Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.04.08, 13:59 Titel: Option im Pachtvertrag
1.Wenn in einem Pachtvertrag eine Verlängerungsoption enthalten ist, kann nach Ablauf der vereinbarten Pachtzeit der Pächter für die Optionszeit eine neue Pachthöhe verlangen? Muss dies im Vertrag geregelt werden?
2. Wenn während der Vertragslaufzeit das Haus oder Grundstück verkauft wird, wie verhält es sich mit dem Pachtvertrag für die Gaststätte? Tritt der Käufer in den Pachtvertrag ein, muss dies im Pachtvertrag zur Sicherheit des Pächters vereinbart werden?
Danke
1. Hängt vom genauen Vertragsinhalt ab. Im Zweifel kann der Pächter die Pachthöhe vermutlich anpassen (soweit möglich und nötig), aber nicht frei erhöhen. Das meine ich aber nur "aus dem Bauch heraus".
2. Der Käufer gilt als neuer Pächter. U.U. haftet aber der alte Pächter mit. Siehe §§ 566, 581 (2) BGB. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.