Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beisserei zwischen Hunden und die Folgen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beisserei zwischen Hunden und die Folgen
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Manuela47
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 16:54    Titel: Beisserei zwischen Hunden und die Folgen Antworten mit Zitat

Hallo,

wie wäre die Sachlage wenn folgendes passieren würde.

Zwei Hündinnenbesitzer leinen Ihre Hunde ab. Es kommt zu einer Beisserei. Ein Besitzer greift aktiv ein. Er packt den Hund und schleudert ihn weg anstatt ihn am Halsband festzuhalten. Daraufhin wird die Beisserei erneut entfacht. Widerum geht der eine Hündinnenhalter dazwischen und wird dabei ziemlich stark an der Hand verletzt.

Hinterher stellt dann der verletze Beteiligte die Sachlage verkehrt dar. Geht es in solchen Fällen nach dem Prinzip Aussage gegen Aussage?

Wie ist die Rechtsfolge generell in solchen Fällen? Wie sieht die Vorgehnsweise von Krankenhassen und Hundehaftpflichtversicherungen aus?

Vielen Dank.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 19:26    Titel: Re: Beisserei zwischen Hunden und die Folgen Antworten mit Zitat

Manuela47 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtsfolge generell in solchen Fällen? .

generell: beide Hundehalter haften zu gleichen Teilen, das heißt, der gebissene Hundehalter hat Anspruch auf seinen halben Schadenersatz (Schmerzensgeld, Verdienstausfall (sofern selbständig)). Da gibt´s ´ne Menge Urteile dazu. Arztkosten: siehe unten.

Manuela47 hat folgendes geschrieben::

Wie sieht die Vorgehnsweise von Krankenhassen .
Krankenkasse zahlt die Heilbehandlungskosten, nimmt im Rahmen der Haftungsquote (voraussichtlich 50%) beim anderen Hundehalter bzw. dessen Haftpflichtverischerung Regres

Manuela47 hat folgendes geschrieben::

und Hundehaftpflichtversicherungen aus?
.
Haftpflichtversicherung wird die Schadenersatzansprüche, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der einschlägigen Rechtsprechung zu zahlen sind, bezahlen;darübehinausgehende Ansprüche wird sie abwehren
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, normalerweise erledigt das die Versicherung.

In eine Rauferei unter Hunden darf man grundsätzlich nicht eingreifen (von einem Ausnahmeurteil habe ich mal gelesen, das war eine Beißerei zwischen einem sehr großen und einem sehr kleinen Hund, den der Halter schützen wollte). Entsprechend lautet die einzig akzeptierte Antwort im Sachkundetest NRW, man müsse im Falle einer Rauferei zurück treten und dem Schicksal seinen Lauf lassen, denn alles andere könne für einen selber und seinen Hund (!) gefährlich werden.

Insofern könnte ich mir vorstellen, dass die Aussage des Gebissenen hier völlig bedeutungslos ist. Es ist gleichgültig, welcher Hund wann wie wo angefangen hat, wie es zu der Beißerei gekommen ist. Er hätte seine Hand nicht dazwischen tun dürfen, ergo hat er seine Verletzung selbst verursacht. Ergo - auch das ist durchaus schon vorgekommlen - kein Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Nachdem er Deinen Hund weggeschleudert hat, könnte ich mir sogar vorstellen, dass Dein Hund ihn beim nächsten Versuch richtig gebissen hat. Rein ordnungsrechtlich darf er das auch: ein Hund gilt nicht bereits als bissig, wenn er nur gebissen hat, um sich oder seinen Halter zu verteidigen.

Wie es sich in so einem Fall mit eventuellem Schadensersatz verhält, weiß ich nicht; ich warte gerade darauf, was aus so einem Fall wird und hoffe, ich werde über den Ausgang überhaupt informiert. Denn ich bin da ausgesprochen scharf drauf: ich hab nämlich einen Rochus auf aggressive Hundehalter, von denen es leider viel zu viele gibt, die Hund und Mensch mit aggressiver Wucht angehen, wenn ihrem Fifi mal ein Haar gekrümmt wird. Doch auch ein Biss in den Hintern des eigenen Hundes ist es nicht wert (bisschen vom Tierarzt säubern, ggf. zunähen lassen, hätt sich dä Fall), dass man dem anderen Hund die Knochen bricht oder seinem Halter die Augen blau haut.

Das ist eine grobe Linie. Davon wird je nach Einzelfall auch schon mal abgewichen, aber so eine Orientierung Pi mal Daumen ist es schon.

Die 50:50 Regel gilt für Schäden bei den Hunden, es sei denn, einer der Hunde sei deutlich gesteigert aggressiv. Dann kann der Prozentsatz schon einmal abweichen. Doch im Regelfall bietet die Versicherung erst einmal 50:50 an.

Die Kampflust der Versicherung richtet sich allerdings auch nach der Höhe des Schadens. Für 250,00 Euronen rauft die sich nicht vor Gericht. Allerdings gibt es doch etliche Musterentscheidungen hierzu, nach denen die Versicherungen sich richten.

Sollte der Gebissene einen Anwalt beauftragt haben - und den zahlt in solchen Fällen auch die gegnerische Versicherung, zumindest, wenn er eine berechtigte Leistung einfordern kann, dann würde ich das, was der Anwalt geschrieben hat, nicht allzu ernst nehmen. Zum einen ist die Frage, ob Mandant ihm überhaupt mehr erzählt hat, als dass er von einem Hund gebissen wurde, und zum anderen weiß ein Anwalt natürlich ganz genau, sobald der Gebissene selber seinen Hund dabei hatte, ist die volle Forderung schon mal in Frage gestellt. Also schreibt er im Zweifel, Hund habe Mandant gebissen, ohne dass Mandant den Hund provoziert oder in anderer Weise Anlass zur Beißattacke gegeben habe.

Solltest Du ein solches anwaltliches Schreiben bekommen haben, gibt es nur eins: ab damit an die Hundeversicherung. Und dazu eine möglichst genaue Schilderung des Vorfalles aus Deiner Sicht. Denn niemand kann eine Sachlage beurteilen, wenn er nicht weiß, was los war.

Sollte Dein Hund nicht versichert sein, empfiehlt sich unbedingt, einen Anwalt zu nehmen. Je höher der Schaden (vergiss nicht die medizinischen Behandlungskosten! Die will die Krankenversicherung von Dir dann haben!), desto mehr freut er sich, denn das gibt für ihn ein höheres Honorar. Dich kommt das auf jeden Fall billiger, wenn das stimmt, was Du gesagt hast, denn zu zahlen brauchst Du dann nur den Teil, der per Vergleich ausgehandelt wurde bzw. ausgeurteilt wurde, und die Anwalts- bzw. Gerichtskosten werden entsprechend prozentual aufgeteilt. Kannste rechnen: 50% Schaden + 50% Anwalts- und ggf. Gerichtskosten (dazu wird es wahrscheinlich nicht kommen, denn die Versicherungen haben auch ihre Erfahrungen und der Gegner wird auch die Gerichtskosten scheuen, die er dann mit zu tragen hat) als Beispiel ohne dass damit eine Aussage über die mögliche Höhe des zu übernehmenden Schadens verbunden wäre (das kann auch 0 % sein) wären auf jeden Fall billiger als 100 %.

Versicherung ist freilich besser, denn dann gibst Du denen die gegnerische Forderung und Deinen Bericht und bist Stress und Ärger los.

Viel Glück! Wird schon schiefgehen. Winken
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
BlackToxic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 23
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde mal interessieren, wie das mit der Beißerei von Hunden auf z.B. einer Hundewiese ist. Ich habe mal gehört, dass da die Versicherungen oft nicht zahlen, mit der Begründung, dass der Hundehalter auf einer Hundewiese damit rechnen muss, das eine Beißerei unter den Hunden zustande kommen kann.... oder so ähnlich.

An einigen Wiesen hängt am Eingang ein Hinweisschild bezüglich der Regeln auf der Wiese, wie z.B. dieser Entwurf:

_________________________________________________________________________
Bitte Hinterlassenschaften einsammeln und Buddellöcher schließen!


Bitte beachtet die Regeln:


Der Besuch der Wiese erfolgt auf eigene Gefahr – wir bitten alle Besucher auf ihre Hunde zu achten und Raufereien, Mobbing und Rudelbildung SOFORT zu unterbinden!

Wenn auch andere Hunde anwesend sind und Sie nicht 100%ig sicher sind, dass Ihr/e Hund/e verträglich ist, bitte Maulkorb aufsetzen und auch kein Spielzeug verwenden, denn dadurch kann es zu unerwünschten Raufereien um das Spielzeug kommen.

Der Maulkorb dient dem Schutz des eigenen Hundes und des „fremden” Hundes und hat überhaupt nichts mit Bissigkeit, Gefährlichkeit oder „mit Maulkorb kann er sich nicht wehren“ zu tun. Durch den Maulkorb werden Halter und Hunde entspannter (es kann ja nichts mehr passieren) und wilde Aufholjagden bleiben ohne Beißerein und haben Spaß anstatt Stress.

(Bei Beißereien auf einer Hundewiese kann es sein, dass die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt und Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen!)
____________________________________________________________________________

.... was ist, wenn es trotz des Hinweises auf einen Maulkorb trotzdem zu Beißereien kommt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich entschieden gegen, denn hier wird artwidriges Verhalten gefordert.

Ich halte so etwas sogar für tierschutzwidrig.

Hunde sind Rudeltiere und Rudeltieren machen nun einmal ihren Rang (vor allem die Rüden) in Raufereien aus. Das nennt man Kommentkämpfe, denn sie sind quasi ritualisiert und es kommt dabei in der Regel (= wenn die Hunde artgerecht gehalten und sozialisiert sind) zu keinerlei Verletzung. Das einzige, worauf man achten muss ist, dass die Größe nicht allzu unterschiedlich ist, denn wenn ein großer Rüde einen kleinen im Nacken fasst, so gibt das zwar keine offene Wunde, wohl aber leicht einen Bluterguss, weil der kleine nun mal in allem empfindlicher ist.

Zur Sozialisierung eines Rüden gehört auch, dass er so etwa ab 10 Monaten 'erzogen' wird, heißt, wenn er sich schlecht benimmt (zu wenig ehrerbietig den erwachsenen Rüden gegenüber), dann bekommt er eine Tracht Prügel, es wird ihm gezeigt, wo der Hammer hängt.

Dass das natürlich und durchaus nicht negativ ist merkt man daran, dass der verprügelte Junghund meist von dem Großen begeistert ist, ihm folgt und ihn sich sozusagen als Vorbild nimmt. Er fühlt sich sicher geführt und bildet mit dem Überlegenen umgehend eine Art Minirudel.

Man schaue sich mal die Obdachlosenhunde an. Die sind so, im Rudel, groß geworden, vollkommen artgerecht. Die sind in aller Regel absolut zuverlässig, laufen in der Großstadt ohne Leine neben ihrer Herrschaft und lassen sich durch nichts erschüttern.

Hunde sind Hunde. Durch Vermenschlichung werden sie nur verkorkst. Hunde leben nun mal in einer anderen Sozialstruktur als Menschen, und nur, wenn sie das auch können, sind sie ausgeglichen, selbstsicher und zuverlässig.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
BlackToxic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 23
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut, dann streichen wir mal das Wort „Raufereien“ ersatzlos.

Nur leider ist das in der Realität so, dass es auch jede Menge ausgewachsene und unsozialisierte Hunde gibt und da denke ich, ist auch ein Maulkorb angebracht.

Ich habe bei Beobachtungen auf Hundewiesen festgestellt, dass große Hunde so gut wie gar nicht auf kleine Hunde losgehen, bzw. sie eher ignorieren, selbst wenn die Kleinen großes Theater machen.

Viele Grüße
BlackToxic
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ist auch ein Maulkorb angebracht

Aber auch für manche Menschen.



Zitat:
dass es auch jede Menge ausgewachsene und unsozialisierte Hunde gibt


Wie sehen die aus ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BlackToxic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 23
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
ist auch ein Maulkorb angebracht

Aber auch für manche Menschen.


Das ist richtig Winken



@migo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
dass es auch jede Menge ausgewachsene und unsozialisierte Hunde gibt


Wie sehen die aus ?


Aussehen!? Mit den Augen rollen ..... das merkst du wohl recht schnell
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yane
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi zusammen,

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Hunde sind Rudeltiere und Rudeltieren machen nun einmal ihren Rang (vor allem die Rüden) in Raufereien aus.


Hunde sind Rudeltiere - ja. Aber ein Rudel ist eine feste Einheit. Kein ständiges Zusammenwürfeln mehr oder weniger fremder Hunde auf irgendwelchen Hundewiesen. Selbst Hunde, die regelmässig miteinander spazierengehen, bilden KEIN echtes Rudel.
Insofern kann man da nicht auf Rangordnung, Kommentkämpfe usw. bauen. Wer das tut, hat von artgerechtem Hundeverhalten absolut keine Ahnung.

Zitat:
Das nennt man Kommentkämpfe, denn sie sind quasi ritualisiert und es kommt dabei in der Regel (= wenn die Hunde artgerecht gehalten und sozialisiert sind) zu keinerlei Verletzung.


Kommentkämpfe ja. Aber Kommentkämpfe sind nur ein Teil des Ganzen. Und gerade bei Hündinnen innerhalb eines Rudels kommt es im Falle von Rangordnungsstreitigkeiten ganz schnell zu tödlichen Ernstkämpfen. Und das TROTZ "artgerechter" HAltung und Sozialisierung. Denn das ist NORMAL.
Von fremden Hündinnen untereinander mal ganz zu schweigen.

Viele Grüße
Cindy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hündinnen können in der Tat problematisch werden.

Man sollte die Anpassungsfähigkeit von Hunden an unsere Lebensweise nicht unterschätzen. Natürlich gibt es beim Stadthund, der also solche Hundewiesen regelmäßig benutzt, kein festes, autonomes Rudel. Dennoch wird das arteigene Rudelverhalten an die Bedingungen angepasst. Es gibt auf solchen Wiesen Hunde mit hohem Rang, Mitläufer und Außenseiter. Und diese Struktur regelt das einigermaßen friedliche Miteinander. Sie ist einstmals ausgeprügelt worden und nun hält sie. Von Attacken sind dann eigentlich nur noch 'Zugereiste' und heranwachsende Rüden betroffen.

Ist schon interessant, was sich für soziale Strukturen auf solchen stabil genutzen Hundewiesen ausformen.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 23:24    Titel: Re: Beisserei zwischen Hunden und die Folgen Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Krankenkasse zahlt die Heilbehandlungskosten, nimmt im Rahmen der Haftungsquote (voraussichtlich 50%) beim anderen Hundehalter bzw. dessen Haftpflichtverischerung Regres

Die genauen Regelungen hierzu würden mich mal interessieren. Ich dachte aus landläufiger Erfahrung, dass nur bei vorsätzlich begangenen Taten Regress gefordert wird. Frage

Jedenfalls wurde ich mal von einem Hund in die Wange gebissen, was eine ambulante Behandlung zur Folge hatte, aber die Kasse hat nicht nachgefragt wer das verursacht hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

§ 833 BGB - Gefährdungshaftung des Tierhalters.
Der Tierhafter haftet unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft, weil er das Tier hält, das nunmal eine gewisse Gefährdung mit sich bringt.

50%-Haftung, wenn der Anspruchssteller auch einen Hund hat, begründet sich dadurch, dass dessen Hund eben auch zu einer gewissen Gefährdung führt.

Eingeschränkt sein kann die Haftung durch Mitverschulden des Anspruchsstellers.
Wenn der seine Pfoten in eine Hunderangelei hält und gebissen wird, kann es auch sein, dass er gar nichts bekommt, weil er möglicherweise den Unfall selbst verschuldet hat.

Beispiel habe ich übrigens heute morgen erlebt.
Weil das Wetter so schön war, wurde Nachbars Pitbull, Leinen- und Haltizwang, da zwar ausgesprochen menschenfreundlich, aber biestig gegen Rüden, in menschenleerer Gegend von der Leine gelassen. Wie das Schicksal so spielt, kam ausgerechnet mein Schäferhundmischling , schön bei Fuß, des Weges. Beide sind sich in inniger Feindschaft seit Jahren verbunden. Pitbull sieht meinen Köter - und druff.
Pitbull wuselte tatsächlich wie Wayne Rooney. Doch Schäferhundmischlinge sind nicht zu unterschätzen - mein Köter hat den Pitbull erst mal aufs Kreuz gelegt. Der stand aber wütend wieder auf, und weiter gings. Allerdings kam, dem Herzschlag nahe, Frauchen angerast, brüllte ihn an, Pitbull blieb ne Sekunde steif stehen, wurde von ihr am Halsband gepackt, woraufhin ich meinen packte, und so zogen wir die Kampfhähne auseinander. Außer ner Schramme am Kopf des Pitbulls - Bagatellverletzung - war nichts passiert.

Wenn nun aber ein Menschentrottel sich da vorzeitig eingemischt hätte, dann wäre entweder der eigene Köter, an artgemäßer Verteidigung gehindert, vom Pitbull in die Mangel genommen worden, oder der Pitbull hätte sich den Menschentrottel mal eben im Eifer des Gefechts mit ordentlichem Biss vom Leibe gehalten. Womit dann die Frage des Mitverschuldens im Raum stünde. So aber ist nichts passiert.

Merke: es hat schon einen tiefen Sinn, warum man bei Hundekämpfen eiserne Nerven bewahren sollte und wenn, dann nur mit viel Sachkunde und Erfahrung im richtigen Moment eingreifen sollte - um nicht den eigenen Hund oder auch sich selbst zu gefährden.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 06:58    Titel: Re: Beisserei zwischen Hunden und die Folgen Antworten mit Zitat

RogerR hat folgendes geschrieben::
Mogli hat folgendes geschrieben::
Krankenkasse zahlt die Heilbehandlungskosten, nimmt im Rahmen der Haftungsquote (voraussichtlich 50%) beim anderen Hundehalter bzw. dessen Haftpflichtverischerung Regres

Die genauen Regelungen hierzu würden mich mal interessieren.
§ 116 SGB X

RogerR hat folgendes geschrieben::

Ich dachte aus landläufiger Erfahrung, dass nur bei vorsätzlich begangenen Taten Regress gefordert wird. Frage
nö. Immer dann, wenn der Verletzte einen Schadenersatzanspruch gengen den Schädiger hat (egal ob der aus Vorsatz, Fahrlässigkeit oder wie hier, aus Gefärhdungshaftugn resultiert), dann geht dieser Schadenersatzanspruch auf den Sozialversicherungsträger über.

RogerR hat folgendes geschrieben::

Jedenfalls wurde ich mal von einem Hund in die Wange gebissen, was eine ambulante Behandlung zur Folge hatte, aber die Kasse hat nicht nachgefragt wer das verursacht hat.
tja, da kann´s mehrere Möglichkeiten geben. Entweder die Krankenkasse hat irgendwie anders erfahren, der der Hundehalter ist, oder es wurde "vergessen", dass eine Regressmöglichkeit besteht. Vielleicht gibt´s noch andere Möglichkeiten, die mir jetzt nicht einfallen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dass die Kasse es anders erfahren hat kann ich ausschliesen. Auch bei zwei kleinen Verkhrsunfällen kam keine Frage nach dem Verursacher. Das zu meinen bescheidenen Erfahrungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ne kurze Info wegen der Rückforderung von der Krankenkasse.

Wenn lediglich eine Behandlung beim Hausarzt stattfindet, ohne Medikamente verschrieben werden geschweige denn eine AU ausgstellt wird, erfährt die Krankenkasse von dem Arztbesuch gar nichts.

Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversicherungskarte mit der kassenärztlichen Vereinigung. Diese rechnet pauschal mit den Krankenkassen ab. Diagnosen erfahren die Krankenkassen nicht.

"Unfall-Diagnosen" erfahren die Krankenkassen nur, über Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankenhausaufenthalten, entsprechenden Leistungsanträgen etc. Sobald die Krankenkasse eine Unfall-Diagnose erhält, sollte maschinell ein entsprechender Unfallfragebogen an den Versicherten rausgehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.