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Eine Buchung 2 Tickets

 
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UriG3ller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 19:34    Titel: Eine Buchung 2 Tickets Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe jemand kann mir bei diesem Fall helfen.

Kunde K kauft beim Internetreisebüro O eine Flugreise von DUS über JFK und MIA nach LIM
mit Rückflug von LIMI über MIA nach DUS.
Die Flugstrecke DUS-JFK und MIA-DUS werden von der Airline L betrieben die anderen von der Airline A.
Nun gibt es folgendes Problem L und A arbeiten nicht zusammen d.h. K muss in JFK noch einmal neu einchecken, dafür bleiben nur 2:45h Zeit, in der Bestaetigungsemail von O steht auch, dass 2 Tickets ausgestellt werden müssen, da L und A nicht zusammenarbeiten und K deshalb allein dafür verantwortlich ist den Anschlussflug in JFK zu erreichen.
Auf der Buchung und der Rechnung ist aber kein Hinweis dazu. Kann also die gesamte Verantwortung auf K abgewälzt werden? Denn falls K zu spät in JFK ankommt muss er das Ticket laut O auf eigene kosten umbuchen lassen was in der gebuchten Tarifklasse äußerst teuer und schwierig ist. Eine weitere Frage ist, was passiert, wenn sich die Flugzeiten vor Abflug ändern und sich überschneiden, sodass eine Verbindung nichtmehr möglich ist?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist alles so. Werden zwei getrennte Flugtickets ausgestellt, haftet keine der beiden Fluglinien für das Erreichen von Anschlüssen oder bei Verspätungen. Dieser Hinweis muss auch weder bei Buchung noch auf Rechnung stehen. Dazu gibt es keine Vorschriften, dies fiele lediglich unter das Kapitel "gute Beratung" und das wurde ja mit dem Hinweis auf dem Mail auch erfüllt.

Man muss dann im Fall des Falles sich die Sache anschauen, ob nicht aber die Fluggesellschaft Schadenersatz pflichtig werden könnte. Dies hängt wieder von den vereinbarten und akzeptierten Transportbedingungen (AGB) ab.

Meint
Peter
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UriG3ller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Muss aber denn nicht VOR der Buchung darauf hingewiesen werden ,dass 2 Tickets ausgestellt werden ,wenn dies nicht aus dem Angebot ersichtlich ist?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach nicht. Allerdings stellt sich eine andere Frage: WELCHE Informationen waren denn zum Buchungszeitpunkt überhaupt bekannt? Hier könnte man eventuell einhaken: stand da nur "Flug von A nach C über B ... zum Preis von..." ohne beispielsweise Nennung von Flugzeiten und -linien, wäre eine "Buchungsbestätigung" in meinen Augen lediglich ein "Angebot" im rechtlichen Sinn vom Veranstalter / Vermittler, das der Kunde annehmen oder auch ablehnen kann.

Waren diese Daten jedoch vor Buchung bekannt, sehe ich keine Pflicht, nochmals darauf hinzuweisen, dass da mehrere Tickets ausgestellt werden müssen. Dies wäre nur dann ein Punkt, wenn man nachweislich vereinbart hätte, dass alle Flüge von einer Fluglinie in einem Ticket erbracht werden müssen.

Meint
Peter
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UriG3ller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Als Information war bekannt Flug von A nach B über C mit Angabe von Fluglinien und Flugzeiten, nichts von 2 Tickets. In der Buchungsbestätigung steht auch "Ihre Tickets werden sofort ausgestellt und per Express-Zustellung an die folgende Adresse geliefert", daher kann K nicht mehr ohne die Stornierungskosten für BEIDE Tickets von der Reise zurücktreten, also wurde K meiner Meinung nach beim Kauf getäuscht, da er die Information über die beiden Tickets erst nach Vertragsabschluss bekommen hat.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

UriG3ller hat folgendes geschrieben::
also wurde K meiner Meinung nach beim Kauf getäuscht, da er die Information über die beiden Tickets erst nach Vertragsabschluss bekommen hat.


Wieso denn getäuscht? War denn Bedingung der Buchung, dass es EIN Ticket sein muss? War es denn Bedingung der Buchung, KEIN Umsteigerisiko einzugehen?

Man muss hier auseinander halten:
die gewünschte und erhaltene Leistung
mögliche Risken oder und Gesetzeslagen, die sich daraus ergeben könnten

Ich sehe hier keinen Aufklärungsmangel oder einen sonstigen Informationsverstoss. Denn bei Flügen gibt es grundsätzlich keinen Informationspflichten (z. B. über Einreise-, Impfbestimmungen, Länderspezifische Informationen usw.).

Bei Erwerb eines reinen Flugtickets liegt die Informationspflicht quasi beim Kunden selbst. Denn nicht einmal über Einreisebestimmungen muss der Vermittler den Passagier aufklären!

Weiters wird man annehmen dürfen, dass Reisenden die nach LIM = Lima = Peru = westliches Südamerika reisen wohl sich Gedanken über die Reise gemacht hat und seine Fragen wohl ausformulieren kann oder sehe ich da was falsch
Winken
meint
Peter
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Peter,

das sehe ich im Grunde ähnlich, aber:

Was,

- wenn der "erfahrene Südamerikareisende" weiß, dass zwei Tickets auch gleichzeitig zwei unterschiedliche Beförderungsverträge darstellen ?
- wenn er aus eigener Erfahrung schon einmal schlechte Erfahrungen mit diesen Tickets (z.B. Verpassen des Anschlußfluges, keine Ersatzbeförderung etc.) gemacht hat ?
- wenn er aus genau diesen Gründen gebucht hat, da der Gesamtreisepreis ein durchgehendes Ticket (=ein Beförderungsvertrag) vorgetäuscht hat ?

Es geht weniger um das Risiko des Umstiegs sondern vielmehr um die Haftung bei Verspätung.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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UriG3ller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muss sich der Kunde immer über Einreisebestimmungen usw. selbst informieren, ABER man muss doch den Kunden informieren, dass er 2 Tickets kauft, denn wie von Report erwähnt geht durch die Ausstellung von 2 Tickets die Haftung für eine Verspätung auf den Kunden über d.h. bei einer Verspätung muss der Kunde sich um einen neuen Flug kümmern UND bezahlen, was bei einem durchgehenden Ticket nicht so wäre.
Weder bei der Buchung ,noch auf der Rechnung sind nämlich die jeweiligen Kosten für jedes einzelne Ticket aufgeschlüsselt, sondern es gibt nur einen Gesamtpreis.
Da K sich durch einige Südamerika und andere Flugreisen über die Gefahren des Kaufs eines nichtdurchgehenden Tickets bewusst ist hat er ja gerade diesen Flug gebucht.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Nichtaufschlüsselung des Flugpreises auf der Rechnung sehe ich nun wieder als bedenklich - darin könnte ein Indiz dafür liegen, dass das verkaufende Reisebüro DOCH Reiseveranstalter sein könnte.

Auch hier gilt: ohne die Tickets, Buchungsbestätigung und Rechnung gesehen zu haben, kann ich nur vermuten oder tippen.

Aber jedenfalls bleibt: keine Informationspflicht! - Ob es zu einer guten Beratung gehörte, steht allerdings wieder auf einem anderem Blatt.

Meint
Peter
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe das auch anders - wenn ich z.B. online ein Bahnticket kaufe von A nach B mit den üblichen 4 Umsteigebahnhöfen mittendrin. Nun schickt mir z.B. die Bahn 5 Tickets für jeden Abschnitt und minimiert damit die Haftung bei Nichteinhaltung (Verspätung) in nur einem Abschnitt. Ginge so sicher nicht durch - selbst WENN ein Abschnitt z.B. über einen privaten Lokalkonkurrenten der Bahn liefe (Nahverkehrsbetrieb)...
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UriG3ller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Auf den Tickets die K bekommen hat sind auch Einzelpreise vermerkt, die sehr viel höher liegen als der Gesamtpreis. Auf eine schriftliche Mahnung dem Zustand abzuhelfen hat K auch nach verstreichen einer Frist von 5 Werktagen keine Antwort bekommen und musste nun auf eigene Kosten eine Vrsicherung abschließen, die diese Risiken deckt. Gibt es eine Chance mindestens diesen Betrag von O erstattet zu bekommen?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich schon feststellte: EIN Ticketpreis KÖNNTE hier ein Ansatzpunkt sein.

Meines Erachtens hätte es aber die besten Chancen zu einer Rückabwicklung zu jenem Zeitpunkt gegeben, als das Bestätigungsmail mit den entsprechenden "abweichenden Angaben zum eigentlich geschlossenen Transportvertrag" kam. Hier muss ich allerdings nochmals darauf hinweisen, dass ich nicht bei der Buchung dabei war, also nicht weiß, welche Informationen eingeblendet oder nachlesbar gewesen wären.

Man hätte also die Bestätigung dahingehend beeinspruchen können, dass man nicht über den zu beanstandenen Punkt informiert wurde. Gegenargument hätte sein können: es wurde ja auch nicht danach gefragt.

Das Anbieten zweier Flüge zu einem Preis - noch dazu zu einem gegenübe den auf den Tickets abgedruckten Preisen - könnte den Vermittler zum Veranstalter der Leistung machen (es fehlen die Merkmale der Vermittlung: z. B. Provision von einem Bruttobetrag). Da wäre dann ein möglicher Ansatzpunkt.

Fassen wir zusammen:
- Informationspflicht gäbe es keine, auf die man sich stützen könnte,
- die Fluglinien müssen aufeinander nicht Rücksicht nehmen oder Kosten ersetzen (*)
- aber die Stellung des Vermittlers könnte u. U. zur Stellung eines Veranstalters werden --> dann lägen ja andere Voraussetzungen vor

(*) ungeachtet dessen bleiben Schadenersatzforderungen möglich aus der Nicht- oder Schlechtererfüllung des vereinbarten Transportvertrages

Meint
Peter
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Tine2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Lima kann auch auf einem Ticket gebucht werden (folglich in einer Haftung) ... war das eventuell ein paar Euro teuer?
Ein Reisebüro sieht das übrigens VOR der Buchung... bzw. bietet so eine risikoreiche Variante gar nicht erst an.
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UriG3ller
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das Lima auf einem Ticket gebucht werden kann ist klar, aber Fluggesellschaft A+L können nicht zusammen auf einem Ticket stehen und ja es war 300€ billiger, aber K konnte da es sich um eine Internetbuchung handelt ja nicht sehen ,dass A+L nicht zusammenarbeiten, sonder hat das erst nachher gesehen. Wie stehen eigentlich die Chancen wenigstens das Geld für die Versicherung zurückzubekommen?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, die Versicherung ist nicht als "Schaden" zu betrachten, da es sich um eine "freiwillige" Sache des Kunden handelt (... die andere Seite wäre Risiko einzugehen, habe ich schon verstanden!).

Es kommt immer wieder auf die selben Grundfragen hinaus:
War denn Bedingung der Buchung, dass es EIN Ticket sein muss?
War es denn Bedingung der Buchung, KEIN Umsteigerisiko einzugehen?

Wenn dies nicht zutrifft, meine ich nach wie vor
- es gibt keine Informationspflicht
- ...wie überhaupt bei Internetbuchungen natürlich keine Beratung in dem Sinne stattfinden kann: erfüllt der Anbieter die gesetzlichen Vorschriften (bei reinen Flugbuchungen muss der Kunde nur die Transportbedingungen, Tarifbestimmungen inkl. Umbuchungs- und Stornogebühren erfahren, aber keine weiteren Informationen), wird man ihm gesetzlich keinen Vorwurf machen können

meint
Peter
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