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Verfasst am: 04.10.04, 11:40 Titel: Erbschaft und Doppelbesteuerungsabkommen
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage bezüglich Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen:
Ein Deutscher lebt und arbeitet im Ausland, welches ein DBA mit Deutschland hat. Laut DBA ist diese Person im fremden Staat steuerlich ansässig (also unbeschränkt steuerpflichtig), in Deutschland dagegen nur beschränkt steuerpflichtig.
Ein Elternteil verstirbt und hinterläßt als Erbe Immobilien, die sich ausschließlich in Deutschland befinden.
Im DBA ist die Erbschaftssteuer nicht ausdrücklich geregelt. Muß der Erbe in diesem Fall im fremden Staat ggf. Erbschaftssteuer zahlen, oder wird die Erbschaftssteuer grundsätzlich nur in dem Staat erhoben, in dem der Erblasser lebte bzw. steuerpflichtig war (in diesem Fall Deutschland)?
Verfasst am: 04.10.04, 11:57 Titel: Re: Erbschaft und Doppelbesteuerungsabkommen
Vorschlag:
Die Frage hört ins Forum Steuerrecht. Sie sollten Sie dort stellen und den Sahcverhalt genauer schildern. Wie soll jemand Ihnen eine konkrete Auskunftzur Erbschaftsteuer eines Landes geben, wenn Sie noch nicht einmal das Land angeben, in dem die Person lebt.
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