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Verfasst am: 08.04.08, 09:26 Titel: Exmatrikulation und Zulassung an neuer FH
Hallo,
ich würde gern wissen wie dasgeregelt ist wenn jemand eine Prüfung (z.B. Mathe) endgültig nicht bestanden hat und exmatrikuliert wurde sich dann an einer anderen FH für einen anderen Studiengang entscheiden, der aber auch Mathe beinhaltet.
Wird einem die endgültig nicht bestanden angerechnet (somit keine Zulassung) wenn ja gilt das dann für ganz Deutschland oder nur gleichen Bundesland.?
Nur bei teilweiser Überschneidung in einem Studienfach sehe ich kein Hindernis. Es zählt die Gleichheit oder zumindest Vergleichbarkeit/Mindestähnlichkeit der Studiengänge. Es kommt also auf den Studiengang und den Abschluss an. Auch die Art der Hochschule spielt eine Rolle (Univ. oder FH). Auf das konkrete Prüfungsfach, an dem es letztlich lag, kommt es nicht an. Nicht entscheidend wird es also sein, ob es insoweit nur teilweise Überschneidungen gibt, so lange kein vergleichbarer Studiengang vorliegt.
Ansonsten kenne ich nur Hochschulgesetze, die auf das Studium an einer anderen Hochschule im Bundesgebiet abstellen, so dass diese rechtlichen FOlgen nach den jeweiligen Landesgesetzen bei einem entsprechenden Hochschulstudium in ganz Deutschland eintreten. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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