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WIe bekomme ich meinen Pflichtteil?

 
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m.graf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 1
Wohnort: Hagen

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 11:14    Titel: WIe bekomme ich meinen Pflichtteil? Antworten mit Zitat

Mein Vater zu dem ich seit beinahe 20 jahren keinen kontakt mehr habe ist verstorben.
er hat vor einigen jahren wieder geheiratet.
nun würde ich gern wissen wie ich zu meinem pflichtteil komme.

reicht es wenn ich den erben, also seine frau mit einem einschreiben mit rückschein auf § 2314 BGB ihre auskunftspflicht aufmerksam mache, oder ist es ratsam gleich einen anwalt einzuschalten.

außerdem mein zweites problem, wie beantrage ich den erbschein?
mein verstorbener vater hat in norden(norddeutschland) gelebt und ich in hagen/westfalen
kann ich den erbschein direkt beim amtgericht norden beantragen? oder muß ich erst irgendwelche beglaubigungen vom amtgericht hagen beibringen?

mfg

michael graf
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 11:47    Titel: Re: WIe bekomme ich meinen Pflichtteil? Antworten mit Zitat

Hallo!
Sind Sie sicher, dass Sie von Ihrem Vater enterbt wurden? Wenn dies der Fall ist, dann sind Sie pflichtteilsberechtigt.
Da Sie aber nicht sicher zu sein scheinen, machen Sie folgendes: Sie gehen mit Ihrem gültigen Personalausweis und Ihrer Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, zu dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht, Abteilung für Nachlassangelegenheiten, und beantragen dort einen Erbschein. Ihr Antrag auf Erteilung eines Erbscheines wird an das Nachlassgericht, welches für den letzten Wohnsitz Ihres verstorbenen Vaters zuständig ist, weitergeleitet. Ihnen wird eine Kopie der letztwilligen Verfügung (Testament) des Verstorbenen zugesandt werden, evtl. mit dem Hinweis, dass Sie enterbt wurden. Damit haben Sie zusammen mit Ihren Ausweis- und Herkunftsdokumenten die Unterlagen, die Sie zur Geltendmachung des Ihnen zustehenden Pflichtteiles benötigen. Wenn Sie enterbt wurden, haben Sie keinen Anspruch auf einen Erbschein, ein solcher wird nur den tatsächlich festgestellten Erben ausgehändigt. Ihr Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben. Mit den o. g. Unterlagen sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, und sich beraten lassen. Das kostet nicht "die Welt" und verschafft Ihnen Rechtssicherheit.
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