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Ist es ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, wenn ein Lehrer vor der gesamten Klasse die Noten einer Klausur verliest? Ich kenne die genaue Rechtslage nicht ausreichend.
Ist es ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, wenn ein Lehrer vor der gesamten Klasse die Noten einer Klausur verliest? Ich kenne die genaue Rechtslage nicht ausreichend.
Also vor 3 Tagen kam bei Stern TV die Aussage eines Schulleiters, dass Lehrer die SoMi Noten nicht vorlesen dürfen - ich würde stark vermuten, dass das auch hier der Fall ist - also nicht vorgelesen darf.
Leider kenne ich die rechtliche Grundlage gerade nicht, aber wir wurden darauf hingewiesen, dass ein Schüler gefragt werden muss, ob seine Note laut vorgelesen werden darf. (Wird bei uns auch immer gemacht)
Ansonsten bekommen wir die vor der Tür oder nach der Stunde mitgeteilt.
Bisher hat aber nie jemand gesagt, dass er das nicht will.
Leider kenne ich die rechtliche Grundlage gerade nicht, aber wir wurden darauf hingewiesen, dass ein Schüler gefragt werden muss, ob seine Note laut vorgelesen werden darf. (Wird bei uns auch immer gemacht)
Ansonsten bekommen wir die vor der Tür oder nach der Stunde mitgeteilt.
Bisher hat aber nie jemand gesagt, dass er das nicht will.
So ist das auf unserer Schule auch. Aber ganz ehrlich: Gerade die evtl. schüchternen Schüler, die nicht wollen, dass ihre Note öffentlich vorgelesen wird, trauen sich doch wohl kaum dies dann zu sagen... Meinst nicht?
Ich bin auch der Ansicht, dass aufgrund des Gruppenzwangs kaum jemand Überwinden kann zu widersprechen. Das ging mir zumindest zu meiner Schulzeit so.
In diesem speziellen Fall hat der Lehrer aber nich gefragt.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 14.04.08, 10:28 Titel:
Also wenn ich z.B. die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten von M-V richtig verstehe, ist nach dem dortigen Schulgesetz die schriftlichen Ergebnisse schulischer Leistungen gar nicht an andere Schüler bekannt gegeben werden dürfen, da dies zur Erfüllung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages nicht erforderlich ist. --> www.datenschutz.mvnet.de/dschutz/informat/infoblae/leistung.html
Auf eine Einwilligung kommt es insoweit gar nicht mehr an. Auch durch eine Einwilligung wird die Bekanntgabe nicht rechtmäßig. Im Übrigen wären dann auch relativ strenge Formalien (HInweispflicht, Schriftform) einzuhalten.
Hier --> Quelle wird es wohl (für Niedersachsen) etwas weniger streng gesehen.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hält es demgegenüber für zulässig, "die Noten aller Schüler im Rahmen des Unterrichts vor der Klasse bekannt zu geben" --> Quelle
In S-H ist die "Übermittlung von personenbezogenen Daten an Einzelpersonen ... jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig (vgl. § 30 Abs. 3 SchulG). Das Einholen pauschaler Einwilligungen für diesen Zweck, z. B. bereits bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, ist unzulässig." --> www.schulrecht-sh.de/datenschutz/index.htm _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Auch meiner Kenntnis nach, so bin ich zumindest ausgebildet worden, ist man als Lehrer verpflichtet, den Datenschutz zu wahren. In meiner Unterrichtspraxis verkünde ich Noten deshalb grundsätzlich nicht öffentlich und gebe auch schriftliche Arbeiten niemals so zurück, dass Mitschüler auf irgendeine Note schließen könnten.
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