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Die Lernmittelfreiheit (oder Lehrmittelfreiheit) in Niedersachsen wurde ja vor einigen Jahren von der CDU-Regierung abgeschafft (vielen Dank übrigens ).
Auch ich musste schon in meiner Schulzeit Lernhefte und Taschenrechner selbst bezahlen, was auch nicht weiter schlimm war, denn ein annehmbarer Markenrechner kostete damals so um die 30 DM.
Nun gibt es aber bei uns im Ort ein Gymnasium, dass ab der 7. Klasse grafikfähige Superduper-Rechner fordert (wirklich VORSCHREIBT!), die so ab 150 € kosten.
Selbst damit könnte ich noch leben, weil ja so ein Rechner theoretisch (wenn das Kind ihn nicht vorher kaputtbekommt) bis zum Abitur reicht.
Der Schulleiter unserer Schule fordert aber, dass von diesem Rechner die jedes Jahr aktualisierte Version gekauft wird, weil dort auch Klausuren und Hausaufgaben gespeichert werden (der Rechner wird dann zur Kontrolle an den in jedem Klassenzimmer stehenden Laptop angeschlossen, also sehr fortschrittlich).
Es geht sogar so weit, dass bei der Aufnahme in die 5. Klasse den Eltern eine Liste vorgelegt wird, um zu verdeutlichen, was der Schulbesuch eines Kindes die Eltern kosten wird. Die Einzelposten belaufen sich dabei auf etwa 800 € pro Jahr, ohne Verbrauchsmaterial, Ausflüge oder Klassenfahrten.
In diesem Jahr wurden einige Kinder aus unserem Ort abgelehnt, weil die Eltern nicht bereit waren, die Kosten aufzubringen, auch wurden wiederholt Eltern aufgefordert, ihre Kinder von der Schule zu nehmen, wenn sie das Geld nicht aufbringen können. Einen Elternfonds (oder etwas ähnliches) gibt es an der Schule nicht.
Dass die Lernmittelfreiheit flöten ist, weiß ich (abgesehen davon, dass anderen Bundesländern ein "Büchergeld" in Höhe von 20-40 € ausreicht), aber kann ein Direktor wirklich fordern, dass jedes Jahr ein neuer Rechner gekauft wird?
Und wie sieht es damit aus, dass selbst Kinder der 2. Klasse an dieser Schule die Hausaufgaben nur mit Hilfe des Internets lösen können?
Ist das üblich?
Fragen über Fragen...
Mfg DefPimp _________________ Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Weiß denn dieser Lehrer auch das diese Superduper-Rechner beim Abitur dann gar nicht zugelassen sind? Da darf man nur den einfachen Schulrechner benutzen.
Gehts da um Hardware oder Software? Ich wuerde mal fragen welche Systemvoraussetzungen der Rechner erfuellen muss. Fuer 150 Eur kann das nicht viel sein, denn einen "Superduper" Rechner bekommt man dafuer ueberhaupt nicht.
Nun gibt es aber bei uns im Ort ein Gymnasium, dass ab der 7. Klasse grafikfähige Superduper-Rechner fordert (wirklich VORSCHREIBT!), die so ab 150 € kosten.
Eine solche Vorschrift ist rechtswidrig.
Zitat:
Der Schulleiter unserer Schule fordert aber, dass von diesem Rechner die jedes Jahr aktualisierte Version gekauft wird,
Sorry, was soll das für ein Gerät sein? Das Gerät, was an "meiner" Schle verwendet wird, existiert seit 5 Jahren unverändert. Welcher Hersteller ist so bescheuert und wirft jedes Jahr eine neue Version auf den Markt? Das gibt's doch gar nicht - oder?
Zitat:
weil dort auch Klausuren und Hausaufgaben gespeichert werden (der Rechner wird dann zur Kontrolle an den in jedem Klassenzimmer stehenden Laptop angeschlossen, also sehr fortschrittlich).
Was gleichzeitig darauf hinauslaufen dürfte, dass Schüler den Rechner nicht in Prüfungen verwenden dürfen. Das ist ja wohl der geballte Schwachsinn - wenn's wirklich wahr ist.
Zitat:
Es geht sogar so weit, dass bei der Aufnahme in die 5. Klasse den Eltern eine Liste vorgelegt wird, um zu verdeutlichen, was der Schulbesuch eines Kindes die Eltern kosten wird. Die Einzelposten belaufen sich dabei auf etwa 800 € pro Jahr, ohne Verbrauchsmaterial, Ausflüge oder Klassenfahrten.
Die Liste würde ich gern mal sehen. Klingt so, als müssten die Schulbücher komplett von den Eltern beschaftt werden - und zwar "druckfrisch".
Zitat:
In diesem Jahr wurden einige Kinder aus unserem Ort abgelehnt, weil die Eltern nicht bereit waren, die Kosten aufzubringen, auch wurden wiederholt Eltern aufgefordert, ihre Kinder von der Schule zu nehmen, wenn sie das Geld nicht aufbringen können. Einen Elternfonds (oder etwas ähnliches) gibt es an der Schule nicht.
Das ist m. E. verfassungswidrig. Grundgesetz Art. 7 sieht ganz klar vor, dass "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird." Außerdem wird festgelegt: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Vielleicht sollte mal jemand von den betroffenen Eltern schleunigst die Schulaufsicht einschalten - oder das Kultusministerium.
Zitat:
Dass die Lernmittelfreiheit flöten ist, weiß ich (abgesehen davon, dass anderen Bundesländern ein "Büchergeld" in Höhe von 20-40 € ausreicht),
Nö, "reichen" tut es nicht (Erfahrung aus Bayern); zusätzlich müssen die Schüler z. B. Papiergeld (wegen der vielen Kopien), Schullektüre, Arbeitsbücher etc. bezahlen (wobei man oft die Schullektüre auch gebraucht bekommen kann).
Zitat:
aber kann ein Direktor wirklich fordern, dass jedes Jahr ein neuer Rechner gekauft wird?
Fordern kann er eine ganze Menge - aber diese Forderung ist nicht berechtigt und muss daher nicht erfüllt werden.
Zitat:
Und wie sieht es damit aus, dass selbst Kinder der 2. Klasse an dieser Schule die Hausaufgaben nur mit Hilfe des Internets lösen können?
2. Klasse am Gymnasium Bei uns wird "IT" schon ab Klasse 5 unterrichtet - und die Schüler lernen dort selbstverständlich den Umgang mit dem Internet. Wer für seine Hausaufgaben keinen I-net Anschluss zuhause hat, kann auf Arbeitsplätze in der Bibliothek ausweichen; die ist bei uns gleich in der Nähe.
Zitat:
Ist das üblich?
Kommt drauf an. Sagen wir mal so: Es kommt vor - aber eher nicht in der 2. Klasse. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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