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Frage zur Zurückstellung.... Wehrpflich - Azubi ?!

 
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Tusche88
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 17:54    Titel: Frage zur Zurückstellung.... Wehrpflich - Azubi ?! Antworten mit Zitat

Also ich hab mich ma im Internet versucht schlau zu amchen finde aber nirgendwo wirklich passende Inforamationen oder die Informationen wiedersprechen sich deshalb stell ich euch mal folgende Frage die ihr hoffentlich beantworten könnt...

Also ich berichte jetzt ma aus der Sicht eines Lyrichen Ich's einen Sachverhalt....

Also ich mache derzeit Mein Abi und verlasse in wenigen Wochen die Schule mit Abi bin dan fast 20 jahre alt. Gemustert wurde ich schon vor einem jahr mit T1.
Am Samstag habe ich einen Ausbildungsvertrag bekommen als Biologielaborant. DIe frage die sich jetzt stellt werde ich jetzt vom Bund noch vor oder wärend der Ausbildung gezogen oder werde ich zurückgestellt bis nach der Ausbildung (Ausbildung dauert 3,5 Jahre oder verkürzt wie bei mir der Fall 3 Jahre). und wenn ja muss ich dan jetzt schon den Antrag auf zurückstellung zum rkeiswehr Ersatzamt schicken und wenn ja wie sollte er aussehen bzw. was sollte er beinhalten oder sollte ich einfach warten bis das Amt sich meldet und dan antworten ?

Wie ist die Rechtslage ?

Liebe Grüße
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wer eine Berufsausbildung (kein Studium!) macht hat Anrecht auf Zurückstellung. Einfach eine Kopie des Ausbildungsvertrags an das KWEA schicken, dann sollte wenige Wochen später der Bescheid erfolgen, dass die Zurückstellung genehmigt wurde.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Wer eine Berufsausbildung (kein Studium!) macht hat Anrecht auf Zurückstellung. Einfach eine Kopie des Ausbildungsvertrags an das KWEA schicken, dann sollte wenige Wochen später der Bescheid erfolgen, dass die Zurückstellung genehmigt wurde.


naja von alleine bekommt man nichts u. im zweifelsfall kann man sich vorstellen wer "gelitten" hat. deshalb wenigstens einen krurzen brief mit der bitte um zurückstellung verfassen u. mit dem ausbildungsvertrag zum kwea schicken.
_________________
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Wer eine Berufsausbildung (kein Studium!) macht hat Anrecht auf Zurückstellung. Einfach eine Kopie des Ausbildungsvertrags an das KWEA schicken, dann sollte wenige Wochen später der Bescheid erfolgen, dass die Zurückstellung genehmigt wurde.


naja von alleine bekommt man nichts u. im zweifelsfall kann man sich vorstellen wer "gelitten" hat. deshalb wenigstens einen krurzen brief mit der bitte um zurückstellung verfassen u. mit dem ausbildungsvertrag zum kwea schicken.


Dass man dazu ein paar Zeilen schreibt, habe ich jetzt mal als selbstverständlich vorausgesetzt. Winken
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