie z.B. Blindenführhunde. Dann handelt es sich aber i.d.R. nur um einen Hund, in diesem Fall hält die Dame ja bereits den zweiten.

AnRo hat folgendes geschrieben::

Das Ordnungsamt freut sich bestimmt, denn beide Hunde sind nicht angemeldet und haben auch keine Hundemarke Cool Da wird sogar mal ein Amt schnell aktiv, wenn Steuern fehlen Lachen


Das glaube ich gerne! Winken

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also, um mal die Sache etwas aufzudröseln:

Das Bedürfnis nach einem Schutzhund kann aus triftigen Gründen (die müssen dann aber wirklich triftig sein) zugestanden werden. So ist im Hundegesetz NRW vorgesehen, dass einer bei nachgewiesener besonderer Gefährdung gefährliche Hunde halten darf, wenn sie zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums unerlässlich sind. Dass dabei nicht an eine Etagenwohnung gedacht ist, versteht sich von selbst.

Wobei einer, der sich gefährdet fühlt, wohl in der Regel anempfohlen bekommen dürfte, seinen Hund eine Wachhundausbildung absolvieren zu lassen. Die unterscheidet sich von der Schutzhundausbildung dadurch, dass der Wachhund stellen, aber nicht beißen darf, es sei denn, er wird vom Eindringling angegriffen.

Dürfte auch entfallen, denn für eine Etagenwohnung braucht man auch keinen Wachhund.

(Von der Sportschutzhundeausbildung - mir egal, wie sie neu genannt wird - halte ich überhaupt nichts; ich hab mich mal damit befasst und sie mir auch gründlich angeschaut. Ich bin dem gegenüber äußerst kritisch eingestellt, und wohl nicht nur ich, sonst hätten die Leute der Sache wohl kaum einen neuen Namen gegeben.)

Ich vermute allerdings, dass die Dame nichts von alledem meint. Was sie meinen dürfte ist, dass sie einen großen (Gebrauchs?)- Hund zu ihrem Schutz halten möchte. Ein legitimes Bedürfnis. Auch ich hatte mir meinen Hund ursprünglich deswegen angeschafft (und deswegen mich mit Ausbildungen befasst), als ich mit Leuten zu tun hatte, die doch gerne mit Fäusten und noch allerlei sonstigen Gerätschaften aufeinander los gingen. Allerdings braucht man, will man einen Hund zu seinem persönlichen Schutz halten, keinen Schutzhund. Denn zur klassischen Schutzhundausbildung gehört, dass man den Hund auf einen Menschen hetzen kann; das ist aber, mit wenigen Ausnahmen (Polizei, Militär u.ä.) verboten - und es ist auch völlig unnötig, will man einen Hund zu seinem persönlichen Schutz haben. Ein anständiger Köter verteidigt seine Herrschaft auch ohne Ausbildung, und das reicht als Schutz vollkommen aus. Zumal der Schutzwert eines Hundes hauptsächlich darin liegt, dass man meist gar nicht erst angegriffen wird, wenn der dabei ist.

Für gravierendes, begründetes Schutzbedürfnis gibt es noch eine spezielle 'Schutzhundausbildung': da wird der Hund darauf trainiert, umgehend anzugreifen, sobald der Halter angegriffen wird. So war mal ein Projekt Hilfe für traumatisierte vergewaltigte Kinder in Südafrika angedacht worden, in den Townships natürlich. Wenn das mit hoch offiziellem Brief und Siegel nachgewiesen werden kann, dann kann man die erforderliche Ausbildungsnachhilfe bekommen - freilich immer noch ohne Menschenhatz.

Wenn Mensch von Schutzhund spricht, dann dürfte in der Regel nicht der ausgebildete Schutzhund gemeint sein, sondern der Hund, von dem man erwartet, dass er einen bei Gefahr schützt. Hat einer Grund, sich gefährdet zu fühlen, so muss der, der etwas gegen den Hund hat, sich ggf. ein besonderes Interesse des Halters entgegen halten lassen. Generelle Regeln gibt es da allerdings nicht. Denn es ist immer ein Abwägen der Interessen beider Seiten. Bei einem gut erzogenen Hund wird man u.U. das Interesse des Halters höher ansiedeln, bei einem kläffenden und um sich schnappenden Kerl das Interesse der anderen.

Wobei zu bedenken ist, ein schlecht erzogener Hund taugt in aller Regel nicht gut zum Schutz der eigenen Person - und man kann auch nicht das tun, was man will, nämlich, den Hund überall hin mitnehmen, weil der Kerl dann keine Manieren hat.

Es ist möglich, dass eine Eigentümergemeinschaft beschließt, Hunde seien nur mit Genehmigung des Verwalters gestattet. Das ist durchaus Rechtens. Das ist so eine Notlösung, wenn etliche aus der Gemeinschaft auf Hunde nicht gut zu sprechen sind. Ein generelles Hundeverbot könnten sie nämlich nicht durchsetzen, wenn es dort Eigentümer gibt, die einen Hund halten oder halten möchten. Denn das wäre gleich zu setzen mit einer baulichen Veränderung, und dazu bedarf es keines Mehrheitsentscheides, sondern 100%-iger Zustimmung.

Mit Genehmigung des Verwalters heißt nun aber, der Verwalter darf die Hundehaltung nur untersagen, wenn er dafür Gründe hat. Die sind gar nicht so leicht zu finden, es muss da schon eine unzumutbare Belästigung vorliegen. Bei Krach und Radau (Gebell) gelten die allgemeinen Regeln, und ins Treppenhaus machen lassen darf man seinen Hund natürlich auch nicht. Heißt, im Grunde ersparen sich die Eigentümer die Einzelauseinandersetzung und übertragen sie der Verwaltung.

Heißt aber auch, wo in Eigentümergemeinschaften Hunde nicht verboten sind, sind sie erlaubt, und nur in begründeten Einzelfällen kann sie untersagt werden. Insofern ist die Einholung einer Verwaltergenehmigung reine Formsache, so, wie die Genehmigung, sich dort eine Wohnung zu kaufen.

Was den Dreck betrifft, da müsste man mal schauen, welche Art Dreck das ist. Denn mir ist nicht aufgefallen, dass Hunde bei schlechtem Wetter so sehr viel mehr Dreck machen als Menschen. Ab und an mal bellen, etwa, wenn einer an der Tür klingelt, ist auch normal. Bei Junghunden wird man, wie bei Kindern, bisschen Toleranz verlangen müssen; sind ja nur wenige Monate.

Zur Plage werden können natürlich schlecht gehaltene Hunde. Aber da muss man schon konkret angeben, worin die Plage besteht. Eine Putzfrau, die kündigt, weil bei Regenwetter nicht nur Menschen-, sondern auch Hundefüße auf dem Fußboden zu sehen sind, kann ich mir kaum vorstellen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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AnRo
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja super interessant hier!

Nochmal zur Erklärungen wegen dem Dreck. Wir wohnen auf dem Land, mit sehr viel Wiesen, Feldern und Wälder. Die Menschen gehen natürlich auf den Wegen, aber die Hunde springen überall rum - so soll es ja auch sein, dafür sind es Hunde! Ist klar, wenn es regnet und deine Hunde quer durch Felder jumpen, daß die von oben bis unten voll mit Dreck sind. Man könnte ja nun die Hunde abputzen, bevor man sie ins Haus läßt, aber nein, die Dreckklumpen zwischen den Pfoten werden vom EG bis zum DG verteilt Böse Die Putzfrau findet es natürlich toll, wenn sie Freitagvormittag putzt und es nachmittags ausschaut, wie wenn eine Bombe eingeschlagen hätte. Wenn Frau D nun etwas Anstand im Leib hätte, würde sie den Dreck halt auch mal wegmachen, aber sie behauptet sogar noch, von ihr und den Hunden wäre es nicht Böse Nachdem wir nur ein Kind im Haus (meine Kleine) und die noch nichtmal 1,5 Jahre alt ist, kommt der Dreck auch nicht von ihr.

Vor dem Einzug von Frau D war es bei uns auch immer sauber. Böse Nachdem ihre Hunde ja auch aufs Hundeklo in der Wohnung müssen, kommen die irgendwie mit Klopapier in Berühung - keine Ahnung spielen die damit, oder putzt sie denen den Hintern ab - weiß nicht. Aber das Klopapier hat man dann von oben bis unten ebenfalls im Hausgang (wie Wattebällchen auch). Oben vor ihrer Türe am meisten, bis zum Ausgang wird es dann immer weniger - kommt aber wohl auch vom Geist Mit den Augen rollen Frau D langt das auf jeden Fall NICHT an, sondern wartet, bis andere es wegräumen.

Wenn die Hunde regelmäßig Gassi gehen dürften, nach dem Gassi die Pfoten sauber gemacht bekommen würden, wäre es hier auch kein Problem mit den Hunden, denn die können ja nichts dazu! Aber Frau D sieht Dreck einfach nicht, sondern fühlt sich glaub noch wohl darin. Deswegen sammelt sie Dreck, Abfall und Unrat auch wohl so gerne vor Ihrer Wohnungs- und Kellertür. Gelbe Säcke, Bauschutt, verdorbene Lebensmittel, Kartons etc. wird alles irgendwo monatelang stehen lassen, bis sich ein Dummer findet und es wegräumt, weil der Unrat schon stinkt. Leider kann man mit Frau D nicht reden, hat sich in der Vergangenheit laufend gezeigt. Wenn man darauf hinweist und bittet den Abfall zu entsorgen, kommt der Abfall angeblich nicht von ihr, oder sie wollte es weg räumen, hat es nur vergessen, aber nach Monaten steht das Zeug immer noch rum.

Uns graust es schon vor den Sommermonaten, wenn es heiß wird. Die übermäßige Tierhaltung in der Wohnung und dann gehen 4 Tiere dort aufs Klo - warten wir den Gestank mal ab.

Ich kann es einfach nicht verstehen, daß man sich alle Arten von Tieren anschaffen muß, sich dann aber nicht darum kümmert. Hunde und Katzen sind nicht nur zum Spielen und Schmusen da, sondern haben auch Bedürfnisse!!!!! Arme Viecher!

Wünsch euch nen schönen Tag!
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

kann mich abrazo nur anschließen außer bei folgender aussage ->
Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ein anständiger Köter verteidigt seine Herrschaft auch ohne Ausbildung, und das reicht als Schutz vollkommen aus.

bitte darum das du/sie meinem "krampfhund" dies einmal genauer erklären, meine rottweiler dobermann hündin ist dies so ziemlich egal, solange einbrecher u. co nicht ihr sofa u. leckerlis klauen.


wieder ein bissel ontopic:. m.M. nach wäre es wichtig das der verwalter dran bleibt u. nicht klein begibt nicht das nachher jemand sagen kann - anfangs war man dagegen aber dann hat man es doch geduldet.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Deswegen sammelt sie Dreck, Abfall und Unrat auch wohl so gerne vor Ihrer Wohnungs- und Kellertür. Gelbe Säcke, Bauschutt, verdorbene Lebensmittel, Kartons etc. wird alles irgendwo monatelang stehen lassen, bis sich ein Dummer findet und es wegräumt, weil der Unrat schon stinkt. Leider kann man mit Frau D nicht reden, hat sich in der Vergangenheit laufend gezeigt. Wenn man darauf hinweist und bittet den Abfall zu entsorgen, kommt der Abfall angeblich nicht von ihr, oder sie wollte es weg räumen, hat es nur vergessen, aber nach Monaten steht das Zeug immer noch rum.

Dann habt Ihr kein Hundeproblem, dann habt Ihr ein Entsorgungsproblem.

Wobei ich mich als großstädtische Wohnungseigentümerin frage: wat soll dat?

Vor der Wohnungstür dürfen Kinderwägen stehen und Rollatoren, sofern sie in der Wohnung nicht unterzubringen sind; basta. Und alles andere hat da nicht zu stehen.
Muss man sich kurzzeitig eben mal die Mühe machen, in Absprache mit der Verwaltung eine Regelung zu schaffen (die natürlich bekannt gegeben werden muss), wonach im Haus geparkter Müll auf Kosten des Mülleigentümers entfernt wird, und zwar innerhalb von Stunden. Wer zahlen muss (ggf. per Mahn- und Vollstreckungsbescheid), der revidiert üblicherweise seine Gewohnheiten.
Insbesondere Bauschutt ist nicht billig.

Besonders starke Verschmutzung des Gemeinschaftseigentums (Treppenhaus, Kellergänge) muss auch nicht geduldet werden. Muss man sich eben mal die Mühe des Nachweises machen, und dann bestellt man die Putzfrau auf Sonderschicht - auf Kosten des Verursachers.

Denn in solchen Fällen hat der Geldbeutel meist mehr Verstand als sein Eigentümer.

Auch Gestank muss nicht geduldet werden.

Es hat nur nicht viel Zweck, sich beständig aufzuregen, wer Abhilfe will, muss dafür auch was tun.
Das kann allerdings dauern, wird die Verwaltung auch wissen. Muss man aber am Ball bleiben, will man sich nicht auf ewig tyrannisieren lassen. Mit ein, zwei Jahren kann man ohne weiteres rechnen.

Wir haben zur Zeit (möglicherweise ist er aber schon gelöst) den Fall eines Mieters einer Eigentumswohnung, der wohl auch nicht ganz dicht im Kopf ist; der beschmiss immer den Hausmeister mit Kartoffeln und ähnlichem und entsorgt auch gerne mal den Müll über seinen Balkon in den Garten. Jut, bei der Eigentümerversammlung hab ich mich natürlich schier kaputt gelacht, denn es gab eine sehr ernsthafte Beweisvorführung per Beamer, mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven, berechneten und eingezeichneten Neigungswinkeln und Kartoffelflugbahnen ... jedenfalls wurde der Verwalter von der Versammlung zur Prozessführung ermächtigt, gegen den Eigentümer, denn wie der mit seinem Mieter klar kommt, ist sein Bier, es ist also mühsam, aber es geht.

Ich würde die Sache nicht auf den Hund beziehen, denn die Beweisführung, dass der sein Klopapier in einen Sack packt und vor die Wohnungstür stellt, dürfte sich als schwierig erweisen. Zudem wird die Situation sich verschärfen, denn mir ist zwar bekannt, dass alte Leute, die nicht gut zu Fuß sind, ihrem Kleinhund ein Hundeklo in der Dusche einrichten, auch, dass manche ihre Dusche vorübergehend zur Sauberkeitserziehung eines Welpen benutzen, mir ist aber niemand bekannt, der so was bei einem ausgewachsenen großen Hund macht. Ich würde es auch nicht ausprobieren. Hier kommt nämlich die Frage der artgerechten Haltung in Betracht. Denn ein großer Hund braucht Platz, und diesen Platz mit ihren eigenen Ausscheidungen zu beschmutzen, das verabscheuen Hunde zutiefst. Tierheime haben häufiger das Problem, dass ihre Hunde einhalten, bis es gesundheitsgefährlich wird, nur um ihren Zwinger nicht einzusauen. Dann brauchen besonders jüngere große Hunde ausreichend Auslauf, je nach Rasse zwischen zwei und vier Stunden pro Tag. Hinzu kommt nicht nur die Anmeldung bei der kommunalen Kasse zwecks Hundesteuer (sagen wir mal so: das zu melden, dazu ist niemand gezwungen), sondern, was viel wichtiger ist, die Anmeldung beim Ordnungsamt (das die Daten übrigens auch nicht an die Stadtkasse weiter gibt). Das ist meines Wissens inzwischen in allen Ländern Pflicht. Hier sollte man mal im Internet nach dem für das entsprechende Bundesland geltenden Hundegesetz suchen. Anmeldung heißt in NRW vor allem Versicherungsnachweis, Sachkundetest und Chippen. Und auf dem Versicherungsnachweis würde ich als Mitglied einer WEG nun wirklich bestehen.

Wobei der Sachkundenachweis eine rechtliche Konsequenz hat: wer den absolviert hat, kann nicht mehr behaupten, er habe keine Ahnung gehabt, wie ein großer Hund artgerecht zu halten ist. Und der kann dann Ärger kriegen, wenn er seinen Hund nicht sachkundig hält.
_________________
Grüße,
Abrazo
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AnRo
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind ja auch alle, zusammen mit dem Verwalter dran. Ist einfach wahnsinnig schwierig und mühselig, wenn man es plötzlich mit jemand zu tun hat, der keine Rücksicht, Anstand etc. kennt und nur Lügen verbreitet und sich aufführt wie eine Sau...Als das erste Mal ins Treppenhaus gepinkelt wurde, hat man Frau D darauf hingewiesen, sie meinte aber, daß machen ihre Hunde nicht, da hat jemand vom Haus "Hundepippi" abgefüllt und hingeschüttet um es ihr anzuhängen. Ich wohne mit allen hier schon ewig zusammen, sorry so krank ist wirklich niemand! Ich denke mal bei den ganzen Sachen, wie Schutzhund, Kleinhund, Unrat und Verdächtigungen gegenüber den Nachbarn, sieht man WER krank ist!

Hab sogar bei dem uns zuständigen Veterinäramt nachgefragt, weil die Tiere eben nicht artgerecht gehalten werden etc. Fazit - es hat dort niemand interessiert. Im Gegenteil, man sagte mir, wir als Eigentümergemeinschaft sollen aufpassen, sonst kann man uns noch wegen übler Nachrede bzw. Verleumdung anzeigen. Super, oder? Laut denen ist auch ein Hundeklo in der Wohnung nicht schlimm - arme Hunde!

Das mit der Reinigung von Fremdfirmen haben wir angesprochen, nur gibt es da das nächste Problem: Frau D zahlt schon Nebenkosten und Rücklagen, sagen wir mal sporadisch.....und wenn wir was auf Ihre Kosten reinigen lassen, wird sie es nicht zahlen. Also wir alle mal wieder vorstrecken, Titel erwirken und warten. Nachdem der Griff in den Geldbeutel bekannterweise weh tut, putzen manche Eigentümer dann lieber deren Dreck weg, bevor sie wieder zahlen müssen...

Heute mittag kam dann das Neuste: Frau D rannte zu einem Nachbarn und heulte, weil sie angeblich keine Kinder bekommen kann und ihre Hunde doch ihre Babies sind und die können wir ihr doch nicht wegnehmen - blablabla. Letztes Jahr nach ihrem Einzug könnte sie nichts wegräumen, weil sie angeblich eine Fehlgeburt hat - da bekommst doch die Krise, oder?

Wenn ich sehe, daß bei Abrazo denn noch jemand im Haus ist, der mit Gemüse schmeißt, frage ich mich echt, was für Leute das sind?

Tja, wir werden jetzt erstmal an den Hunden dran bleiben, Ehrlich gesagt hoffen doch einige von uns, daß sie wieder verkauft, wenn ihre Tiere nicht geduldet werden Verlegen Ansonsten müssen wir einfach viel Nerven und Geduld aufbringen Böse
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich gar nicht erst auf die Hunde versteifen, denn das ist ein Nebenkriegsschauplatz.

Es wäre im Konfliktfall ohne weiteres möglich, dass sie aus psychischen Gründen die Hundehaltung zugesprochen bekommt; aber überlege mal: sie ist ja gar nicht der Grund des Konfliktes. Denn würde sie die Hunde anständig halten, dann gäbe es daran überhaupt nichts auszusetzen.

Andererseits: wenn die Hunde verschwinden: glaubst Du, sie würde dann den Müll nicht mehr ins Treppenhaus stellen?

Alarmiert wäre ich als Eigentümer, wenn ich hörte, dass die Dame ihr Hausgeld nur sporadisch zahlt. Denn Du musst eins bedenken: die Eigentümergemeinschaft haftet im Zweifel in Gesamthand für die von ihr verursachten Kosten. Wenn die also ihre Nebenkosten nicht mehr bezahlt, dann dürft Ihr Heizkosten, Wasser, Straßenreinigung, Verwaltung usw. an ihrer statt bezahlen. So einen Fall hatten wir auch mal. Da hat eine Eigentümerin ihre Wohnung versoffen. Zu holen war bei ihr nichts mehr, also durfte die Gemeinschaft das ausstehende Hausgeld - DM 7.000,00 ungefär - übernehmen und zusätzlich auch noch die Entwesung, denn sie hatte dazu noch allerlei wildes Getier gezüchtet, das auch schon mal beschloss, sich in der weiten Welt umzuschauen.

Deswegen ist es m.E. falsche Sparsamkeit, die Reinigung von den anderen Eigentümern kostenlos machen zu lassen. Denn wenn die sich finanziell übernommen hat - oder einfach nicht zahlungswillig ist - dann verursacht sie Euch nur noch mehr Kosten, wenn Ihr das duldet. Es ist mühsam, sagte ich schon. Aber erfahrungsgemäß kommt man solchen Sachen nur durch Titel bei. Gut, das kostet die Gemeinschaft etwas Geld. Aber das Geld ist gut angelegt, denn im Zweifel wird man sie so los. Und je länger man damit wartet, desto teurer wird es letztendlich.

Alles andere macht nur mehr Ärger und bringt nichts.
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Grüße,
Abrazo
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