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kann mir einer von euch sagen, wann und wie viele Referendarien man während des Studiums machen muss, wie lange die dann dauern und ob man lange auf einen Referendenplatz warten muss. Hab nämlich gehört, dass einige dort recht lange in der Warteschlange stehen...
Während des Studiums macht man kein Referendariat. Dies kommt - sofern man möchte - im Anschluss an das 1. Examen.
Wartezeiten variieren von 0 - 18 Monaten, je nach Bundesland. Die Homepages der Prüfungsämter helfen weiter, ebenso wie ein Anruf dort. _________________ Null Komma
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nix
Wieso kommt das Referandariat "sofern man möchte" nach dem 1. Staatsex?
Ich dache, es wäre Pflicht es nach diesem anzulegen, um überhaupt das zweite Statsex machen zu können...
...und dann verstehe ich noch nicht so ganz, warum die Bewerberzahlen rückläufig sein sollen, wo doch die Gesamtzahl der Juraimmatrikulationen von Jahr zu Jahr neue Höchststände annimmt.
Wieso kommt das Referandariat "sofern man möchte" nach dem 1. Staatsex?
Ich dache, es wäre Pflicht es nach diesem anzulegen, um überhaupt das zweite Statsex machen zu können...
Ja, wenn man das 2. machen möchte, ist's Pflicht. Aber es soll auch Studenten geben, die nach dem 1. die Nase voll haben oder nicht Volljurist werden wollen. Die brauchen dann kein 2. Examen und demnach auch kein Ref. _________________ Null Komma
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nix
Die Wartezeiten verringern sich immer mehr, da die Bewerberzahlen zum Referendariat rückläufig sind.....
In welchem Bundesland soll das der Fall sein? In Nrw jedenfalls nicht. Die Wartenzeit beträgt dort zZ beim OLG Köln 12 Monate, beim OLG Düsseldorf 6 Monate und beim OLG Hamm 3 - 4 Monate. Dies entspricht den Werten der letzten Jahre. Von einer Verringerung der Wartezeit kann somit nicht gesprochen werden.
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