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Verfasst am: 11.04.08, 11:55 Titel: Ticketaussteller deutsch, US-Carrier wird insolvent
Hallo alle,
folgender Fall dürfte eine harte Nuss für Reiserechtler sein - oder?
Also:
Kunde K will gerne mal nach Hawaii und macht folgende Reisebuchung:
Den Flugabschnitt Frankfurt - San Francisco (hin und zurück) bucht K direkt auf der Website der deutschen Fluggesellschaft L-Air. (Zahlung Kreditkarte).
Den Weiterflug Oakland - Hawaii (hin und zurück) erwirbt er hingegen beim Internet-Reisevermittler "nix-wie-weg-von-hier.de". (Zahlung ebenfalls Kreditkarte.)
Ticketaussteller dieser zweiten Buchung ist die deutsche Gesellschaft H-Air. Geflogen wird die Strecke Oakland-Hawaii vom amerikanischen Carrier A-Air.
Die komplette Hinreise nach Hawaii verläuft problemlos.
4 Tage vor der Rückreise aber erfährt K im Internet, dass der Carrier A-Air "über Nacht" in Insolvenz gegangen ist und mit sofortiger Wirkung alle Flüge eingestellt hat.
K kontaktiert sofort per Email und Fax den Reisevermittler "nix-wie-weg-von-hier.de" und bittet um Hilfe bei der Suche nach einem Ersatzflug.
"nix-wie-weg-von-hier.de" antwortet lapidar, K müsse sich selbst vor Ort um eine Ersatzbuchung auf eigene Kosten kümmern. Der deutsche Ticketaussteller H-Air habe sich aber bereit erklärt, gegen Vorlage des unbenutzten Tickets Hawaii-Oakland die anteiligen Kosten zu erstatten.
Die nachgereichte Anfrage von K, ob denn der Ticketaussteller H-Air nicht verpflichtet sei, einen Ersatzflug für den Pleite gegangenen Carrier A-Air zu stellen, wird von "nix-wie-weg-von-hier.de" nicht beantwortet.
Wegen der sehr kurzen Zeit ist K also gezwungen, für den Flugabschnitt Hawaii-Oakland auf eigene Kosten eine sehr teure Ersatzbuchung auf Hawaii zu machen, weil er ja sicherstellen muss, 4 Tage später den unabhängig gebuchten Weiterflug mit L-Air von San Francisco nach Frankfurt zu erreichen.
Die Frage ist also:
Hat K Schadensersatzansprüche wegen der kostspieligen Ersatzbuchung aufgrund der Insolvenz von A-Air, und wenn ja, gegen wen?
Wäre beispielsweise der deutsche Ticketaussteller H-Air verpflichtet gewesen, einen Ersatzflug für die ausgefallene A-Air bereitzustellen, statt lediglich den Preis des wertlos gewordenen Tickets für den betroffenen Reiseabschnitt zu erstatten?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.04.08, 15:47 Titel:
Zitat:
K kontaktiert sofort per Email und Fax den Reisevermittler "nix-wie-weg-von-hier.de" und bittet um Hilfe bei der Suche nach einem Ersatzflug.
"nix-wie-weg-von-hier.de" antwortet lapidar, K müsse sich selbst vor Ort um eine Ersatzbuchung auf eigene Kosten kümmern.
Das ist verwunderlich, da der Ticketaussteller ja die H-Air und nicht die A-Air gewesen ist.
Konnte der Passagier vor Ort denn nicht mit diesem H-Air-Ticket auf eine andere Gesellschaft umbuchen ?
Das Geld für den Flug hat ja zumindest die H-Air kassiert und die ist nicht insolvent. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Verfasst am: 12.04.08, 18:01 Titel: h-air ticket nicht umbuchbar durch mich vor ort
das ist es ja gerade.
nach auskunft des internet-reisebüros und von stellen vor ort konnte kunde K dieses ticket nicht umbuchen, sondern musste auf eigene kosten ein neues ticket kaufen.
daher stellt sich ja die frage nach möglichen schadensersatzansprüchen. - gibt es die?
Wenn H-Air in Deutschland nur Vermittler von A-Air war, weshalb sollte H-Air dann Schadenersatz oder ähnliches leisten? Als Vermittler haftet sie doch nicht für die Erbringung der Leistung.
Wenn H-Air das Ticket ausgestellt hat, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit dieses auch über BSP von IATA abgerechnet haben. Sprich: auch nicht mehr über das Geld verfügen können bzw. dürfen.
Verfasst am: 15.04.08, 09:53 Titel: weitere Info über Ticketaussteller H-Air
Vielen Dank für die Antworten!
Noch eine Ergänzung:
Auf dem unbrauchbar gewordenen Ticket steht zwar nur der Flug-Code des Pleite gegangenen US-Carriers A-Air, aber Tourist T hat im nachhinein entdeckt, was der deutsche Ticketaussteller H-Air auf seiner eigenen Website schreibt:
"H-Air offers numerous domestic and international scheduled services in and to/from many countries. All of these services are operated by H-Air partner airlines in either codeshare or wet-lease scenarios."
(Übersetzt: H-Air bietet zahlreiche Inlands- und internationale planmäßige Verbindungen in und zu/von vielen Ländern. Alle diese Verbindungen werden von H-Air Partner-Airlines durchgeführt, entweder als Codeshare oder Wet-Lease [was bedeutet: Anmietung des Flugzeugs incl. Crew]).
Birgt dies vielleicht doch die Chance auf Schadensersatzforderungen, weil H-Air keinen Ersatzflug angeboten hat? - Und wenn ja, kann jemand abschätzen, wie aussichtsreich solche Forderungen wären?
Bei Flügen ist es grundsätzlich so, dass die Transportleistung die gebuchte Fluglinie erbringen muss.
Bei Code-Sharing-Flügen teilen sich zwei Fluggesellschaften die Plätze in einer der Code-Sharing-Partner: Lufthansa fliegt Codeshare mit United --> es fliegt eine Maschine der United --> die Lufthansa bietet auf diesen Flügen Plätze mit LH-Flugnummern an. Transportführer ist United, "Veranstalter" des verkauften Tickets die Lufthansa.
In diesem Fall wäre Lufthansa verpflichtet, Ersatzflüge zu organisieren oder zumindest das Geld zurück zu zahlen.
Worauf ich hinaus will: es wird wirklich davon abhängen, wer der "Veranstalter" des Fluges war. Allein ein Hinweis auf einer Homepage, dass eine Fluglinie Flüge anderer Fluglinien anbieten muss noch kein Indiz dafür sein, dass auch sie auch für diese Flüge haftet.
Der Vermittler eines Fluges muss auch keinen Ersatzflug organisieren oder anbieten.
Fazit: ohne die exakte Klärung, WER nun der Veranstalter des Fluges war, der durch Konkurs der Gesellschaft nicht durchgeführt werden konnte, findet der Fall keine Klärung.
"Fernschriftlich" meine ich aber, dass der deutsche Vermittler hier keine Haftung trägt.und man seine Kosten entweder in den USA beim Masseverwalter einbringen wird müssen oder darauf sitzen bleibt.
Es ist natürlich für einen Laien schwer verständlich: er kauft etwas in Deutschland und erfährt dann plötzlich, dass er "keine Rechte" besitzt, zumindest nicht in Deutschland. Das ist übrigens auch oft bei Hotel-Vermittlungen und Ferienwohnungen/haus-Vermittlungen so: es gilt das Recht jenes Landes, wo der echte Anbieter, also nicht der Vermittler, seinen Sitz hat.
Verfasst am: 16.04.08, 12:45 Titel: Ticketaussteller ist also auch Vermittler?
Hallo Peter,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, nehmen also sowohl das (deutsche) Internetreisebüro W.de als auch der (deutsche) Ticketaussteller H-Air rechtlich die Position von Vermittlern ein, und Veranstalter ist die Pleite gegangene (amerikanische) A-Air.
Dann hätte eine Schadensersatzforderung gegen die deutsche H-Air wohl keinen Sinn.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 16.04.08, 16:44 Titel:
Ich würde die H-Air auf jeden Fall einmal direkt kontaktieren, vielleicht gibt es hier weitere Infos. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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