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ein Mann, dessen Sohn gestorben ist, soll auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichten. Der Erbe droht zuerst damit, eine gesetzliche Betreuung anzuregen, dann macht der Erbe seine Drohung wahr und dessen Anwalt regt eine vollumfängliche Betreuung an. Der Mann ist Analphabet und geistig minderbegabt, aber voll geschäftsfähig. Atteste liegen dem Erben vor.
Diese willkürliche Betreuungsanregung geschah nur aus dem Grunde heraus, den Vater des Verstorbenen um seine Rechte zu beschneiden und sich eigene finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Wie ist dieser Vorgang unter strafrechtlichen Aspekten zu sehen.
Der Vorgang und die Intuition des Erben iritiert mich, denn:
Wenn der Mann einen Betreuer bekommt, wird dieser ja auch den Anspruch auf den Pflichtteil durchsetzen, sofern der Mann das will. _________________ Grüße Lichtaus
Wäre wirklich interessant zu wissen, was im Kopf vom Erben vorgeht.
Der Vater wird keine Betreuung bekommen, da er definitiv geschäftsfähig ist und darüber hinaus eine beurkundete Vorsorgevollmacht besteht. Das weiss auch der Erbe.
Also wie ist das Ganze strafrechtlich zu bewerten, wenn eine Betreuung wilkürlich angeregt worden ist.
Also hier ist ja nicht das strafrechtsforum aber eine unbegründete Betreuungsanregung dürfte wohl unter keinen Straftatbestand zu subsumieren sein...
Aber sein Sie doch froh wenn keine Betreuung kommt ist das Gesamtproblem doch nicht mehr so gravierend. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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