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Verfasst am: 09.04.08, 14:06 Titel: Spezielle Party
Hi,
Ich wollte mit ein Paar Freunden eine Pornoparty in einer örtlichen Diskothek organisieren, aber wir sind uns einig, dass dies sicher nicht einfach so möglich ist(GEMA oder was auch immer ? ). Deswegen bin ich hier und woltle nach Rat fragen.
Also die Disko ist ab erreichen der Volljährigkeit betretbar, so wie auch die mit Beamer an die Wand projezierten FIlme ab 18 sind.
Ich will kein moralisches Urteil und auch nicht dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, sondern nur wissen welche Steine rechtlicherseits aus dem Weg geräumt werden müssen um so etwas legal zu veranstaltet, mich quasi anhand dieses Fallbeispiels über die Rechtslage informieren .
Vielen dank
MfG
Verfasst am: 09.04.08, 14:22 Titel: Re: Spezielle Party
koAnLi hat folgendes geschrieben::
Hi,
Ich wollte mit ein Paar Freunden eine Pornoparty in einer örtlichen Diskothek organisieren
Was es nicht alles gibt.
Erstmal natürlich der übliche Kram(Notausgänge, Lärmschutz, Security, Schanklizenz etc.), der auf jeder Veranstaltung fällig ist und bei dem am besten die Disco der Ansprechpartner ist.
Was jetzt speziell die Filme angeht braucht man, da der Eintritt sowieso erst ab 18 ist(vorausgesetzt das wird auch wirksam kontrolliert) neben der Genehmigung zur öffentlichen Vorführung nichts beachten.
Und für die Musik eben auch. Das läuft in aller Regel wie bereits richtig bemerkt über die GEMA. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Also in der Lokalität haben Bekannte von mir ja schon selbst Parties gefeiert, daher müsste der "übliche Kram" ja auch durch die übliche Prozedur zu regeln sein . Wo kann man so eine Genehmigung zur öffentlichen Vorführung bekommen?
Danke schonmal für die Antwort
Also in der Lokalität haben Bekannte von mir ja schon selbst Parties gefeiert, daher müsste der "übliche Kram" ja auch durch die übliche Prozedur zu regeln sein .
Vorausgesetzt, da ist alles mit rechten Dingen zugegangen, ja.
koAnLi hat folgendes geschrieben::
Wo kann man so eine Genehmigung zur öffentlichen Vorführung bekommen?
Beim Rechteinhaber.
Das können neben Produzenten, Studios, Managern etc. alle möglichen Leute sein. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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