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Option im Pachtvertrag

 
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juchtel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 13:59    Titel: Option im Pachtvertrag Antworten mit Zitat

1.Wenn in einem Pachtvertrag eine Verlängerungsoption enthalten ist, kann nach Ablauf der vereinbarten Pachtzeit der Pächter für die Optionszeit eine neue Pachthöhe verlangen? Muss dies im Vertrag geregelt werden?
2. Wenn während der Vertragslaufzeit das Haus oder Grundstück verkauft wird, wie verhält es sich mit dem Pachtvertrag für die Gaststätte? Tritt der Käufer in den Pachtvertrag ein, muss dies im Pachtvertrag zur Sicherheit des Pächters vereinbart werden?
Danke
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

1. Hängt vom genauen Vertragsinhalt ab. Im Zweifel kann der Pächter die Pachthöhe vermutlich anpassen (soweit möglich und nötig), aber nicht frei erhöhen. Das meine ich aber nur "aus dem Bauch heraus".
2. Der Käufer gilt als neuer Pächter. U.U. haftet aber der alte Pächter mit. Siehe §§ 566, 581 (2) BGB.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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