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Waschmaschine nach Speditionsumzug defekt

 
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jensundsandra1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 21:37    Titel: Waschmaschine nach Speditionsumzug defekt Antworten mit Zitat

Wir haben einen Umzug durch ein Speditionsunternehmen machen lassen.
Haben nach 2 Tagen festgestellt, das die Waschmaschine defekt ist und es gemeldet.
die Versicherung weigert sich, zu zahlen.
Wir haben vor dem Umzug den Spediteur gefragt ob wir eine Transportsicherung rein machen sollen, dieser verneinte und sagte sowas brauch man heut zu tage nicht mehr..
nun sind die Stoßfänger defekt mit einer Transportsicherung wäre dies nicht passiert.
wie ist die Rechtslage???
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 10:17    Titel: Re: Waschmaschine nach Speditionsumzug defekt Antworten mit Zitat

jensundsandra1 hat folgendes geschrieben::
Wir haben einen Umzug durch ein Speditionsunternehmen machen lassen.
Haben nach 2 Tagen festgestellt, das die Waschmaschine defekt ist und es gemeldet.
die Versicherung weigert sich, zu zahlen.
Wir haben vor dem Umzug den Spediteur gefragt ob wir eine Transportsicherung rein machen sollen, dieser verneinte und sagte sowas brauch man heut zu tage nicht mehr..
nun sind die Stoßfänger defekt mit einer Transportsicherung wäre dies nicht passiert.
wie ist die Rechtslage???


Hallo,

ich habe hier gerade was Interessantes im HGB gefunden.
Zitat:

§ 451gWegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Ist der Absender ein Verbraucher (§ 414 Abs. 4), so kann sich der Frachtführer oder eine in § 428 ge-nannte Person

1. auf die in den §§ 451d und 451e sowie in dem Ersten Unterabschnitt vorgesehenen Haftungsbefrei-ungen und Haftungsbegrenzungen nicht berufen, soweit der Frachtführer es unterläßt, den Absender bei Abschluß des Vertrages über die Haftungsbestimmungen zu unterrichten und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern,


Mein HGB dürfte allerdings von 1998 oder so sein. Danach hat es noch einige unwesentliche Änderengen gegeben. Bevor du also beim Spediteur die Welle machst, google mal, ob das da noch so drin steht.
_________________
mfg


Günni
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woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hier muss doch erst mal nachgewiesen werden, dass es sich um einen Transportschaden handelt.

Der Versicherer wird die nicht eingehaltene Rügefrist bemängelt haben und behaupten, es wäre wohl ein offensichtlicher Schaden gewesen.

Wie wurde denn "gemeldet"? Per Tel. (ganz schlecht, weil nicht nachwiesbar), schriftlich per Fax, E-Mail oder wie???

Und mit welcher Begründung verweigert der Versicherer die Zahlung??

Also ersteinmal den Hinweis von Günni prüfen, dann nachweisen, dass ein Transportschaden vorliegt und dann den Spediteur in Regress nehmen.

Gruß WoKa
_________________
wer lesen kann, ist klar im vorteil
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