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Erbverzicht für Abkömmlinge

 
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Olliterski
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 24
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.09.04, 18:11    Titel: Erbverzicht für Abkömmlinge Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einigen Wochen ist die leibliche Oma (mütterlicherseits) meiner Frau gestorben.
Die leibliche Mutter meiner Frau, hat auf drängen ihres Bruders (Onkel), einen Erbverzicht unterschrieben. In diesem Erbverzicht steht wortwörtlich '.....verzichte ich, XYZ, für mich und meine Abkömmlinge .....'!

Heute erhielt ich einen Anruf, dass diese Klausel rechtskräftig sei, von der Schwester meiner Frau, die mit dem Notar telefoniert hat. Die Umstände, unter denen dieser Verzicht unterschrieben wurde, sind jedoch sehr zweifelhaft und lassen eher vermuten, dass es sich um eine sittenwidrige Klausel handelt, zumindest, dass sie diesen Hintergrund hat! Habe mich gerade mit meiner Frau unterhalten! Ihre leibliche Mutter IST bedrängt worden (vom Bruder) diesen Erbverzicht zu unterschreiben!!!

Ich habe in den vergangenen Jahren das Erbrecht aus gegebenem Anlass, einige Male durchstöbern müssen, ohne dabei jedoch auf einen Absatz zu stoßen, der mir erklärt, dass solche Regelungen nicht sittenwidrig sind!

Wenn ich als Ausgangssituation nehme, dass alle nach dem Gesetz berechtigten Erben eine Erbengemeinschaft bilden, sozusagen ein Vertrag zwischen ihnen besteht, begründet durch den Erbschein, dann müßte man doch mit dem Paragraphen über die Sittenwidrigkeit der Verträge gegen den alleinigen Nutzniesser, den Bruder der Mutter, vorgehen können.

Fragen:

Wirkt sich der von der Mutter unterzeichnete Erbverzicht für sich und ihre Abkömmlinge auch auf den Pflichtteil, selbst der Abkömmlinge, aus?
Zitat:
Meines Erachtens nach ist ein Verzicht, auf was auch immer, im Namen einer meiner Vormundschaft unterstellten Person, den ich für diese Person ausspreche, NICHT rechtskräftig bzw. sittenwidrig, wenn der betreffenden Person daraus ein Nachteil entsteht bzw. ein Vorteil vorenthalten wird! Besonders wenn ich zum Zeitpunkt zu dem der Vorteil eintritt, nicht mehr lebe!


Kann man das Bedrängen zur Unterzeichnung zusammen mit dem Inhalt des Verzichts als 'Tatbestand' der Sittenwidrigkeit betrachten?


Nebenbei bemerkt, einige in der Familie sind der Meinung, dass der Bruder ein Erbschleicher ist und das kann man ihm nicht durchgehen lassen!!!


Würde mich freuen, wenn jemand hierzu mal einen Tip geben könnte wie man sich da verhalten soll und/oder kann!

MfG Oliver
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 11:56    Titel: Re: Erbverzicht für Abkömmlinge Antworten mit Zitat

Wenn Ihre Frau volljährig ist (wovon ich doch mal stark ausgehe) kann deren Mutter nicht für sie verzichten.
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 12:54    Titel: Re: Erbverzicht für Abkömmlinge Antworten mit Zitat

Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung, § 2348 BGB. Er wirkt - entgegen anderlautender Aussagen im Forum - grundsätzlich auch für Abkömmlinge, § 2349 BGB.

Möglicherweise liegt aber gar kein Verzicht, sondern eine Erbauschlagung, §§ 1942 ff. BGB vor, die nicht an eine notarielle Beurkundung gebunden ist. Anders kann ich mir die Auskunft des Notars nicht erklären.

An Sittenwidrigkeit könnte etwas dran sein, wenn der Erbverzicht ohne Gegenleistung erklärt wurde.

Gruß Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Olliterski
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 24
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 13:38    Titel: Re: Erbverzicht für Abkömmlinge Antworten mit Zitat

..hmmm das hätte ich noch dazuschreiben sollen! Also, der Verzicht wurde meines Wissens 1975 unterzeichnet! Meine Frau wurde 1971 geboren!

Zum Zeitpunkt des Verzichts war sie also 4 Jahre alt. Die Mutter meiner Frau ist allerdings 1997 gestorben.

In diesem Zusammenhang habe ich noch einige Infos erhalten. Da mir meine Ausgangsbeschreibung wer wer ist nicht ganz leserlich erscheint will ich das mal ein wenig klarer beschreiben!

Die Verwandtschaft sieht in etwa wie folgt aus:


[H] ist meine Frau und [A] ist die kürzlich verstorbene Oma. [B] verstarb ca. 1982 und [E], die Mutter meiner Frau, verstarb 1997.
[B] hat zu seinen Lebzeiten [C] gewisse Zuwendungen gemacht und [E] und [F] Geld als Ausgleich angeboten. [E] und [F] haben anstelle des Geldes ein Stück Grund bekommen, dass in seinem Wert, den Zuwendungen von [B] dem [C] gegenüber entsprach.
[C] fühlte sich jedoch dadurch benachteiligt und bedrängte [E] einen Erbverzicht für sich und [H] - [K] zu unterzeichnen. [E] unterschrieb diesen nach jahrelangem Drängen von [C] 1975 um endlich ihre Ruhe zu haben.[E] wollte diesen dann aber immer wieder rückgängig machen, verstarb jedoch bevor sie dazu kam. [C] hat sich unseres Wissens nach dass Haus in dem [D], [C] und [A] bis zum Ableben von [A] zusammen gelebt haben, ganz oder Teilweise überschreiben lassen. Das Ob und Wie gilt jedoch zur Zeit als unklar!
Darüber hinaus hat [C] die [A] gepflegt und dafür pro Monat von [A] € 700,00 erhalten, mit der Rechtfertigung, dass ein Pflegedienst für [A] genauso viel kosten würde. [A] war allerdings nie als pflegebedürftige Person eingestuft!!!

Die reguläre Erbfolge wäre jetzt doch [C], [H], [I], [J] und [K]. [C] macht jetzt aber Ansprüche auf alles geltend mit Berufung auf den Erbverzicht der [E]. Wie wir erfahren haben gab es inzwischen eine Testamentseröffnung, die diesem Erbverzicht jedoch widersprechen könnte!?!? Genauer Inhalt ist noch nicht bekannt!

Sieht es tatsache so aus, dass [C] - mal die gesetzliche Erbfolge und den Erbverzicht betrachtend - Alleinerbe ist?

Bestehen für [H] - [K] noch nicht mal Pflichtteils(ersatz)ansprüche?

Gehen die vier wirklich leer aus, wenn [C] sich das haus hat überschreiben und die Pflege von [A] hat mit € 700,00 bezahlen lassen? (Anm.: Dadurch wäre das Vermögen/ Erbmasse von [A] = 0!)
Für die Beerdigung hat [A] Geld zurückgelegt. [C] sagt aber, das Geld stamme aus der Erbmasse?

Wie sollte man sich hier verhalten? Sind antwaltliche Schritte überhaupt erfolgversprechend?

Viele Grüße

Oliver
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Olliterski
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 24
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 14:03    Titel: Re: Erbverzicht für Abkömmlinge Antworten mit Zitat

...ich werde mal versuchen, den Wortlaut des Erbverzichts hier rein zustellen! Kann aber etwas dauern!

Sittenwidrigkeit - [C] wäre ohnehin Erbe geworden. [E+F] haben etwas zum Hausbau dazuerhalten, was aber auch beim Ableben von [B] meines Wissens verrechnet wurde. [C] kam sich dennoch benachteiligt vor und wollte mehr.
Als er das mehr erhielt, bot [B] [E+F] das Geld, die jedoch das Grundstück dafür Namen. Wieder fühlte sich [C] benachteiligt und drängte [E] auf die Unterzeichnung des Erbverzichts. Wohlwissend, dass die Verhältnismässigkeit zu seinen Gunsten ausfiel, auch ohne Erbverzicht!
[E] verstarb bevor sie den Verzicht widerrufen konnte!

Das Verhältnis der Zuwendungen von [A+B] gegenüber [E+F] und [C+D] war ja vor dem Verzicht ausgeglichen!!! Somit wäre der Erbverzicht doch ohne Gegenleistung! Oder irre ich mich da jetzt?
Wie wirkt sich das 'Pflegegeld' auf die Erbschaft aus? Kommt man da noch ran indem man es als unverhältnismässige Vorteilsnahme sieht? Kann man das überhaupt so sehen?
Was ist mit der Überschreibung des Hauses an [C]? Wenn sie erfolgt ist, dann erst nach dem Tod von [B]! Damit wären jedoch [E+F] zu dem Zeitpunkt schon benachteiligt gewesen, oder?

Es ist so verdammt schwer das zu beurteilen wenn man selber mit drin steckt!!!

Viele Grüße

Oliver
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