Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gegenstandswertberechnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gegenstandswertberechnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
SiLuNe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 10:16    Titel: Gegenstandswertberechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an, Mandat beauftragt Anwalt in einer Mietsache. Es werden zwei Briefe geschrieben. Der Streit verläuft im Sande. Fast drei Jahre nachdem der Anwalt aufgesucht wurde, wird die Rechnung geschickt. Ein Teil der Gegenstandswertberechnung ist völlig korrekt und auch nachvollziehbar. Ein anderer Teil hingegen nicht. Durchsicht der Unterlagen bringt auch keine Klarheit.
Muss der Anwalt genau nachweisen, wie er auf den Streitwert kommt?
Wie ist die Rechtslage?
LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gesetzlich verpflichtet zu dieser Angabe ist der Anwalt nicht, er muß lediglich den Gegenstandswert angeben, aus dem er die Gebühren berechnet.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SiLuNe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Heisst das, er kann eine Summe "aus der Luft greifen"?
Muss er im Streitfall nicht nachweisen, wie er auf den Gegenstandswert kommt?
LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

SiLuNe hat folgendes geschrieben::
Heisst das, er kann eine Summe "aus der Luft greifen"?

Nein, natürlich nicht. Mit den Augen rollen

Zitat:
Muss er im Streitfall nicht nachweisen, wie er auf den Gegenstandswert kommt?

Nein, im Streitfall muß er schon darlegen, wie er die Berechnung des Gegenstandswertes vorgenommen hat. Für dessen Berechnung gibt es gesetzliche Grundlagen, die für den Laien u. U. nicht leicht nachvollziehbar sind. Daher würde ich, bevor ich einen "Streitfall" produziere, erstmal beim Anwalt nachfragen und mir die Berechnung des Gegenstandswertes erläutern lassen.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nur als Beispiel hinterher:

Wenn es um Mietminderung ging, kommt auf einen etwaigen Zahlungsrückstand noch die 3,5fachen Jahreswerte des Minderungsbetrages dazu oder wenn eine Kündigung/Räumung thematisiert ist, noch der Jahresbetrag der Miete hinzu.

Das sind so die klassischen Posten, die einen Vermieter schocken, weil er denkt, es geht nur um den Betrag, der auf seinem Konto fehlt....
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.