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Verfasst am: 13.04.08, 21:37 Titel: Waschmaschine nach Speditionsumzug defekt
Wir haben einen Umzug durch ein Speditionsunternehmen machen lassen.
Haben nach 2 Tagen festgestellt, das die Waschmaschine defekt ist und es gemeldet.
die Versicherung weigert sich, zu zahlen.
Wir haben vor dem Umzug den Spediteur gefragt ob wir eine Transportsicherung rein machen sollen, dieser verneinte und sagte sowas brauch man heut zu tage nicht mehr..
nun sind die Stoßfänger defekt mit einer Transportsicherung wäre dies nicht passiert.
wie ist die Rechtslage???
Verfasst am: 14.04.08, 10:17 Titel: Re: Waschmaschine nach Speditionsumzug defekt
jensundsandra1 hat folgendes geschrieben::
Wir haben einen Umzug durch ein Speditionsunternehmen machen lassen.
Haben nach 2 Tagen festgestellt, das die Waschmaschine defekt ist und es gemeldet.
die Versicherung weigert sich, zu zahlen.
Wir haben vor dem Umzug den Spediteur gefragt ob wir eine Transportsicherung rein machen sollen, dieser verneinte und sagte sowas brauch man heut zu tage nicht mehr..
nun sind die Stoßfänger defekt mit einer Transportsicherung wäre dies nicht passiert.
wie ist die Rechtslage???
Hallo,
ich habe hier gerade was Interessantes im HGB gefunden.
Zitat:
§ 451gWegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Ist der Absender ein Verbraucher (§ 414 Abs. 4), so kann sich der Frachtführer oder eine in § 428 ge-nannte Person
1. auf die in den §§ 451d und 451e sowie in dem Ersten Unterabschnitt vorgesehenen Haftungsbefrei-ungen und Haftungsbegrenzungen nicht berufen, soweit der Frachtführer es unterläßt, den Absender bei Abschluß des Vertrages über die Haftungsbestimmungen zu unterrichten und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern,
Mein HGB dürfte allerdings von 1998 oder so sein. Danach hat es noch einige unwesentliche Änderengen gegeben. Bevor du also beim Spediteur die Welle machst, google mal, ob das da noch so drin steht. _________________ mfg
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