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Wohnrecht, Betreuer, Demenz, usw

 
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nicole.k.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 14:58    Titel: Wohnrecht, Betreuer, Demenz, usw Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen, die man eigentlich nicht richtig zuordnen kann.

Ersteinmal der Sachverhalt:

Wir haben vor ca. 15 Jahren ein Haus von einer Dame (heute 84 Jahre) gekauft, die dieses Haus als Pension betrieben hat. Wir haben das Haus umgebaut, die Dame hat für eine Wohnung Wohnrecht auf Lebenszeit bekommen, wir vermieten in dem Haus Ferienwohnungen, um unsere Schulden, die wir für das Haus aufgenommen haben, abzuzahlen.
(Wir leben auf einer Nordseeinsel, da sind die Grundstückspreise enorm...)

Nun ist vor ca. 6 Jahren bei der Frau Demenz festgestellt worden, Pflegestufe 1 ist gebilligt worden, 95% Einstufung beim Schwerbehindertengesetz.

Vor 3,5 Jahren hat ein amtlich bestellter Betreuer die Betreuung der Frau übernommen, er war in dieser Zeit erst einmal bei der Frau persönlich, macht alles vom Festland aus.

Die Frau wird hier auf der Insel durch einen Sozialdienst, der sie wäscht, anzieht und ihr Essen bringt betreut, wobei die Pflegeschwestern 3x für ca. 10 Minuten am Tag bei ihr sind.

Nun ist die Situation unerträglich geworden. Durch die fortschreitende Demenz hat die Frau Wahnvorstellungen, sie meint sie wird verfolgt, dann meint sie sie wäre eingeschlossen, klopft stundenlang an Fenster und Türen und schreit nach Hilfe.
Außerdem raucht sie ungefähr 2 Schachteln Zigaretten am Tag, regelmäßig beobachten wir, wie Eimerweise verschimmelte Lebensmittel aus ihrer Wohnung getragen werden.
Bei einer Reparatur, die in der Wohnung gemacht werden musste, konnten wir Butter von der Heizung abkratzen und verschimmeltes Brot hinter der Heizung wegräumen.
Außerdem war das Bett und der Teppich im Schlafzimmer voll von Brandflecken, von vergessenen Zigaretten.

Nun ist es auch so, das sie zunehmend aggressiv wird, sie stand vor ca. 2 Monaten plötzlich mit erhobener Hand vor der Pflegerin und drohte ihr an, sie zu schlagen.

Dies haben wir dem Betreuer nicht nur einmal mitgeteilt, wir bekommen aber nur Floskeln von ihm "vor die Füße geschmissen". Auf die Brandflecken angespochen kam der Satz:
"Dann kaufen Sie der Frau doch 'ne Asbestdecke, damit sie im Bett nicht verbrennt!!!"

Müssen wir so etwas dulden???

Was können wir machen, denn allmählich wird es existenzgefährdent, denn alle Gäste im Haus bekommen ihre Ausfälle mit und buchen dann natürlich kein zweites Mal!!!

Wäre eine Unterbringung in ein Pflegeheim nicht definitiv besser, zum Schutz der Frau aber auch der anderen vor ihr?

Und als letzte Frage: Müssen wir für das Pflegeheim aufkommen wegen dem kostenlosen Wohnrecht?

Vielen Dank im Voraus!!!
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ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mal gehört, das man das Wohnrecht evtl. auch "abkaufen" könne?
D.H. eine gewisse Summe zahlen, (Lebenserwartung, zukünftige Mietzahlungen...)
Bin aber nicht so sicher, bitte berichtigen, wenn komplett daneben
Grüße
Claudia
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt. Der Betreuer hat dem Vormundschaftsgericht regelmäßig über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten.

Wenn der Betreuer seine Aufgaben nicht ordnungsgamäß wahrnimmt, kann das Vormundschaftsgericht um Überprüfung gebeten werden. Aus empfiehlt sich, den Rechtspfleger des zuständigen Vormundschaftsgerichts persönlich aufzusuchen und ihm die problematische Situation ausführlich zu schildern, wenn der Betreuer nicht bereit ist, sich der Probleme anzunehmen.

Aus dem Wohnrecht ergeben sich keine Zahlungspflichten. Wenn absehbar ist, dass die Wohnrechtsinhaberin auf Dauer in ein Pflegeheim umzieht, könnte mit dem Betreuer eine Ablösung des Wohnrechts gegen Zahlung eines angemessenen Betrages oder eine Vermietung der Wohnung durch den Hauseigentümer und eine angemessene Beteilgung der Wohnrechtsinhaberin an den Mieteinnahmen vereinbart werden.
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ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das meinte ich... Danke für die Erklärung.
Grüße
Claudia
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem mit dem Rauchen im Bett bleibt indes zumindest fürs erste, weil man einem Erwachsenen nicht verbieten kann, unvernünftig zu sein.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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nicole.k.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 16:20    Titel: mir ist noch was eingefallen! Antworten mit Zitat

mir ist grade noch was eingefallen:

wenn die dame endlich in ein pflegeheim oder längere Zeit ins Krankenhaus o.ä. kommt, werden wir als vermieter/wohnungsinhaber von dem betreuer informiert???
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catwoman111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Das Problem mit dem Rauchen im Bett bleibt indes zumindest fürs erste, weil man einem Erwachsenen nicht verbieten kann, unvernünftig zu sein.


Hallo.

wenn aber Selbstgefährdung oder Gefährdung für die Allgemeinheit vorliegt, dann muss doch gehandelt werden.

Oder irre ich mich da?

Viele Grüße
catwoman111
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Aber dafür reicht weder die Tatsache, dass jemand im Bett raucht, noch das man unter Betreuung steht.
Mag aber natürlich der Fall sein, nur muss so etwas der Richter entscheiden.
_________________
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Code Civil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte eine Gefährdung vom Rauchen im Bett ausgehen, lässt sich diese auch problemlos durch den Einbau von Feuermeldern minimieren.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 20.04.08, 03:39    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann verhindern Feuermelder einen Brand? Und was heisst in diesem Zusammenhang "minimieren"? Offensichtlich haben Sie einen Hausbrand noch nicht erlebt, sonst gingen Sie mit solchen Hinweisen nicht so sorglos um.

Aber zur Sache: Ich würde Himmel und Erde in Bewegung setzen, um die Frau aus dem Haus zu bekommen. Sie gefährdet Ihre ganze Existenz! Gehen Sie zum Betreuungsgericht und beschweren Sie sich über den Betreuer, schalten Sie Feuerwehr und Sozialamt ein, nötigenfalls wenden Sie sich auch an den Hausarzt der Frau, hier muss sofort gehandelt werden!
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