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Erbschaft und Doppelbesteuerungsabkommen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 11:40    Titel: Erbschaft und Doppelbesteuerungsabkommen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage bezüglich Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen:

Ein Deutscher lebt und arbeitet im Ausland, welches ein DBA mit Deutschland hat. Laut DBA ist diese Person im fremden Staat steuerlich ansässig (also unbeschränkt steuerpflichtig), in Deutschland dagegen nur beschränkt steuerpflichtig.
Ein Elternteil verstirbt und hinterläßt als Erbe Immobilien, die sich ausschließlich in Deutschland befinden.
Im DBA ist die Erbschaftssteuer nicht ausdrücklich geregelt. Muß der Erbe in diesem Fall im fremden Staat ggf. Erbschaftssteuer zahlen, oder wird die Erbschaftssteuer grundsätzlich nur in dem Staat erhoben, in dem der Erblasser lebte bzw. steuerpflichtig war (in diesem Fall Deutschland)?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 11:57    Titel: Re: Erbschaft und Doppelbesteuerungsabkommen Antworten mit Zitat

Vorschlag:

Die Frage hört ins Forum Steuerrecht. Sie sollten Sie dort stellen und den Sahcverhalt genauer schildern. Wie soll jemand Ihnen eine konkrete Auskunftzur Erbschaftsteuer eines Landes geben, wenn Sie noch nicht einmal das Land angeben, in dem die Person lebt.

Gruss Hans
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