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Verfasst am: 16.04.08, 12:58 Titel: Nachbar wirft mit Steinen nach Hund
Hallo,
nehmen wir mal an, ein Hund befindet sich auf dem eigenen umzäunten Grundstück.
Der Nachbar ist ein Hundehasser.
Eines Tages beobachtet der Hundehalter mit einem zufällig anwesenden Freund, wie der Nachbar am Zaun steht, mit mittelgroßen Steinen nach dem Hund wirft, ihn aber nicht trifft und zu ihm sagt: Das wirst Du in Zukunft öfter erleben.
Wie würdet ihr handeln?
Im Prinzip ist das doch Tierquälerei und es wäre möglich den Nachbarn anzuzeigen oder?
Ein Gespräch mit dem Nachbarn macht keinen Sinn, da er alles abstreiten würde, trotz Hinweis auf den Freund. Der Hundehalter möchte an sich nicht anzeigen, aber anscheinend bleibt ihm keine andere Wahl.
Wie hoch wäre das Strafmass gegen den Tierquäler, realistisch? (Also ein Strafe, die schon von Gerichten in ähnlichen Fällen verhängt wurde.)
Verfasst am: 16.04.08, 13:13 Titel: Re: Nachbar wirft mit Steinen nach Hund
Tierliebhaber hat folgendes geschrieben::
Eines Tages beobachtet der Hundehalter mit einem zufällig anwesenden Freund, wie der Nachbar am Zaun steht, mit mittelgroßen Steinen nach dem Hund wirft, ihn aber nicht trifft und zu ihm sagt: Das wirst Du in Zukunft öfter erleben.
Und wo sollte da die Qual für das Tier sein ?
Solande der Nachbar dem Tier keine Schmerzen oder Verletzungen zufügt dürfte es sich imo nicht um Tierquälerei handeln. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
In Ordnung, das ist nachvollziehbar.
Seelische Grausamkeit oder Beleidigungen einem Hund gegenüber ist wahrscheinlich nicht strafbar
Dann gehen wir doch jetzt einfach mal davon aus, daß einer der geworfenen Steine den Hund getroffen, der Hund aufgejault hat und danach den Werfer verbellt hat, worauf selbiger weitere Steine warf, die nicht trafen.
Wie sieht es denn jetzt aus?
Der Hund verteidigt sich nach diesem Angriff selbst und das Grundstück, ist aber leider zu klein um den Hundehasser zu erlegen und in sein Körbchen zu schleifen
In einem solchen Fall würde ich mit meinem Tier zum Tierarzt gehen und es behandeln lassen. ( Blaue Flecken tun sicher auch einem Hund recht weh )
Den Tierquäler würde ich anzeigen und Schadenersatz für die Tierarztkosten verlangen. Zeugen gabs ja auch. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 16.04.08, 22:05 Titel:
auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache (rechtlich gesehen) aber einfach mal den nachbarn in der dämmerung beiseite nehmen u. etwas deutlicher mit ihm reden. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Hunde können nicht auf Schmerzensgeld klagen.
Allerdings, ob Hund oder nicht, der Nachbar hat Dein Grundstück nicht mit Steinen zu beschmeißen.
Ein Fall für's Zivilrecht: Anwalt nehmen, den Zeugen vergattern und den Anwalt eine Unterlassungserklärung verfassen lassen, die der Nachbar zu unterschreiben hat, ansonsten Klage, die in solchen Fällen wohl zunächst einmal vor dem Schiedsmann landen wird, aber das ist auch in Ordnung.
Die Kosten für den Anwalt hat übrigens dann der Nachbar zu tragen. _________________ Grüße,
Abrazo
Blaue Flecken tun sicher auch einem Hund recht weh )
solange es nur bei blauen Flecken bleibt. Der Hund einer Bekannten wurde auch mal von einem "netten" Mitbürger mit Steinen beworfen. Einer der Steine hat den einen Oberschenkel so unglücklich getroffen, dass der Oberschenkelknochen und das Hüftgelenk zertrümmert wurden. Es endete damit, dass das Bein amputiert werden musste, da die Knochenteile nicht mehr richtig zusammenwuchsen und sich auch sonst in der Heilung Komplikationen einstellten. Trotzdem sie selbst Tierärztin ist und mit ihrer Hündin zum grössten Spezialisten der weiteren Umgebung ging.
Man denkt sich das immer so lapidar "ach ja, ist ja nicht tragisch, und die paar Schrammen und blaue Flecke, so schlimm ist das ja nicht".
Da kommt direkt wieder die Ursprungsfrage auf:
Wie hoch ist eine mögliche Strafe gegen so einen Tierqüäler?
10, 100, 1000 Euro oder mehr?
1, 2, 3 Jahre oder Lebenslänglich?
Ich bin für "gleiches mit gleichem vergelten", also dicke Backsteine auf so einen "netten Nachbarn" werfen!
"""Was Du gern möchtest, was man Dir tu, das füge einem anderen einfach zu!"""
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 19.04.08, 21:44 Titel:
Zitat:
TierSchG§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
wahrscheinlich wird die strafe aber deutlich darunter liegen, ein "ein klärendes gespräch unter 4 augen" wird für den hundehalter zwar genauso bemessen sein aber je nach hundehalter wird das mehr wirkung haben. NEIN ich rufe keinesfalls zu straftaten auf, ich tue nur meine gedankengänge kund auch wenn sie teilweise sehr wirr sein mögen _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Wenn ein großer schwarzer kräftiger Labrador neben einem steht, dann fällt so ein Gespräch unter 4 Augen recht leicht
Es könnte dem Hundebesitzer ja die Leine aus der Hand fallen und aus Versehen ruft er "Kehle" anstatt "Bleib" (Kniekehle ist natürlich gemeint!!)
Mach Dir keine Illusionen.
Hass macht dumm.
Was ein rechter Hundehasser ist, der scheut weder Schäferhund noch Pitbull.
Mit solchen Leuten wird man nur fertig, wenn man sich eiskalt und emotionslos ans Recht hält: mit wem Du Dein Grundstück bevölkerst, geht ihn, soweit unzumutbare Belästigungen vermieden werden, nichts an. Er hat Deine Ruhe, Deinen Frieden und Deine Sicherheit zu wahren, und deswegen hat er nicht mit Steinen zu schmeißen, auf wen oder was auch immer.
Es ist in unserem Land nicht nötig, auf Gewalt mit Gewalt zu reagieren (Notfälle mal ausgenommen). Wenn einer sich nicht benehmen kann, so ist dafür die Justiz zuständig; die sorgt schon dafür, dass er Manieren lernt. Zivilrecht ist dafür immer gut, denn das kostet den Unmanierlichen Geld, und Geld ist erfahrungsgemäß das beste Erziehungsmittel. _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 20.04.08, 12:42 Titel:
Naja, mit dieser Einstellung könnte ich sogar den Nachbarn verstehen:
Zitat von Tierliebhaber:
Zitat:
Wildernde Hunde...
Ich habe in der Vergangenheit schon öter mal die Situation gesehen/erlebt, daß so ein "dusseliges Reh" einfach so 100m vor Spaziergängern mit Hund über den Weg gelaufen ist.
Was passierte jedesmal?
-Reh sieht Hund
-Hund sieht Reh
-Reh bekommt Panik
-Hund: Jagdtrieb erwacht und er gibt Gas
-Reh rennt wie blöd davon (anstatt einfach stehen zu bleiben, Blödvieh eben)
-Hund hinterher
-Reh ist schneller
-Hund gibt irgendwann auf und kehrt zurück zu Besitzer
Das o.g. Reh kann auch durchaus gegen einen Hasen ausgetauscht werden...
Fazit:Kein Tier kommt zu Schaden, selbst in der Situation, als 2 ausgewachsene kräftige Labradore ein Reh jagten, haben sie es nicht erwischt, weil zu schnell. (beobachtet!)
Wenn ein Jäger in so einer Situation einen Hund abschießt, braucht er sich nicht zu wundern, wenn er kurz drauf in seine eigene Schrotflinte schaut, weil der Hundebesitzer ihn abknallt. So ne Jagd ist ne absolut natürliche Sache und meiner Meinung nach hat sich da ein Jäger nicht einzumischen.
Hunde haben Jagdtrieb, Rehe, Hasen, usw. eben Fluchttrieb. Völlig normal.
Wenn ein Jäger in so einer Situation einen Hund abschießt, braucht er sich nicht zu wundern, wenn er kurz drauf in seine eigene Schrotflinte schaut, weil der Hundebesitzer ihn abknallt.
Aber wenn das Schoßhündchen von einem anderen Hund - oder Steinewerfer oder knüppelbewehrten Hundehasser gejagt wird, der das Schoßhündchen aber letztendlich doch nicht kriegt kommt "auch kein Tier zu Schaden" weil Schoßhündchen kurz vor dem Herzriss in Sicherheit war.
Würde Tierfreund das dann auch so sehen? Oder hiesse es dann: Wie kann ich den Hundebesitzer / Hundehasser verklagen, der mein armes kleines Hündchen so gehetzt hat?
Und wenn man mit "kommt nicht zu Schaden" argumentiert, könnte man Prozesse wegen Lärmbelästigung (neuer Flughafen / Schnellstraße) auch vergessen. Die Anwohner fallen auch nicht sofort tot um.
Und jetzt wird hoffentlich mal jemand mit Jagdgesetz und Paragraphen kommen. Dass ein Jäger vermutet, ein freilaufender Hund würde das Rotwild aus der Deckung eines kleinen Wäldchens aufscheuchen, ist vom Hundehalter schwer zu widerlegen. Wenn man einen Hund nicht trotz Jagdtriebes unter Kontrolle hat, dann darf man ihn nicht auf freiem Feld ohne Leine laufen lassen.
Dann kommt das Argument: Immer an der Leine ist aber Tierquälerei. Antwort: wenn sie das wissen, wieso schaffen sie dann einen Hund an?
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