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im Internet kursieren verschiedene Icon-Sammlungen, die für Programmierer, die ihre Software mit Icons ausstatten wollen, interessant sind. Diese sind oft kostenlos, aber von wo die jeweiligen Webmaster, die sowas anbieten, die Icons haben, ist auch oft ungeklärt.
Angenommen ein Programmierer möchte ein 32x32 Pixel großes Icon, das einen Trichter zeigt, verwenden. Kann so eine winzige Pixelgrafik, die bloß einen Trichter zeigt, dem Urheberrecht unterliegen oder ist die kleine Grafik aufgrund ihrer Trivialität nicht geschützt? Als Marke dürfte der Trichter wohl nicht eingetragen sein, weil das Icon kein Logo o.ä. ist, sondern nur einen ganz einfachen Trichter ohne Text o.ä. zeigt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.04.08, 00:34 Titel:
Die Wahrscheinlichkeit, daß eine für Urheberrecht ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt, ist eher gering (wenn auch wohl nicht Null), zumal die Anzahl sinnvoller (!) Grafiken mit 32x32 Pixel eher sehr klein sein dürfte. Man stelle sich nur vor, der erste 32x32-Mülleimer oder ein Ausrufezeichen in einem Kreis wäre urheberrechtlich geschützt. Der Mensch hätte ausgesorgt... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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