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Wahlversprechen??

 
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 16:30    Titel: Wahlversprechen?? Antworten mit Zitat

§ 108a Wählertäuschung

(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Sollten die Staatsanwaltschaften nicht nach jeder Wahl viel zu tun bekommen? Immerhin versprechen Politiker sehr viel und halten sehr wenig
Mit den Augen rollen Weinen Geschockt
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das nicht weniger eine Frage nach Wahlversprechen als nach konkreter Manipulation?

Wahlhelfer im Wahllokal: "Und, Omachen, bitte dran denken, dass bei dieser Wahl unbedingt ABCD mit der Zweistimme gewählt werden muss, sonst ist die Stimme ungültig."

Der "Inhalt der Erklärung" ist doch die Partei die wählen möchte. Nicht auch das Warum dahinter, oder doch?
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Koni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr wahrscheinlich schon, anders wäre aber schöner, oder? Weinen
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Klar.

Aber wie sagte Herr Münte schön, es wäre ja unfair Politiker an Wahlversprechen zu messen... Lachen
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 17:08    Titel: Re: Wahlversprechen?? Antworten mit Zitat

Koni hat folgendes geschrieben::
...
Sollten die Staatsanwaltschaften nicht nach jeder Wahl viel zu tun bekommen? Immerhin versprechen Politiker sehr viel und halten sehr wenig
Mit den Augen rollen Weinen Geschockt

.... Mit den Augen rollen ... Was pflegte der Alte in solchen Fällen zu sagen ... ? Auf den Arm nehmen


(Zu § 108a StGB siehe auch Art. 38 GG.)
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

@Koni,

Zitat:
§ 108a Wählertäuschung

(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Da haben Sie wohl nicht die neue Fassung BGes.Bl.1783/45/2002 gelesen.
(1) Neu:
Jemand der durch Täuschung bei der Stimmabgabe über den Inhalt einer Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt,
wird mit Steuererhöhungen oder Kürzung von Sozialleistungen bestraft.

(2) Neu:
Die Nichtwahl ist strafbar.


Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.04.08, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das Nichteinhalten von Wahlversprechen ist immer ein Problem. Doch ich gebe zu bedenken, dass man zumindest in Koalitionen nicht alles durchsetzen kann, was man verspricht, wobei auch hier die Frage erlaubt sei, ob es sich um Versprechen, Versprecher, lautes Lachen oder nur um Absichtserklärungen handelt.

Fast verwerflicher als dies finde ich, sich noch nicht einmal an feststehende Beschlüsse halten zu wollen. Bester Kandidat hier in Berlin ist diesbezüglich unser Mann in der Opposition, Friedbert Pflüger. Schon bei der legendären Berlin-Bonn-Debatte sagte er 1991:

Zitat:
Hätten wir vor dem Fall der Mauer auf unser Berlin-Bekenntnis verzichtet, so wäre das doch überall als ein Abrücken von der Einheit verstanden worden.


Damit rechtfertigte er die Abkehr von mehreren Beschlüssen des Bundestages, Berlin sei Hauptstadt Deutschlands und werde im Fall der Vereinigung auch wieder Regierungssitz werden.

Dass seine CDU - ebenfalls in mehreren Beschlüssen - die Schließung des Flughafens Tempelhofs mittrug, will er heute auch nicht mehr wissen. In einer Woche gibt es diesbezüglich eine Volksabstimmung, wie die meistens von euch vielleicht wissen.

Wer jetzt aber den Stab über ihn brechen will, der möge sich vorher diesen Satz, ebenfalls aus der Bonn-Berlin-Debatte, verinnerlichen:

Zitat:
Zur Demokratie gehören Aufrichtigkeit und das Recht, seine Meinung zu ändern.


Dass sich eine solche Meinungsänderung innerhalb weniger Tage vollziehen kann, mag gelegentlich schon verwundern, halte ich persönlich aber für legitim. Es ist die Frage, wie glaubwürdig das herüberkommt. Winken
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Ausgangsfrage ist eigentlich ein Spezialfall der Frage, warum Lügen (außer in manchen Situationen, wie vor Gericht) strafrechtlich nicht geahndet wird.

Natürlich hat sich Frau Ypsilanti nicht spontan am Wahlabend entschieden, Rot-Rot-Grün zu probieren. Das hessische Wahlergebnis war nach den Umfragen die zweitwahrscheinlichste Situation nach einer schwarz-gelben Mehrheit. Natürlich hatte Y auch für diesen Fall einen Plan. Nämlich den, den sie nach der Wahl umzusetzen versucht hat. Und über den sie den Wähler vor der Wahl schlicht belogen hat.

Diese Lüge unter Strafe zu stellen würde jedoch in der Praxis ein leer laufendes Recht geben. Der Nachweis der Lüge kann ja nur in extremen Ausnahmefällen geschehen (wie in Ungarn). In keinem rechtsstaatlichen Verfahren könnte man nachweisen, dass Y vor der Wahl tatsächlich bewußt die Unwahrheit gesagt habe. Jeder weiss es, aber ein Nachweis ist naturgemäß nicht zu führen.

Einen Straftatbestand, bei dem der Täter immer freigesprochen werden muss, wenn er nicht gesteht, ist sinnlos.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
...
die Ausgangsfrage ist eigentlich ein Spezialfall der Frage, ...

... und hat etwas mit der Immunität zu tun. Winken
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

normalerweise wählt man ja nicht das Versprechen sondern die Person (Wahlkreiskandidat) oder die Personengesamtheit auf einer Liste.

Oft repräsentieren Parteien auch eine Grundausrichtung, die man wählt. Und diese dürfte kaum von dem einen oder anderen Wahlversprechen abhängen.
_________________
mfg
Klaus
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