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Natur betreten verboten ?
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Ein Garten liegt normalerweise innerorts und ist eingezäunt.

Ihr Garten muss nur groß genug sein, dann gilt es auch innerorts siehe hier. Winken
Abgesehen davon: von der Abhängigkeit einer Einzäunung ist nirgends die Rede. Es ist lediglich zu finden, dass kein Betretungsrecht besteht, wenn die Fläche vom Grundstücksberechtigten gesperrt ist. Ob für eine Sperrung nun ein Zaun nötig ist....? Evtl. ließe sich eine Sperrung auch durch eine nichtamtliche Bekanntmachung erreichen?
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::

Ob für eine Sperrung nun ein Zaun nötig ist....?


Ich glaube schon, die Leute lassen sich durch Verbotsschilder oder verbale Warnungen nicht beeindrucken. Böse

Leider betrachten viele Leute die freie Natur als grossen Freizeitpark, in dem jeder seinen Vergnügungen nachgehen kann, wie es ihm passt.
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Cathe
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::

Ein Garten liegt normalerweise innerorts und ist eingezäunt.



Hallo,
warum sollten alle ländlich Wohnenden keinen Garten haben?
Ich wohne auch am "Stadtrand". Hier gibt es viele Gärten.

Nun wohne ich nicht in Bayern und kann nur von den rechtlichen Gegebenheiten hier beurteilen.
Aber es ist hier bei uns nicht zulässig einen Zaun um sein Grundstück zu ziehen. Es bedarf einer Baugenehmigung. Die ist ausserhalb der Stadt auch nur schwer zu bekommen.
So sind auch viele Gärten nicht eingezäunt.

Das würde ja bedeuten, man dürfe ausserhalb der Anbauzeit durch sämtliche Gärten fremder Leute spazieren gehen.

Da kann ja jeder bei einem ums Haus schleichen. Wer weiss, wen man nachts in seinem Vorgarten so alles antrifft.

Da veranstaltet der örtliche Wanderverein sein nächstes Event im Vorgarten von Herrn Xy
Das stell ich mir aber spannend vor.


Irgendwie kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass das so seine Richtigkeit hat.

Ich selber habe auch das Problem, dass mein Rasen direkt an einem Radweg grenzt. Leider darf ich keinen Zaun errichten.
So kommt es während der Sommerzeit schon öfter vor, dass besonders am Wochenende mehrer Personen sich bewogen fühlen auf meinen frisch gemähten Rasen ihr Picknick abzuhalten.
Den Müll darf ich anschließend selber entsorgen.
Darüber bin ich auch jedesmal begeistert.
Da ich nun auch nicht immer am Fenster auf die Lauer liege um diese Radfahrer abzupassen, kann ich die nicht immer verjagen.
Zur Herbstzeit fühlen die sich auch eingeladen, sich an meinen Obstbäumen auf dem Rasen zu vergreifen.
Oh, ich weiche jetzt vom Thema ab.

Bei uns gibt es auch ein Betretungsrecht, das gilt bei Privatgrundstücken, aber nur für den Wald. Im Wald darf jeder hinein, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Aber bei allen anderen Landschaften hat der Eigentümer das sagen. Und wenn der Eigentümer nicht möchte, dass man über sein Eigentum (Acker, Wiese, Weide, Rasen, Garten, ...) läuft, dann hat man sich dran zu halten.

Nun ist es aber in der Realität so, dass sich kaum einer dran stört, wenn ein Spaziergänger mal über eine Wiese läuft.
1. Es kommt nicht so oft vor,
2. der Eigentümer hat was besseres zu tun, als seine Flächen zu belauern,
3. wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber, vom rechtlichen her, hat kein Spaziergänger Privateigentum anderer zu betreten, wenn der Eigentümer es nicht duldet.



Gruß





.
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Cathe
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::


Ich würde es ja auch gern so sehen. Winken
Aber:
Das Betretungsrecht (Art. 22 Abs.1 BayNatSchG)

Das Betretungsrecht ist ein Teil des Rechts auf Naturgenuß und Erholung (Art.21. Abs.1) und umfaßt alle Teile der freien Natur, insbesondere auch den Wald (Art. 13 BayWaldG).




Mir kommt da so ein Gedanke,
vielleicht muss man das anders lesen

alle Teile der freien Natur, insbesondere auch den Wald


Vielleicht ist das Stichwort freie Natur.
Mein Privateigentum (z.B. Wiese) ist keine freie Natur, weil sie mir gehört.

Somit würde ich das so übersetzten:
freie Natur = öffentliche Fläche


Dann macht das Ganze auch wieder einen Sinn.

Somit gilt das Betretungsrecht nur für öffentliche Flächen.



Gruß




.
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt für jede Kommune einen Flächennutzungsplan, den jeder einsehen kann (zumindest in Bayern ist es so). Aus diesem Flächennutzungsplan ist ersichtlich, welche Flächen im Aussenbereich liegen und welche im Innenbereich. Die Flächen im Aussenbereich sind die freie Natur. Der Innenbereich ist der bebaute Bereich, die geschlossene Ortschaft. Manchmal gibt es aber auch innerorts Flächen, die zum Aussenbereich zählen. Im Aussenbereich dürfen keine baulichen Anlagen wie z.B. Gebäude und Zäune errichtet werden. Es gibt Ausnahmefälle wie z.B. privilegierte Landwirte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenbereich
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Tinaaa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Schade das hier scheinbar wenige wirklich fachkundige dabei sind:)
Wäre ja noch schöner wenn man nun nicht mehr auf Wiesen dürfte..einfach so..
Man darf überall hin solane kein Zaun drumrum ist..
erstrecht auf Wiesen.
Ich habe b. einen Wald. Den dürfte ich garnicht einzäunen, da wie Issy richtig sagte der NOCH mehr dem algemeinwohl dient..
Es geht dabei nur darum das man nicht dem Bauern einen wirtschaftlichen Schaden zufügt bzw nichts kaputt macht. Verbieten kann der Herren A Garnichts solange da kein Zaun drumrum ist..er kann ihn höchstens anzeigen weil er gegen diese Verordnung verstößt.
Im November ist Herr A den ganzen Tag auf der Wiese Sehr glücklich

Wär ja auch noch schöner wenn man nichtmehr in die Natur dürfte..
Es geht drum das man nichts beschädigt.
Was ja im Grunde auch richtig ist.
Die FraGE IST ABER wann tut man das.
Auf einem Feld ist das recht klar.. Sobald etwas wächst macht man was kaputt wen man drauf rum trampelt..
Auf einer Wiese ist dies aber schwieriger.
Wenn die Wiese heute gemäht wurde (was sie ja mehrfach wird sonst würde sie ja nicht Landwirtschaftlich genutzt) ist sie ja einige Tage nicht anfällig.
Anders gesagt, ein Rasen der frisch gemäht ist leidet nicht unter einer begehung.
Jetzt kann man sich streiten wie lange er nicht leidet:)

Außerdem könnte man Fragen, ab wann beginnt bei einer Wiese die Landw. Nutzung?
Ich glaube mal gehör zu haben das eine Wiese die 3 mal im Jahr gemäht wird brachland ist und sogar als dieses bei der EU (subvenzionen) geltend gemacht werden kann?
USW USW
Schade das da keiner mehr Tips für mich hat!
Herr A würde sicher gerne wieder etwas freier durch die Natur laufen und sich nicht mit so kinderreien rumärgern Smilie
Gruß
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Tinaaa hat folgendes geschrieben::
Man darf überall hin solane kein Zaun drumrum ist..

Quelle?
Außerdem: warum fragen Sie hier, wenn Sie es ohnehin besser zu wissen scheinen?
Tinaaa hat folgendes geschrieben::
Schade das da keiner mehr Tips für mich hat!

Tipp: fremdes Eigentum respektieren!
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte mit wenig fachkundigen Äußerungen nicht weiter stören.

Wenn ich mir das Auftreten von Herrn A hier so anschaue, beginne ich allerdings zu verstehen, weshalb der Nachbar von Herrn As Anwesenheit auf seinem Grundstück nicht begeistert ist.

Vielleicht sollte man doch einmal klären, in welcher Form der Herr A das fremde Grundstück nutzt. Am Anfang war´s ein Betreten, mittlerweile hält sich Herr A offensichtlich ganztägig auf dem fremden Grundstück auf.

Auch das Betretungsrecht (sofern die Wiese denn überhaupt in Bayern liegt) gilt nicht uneingeschränkt und nicht jede Art der Nutzung fremden Eigentums ist dadurch auch erlaubt.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt, dem man sinnvoller Weise den Sachverhalt nicht scheibchenweise darlegen sollte, weiß hier sicher Rat.

Bei der Frage nach Tipps schließe ich mich nordlicht02 an.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Tinaaa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wie arm:)
Vom Recht scheinbar nicht die geringste Ahnung aber mit persönlichen Meinungen und schlauen Ratschlägen immer ganz vorne dabei was Winken
Du hast Recht, nachdem ich gesehen habe wer hier wie Antwortet mach ich mir wirklich keine Mühe mehr hier was zu kommentieren oder gar zu Fragen.
Die einzige die etwas Sachlich war und auch mehr als persönliche (falsche) Einschätzungen zum besten gegeben hat war Lissy.
Der Rest scheint mir eher von der Fraktion Rentner, Kissen, Fensterbank, Hobby"jurist" zu sein Winken
Nunja, wie auch immer.
Danke Lissy, auch wenns mich nicht wirklich weiter gebracht hat.
Soweit war ich wie gesagt schon selbst.
Ich bin auf der suche nach Details.

Den anderen empfehle ich, mehr lesen und weniger schreiben Winken
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nordlicht02
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch merkwürdig, dass manche Leute dann, wenn sie Antworten bekommen die sie nicht hören möchten, persönlich werden müssen. Böse
Und falls sich Ihr letzter Breitrag auf Kormoran beziehen sollte dann frage ich mich, wenn ich dessen Beiträge mit den Ihren vergleiche, wer hier der verrentete, mit Kissen am Fenster hängende Hobbyjurist ist.
Außerdem warte ich immer noch auf eine Quellenangabe für Ihre weiter oben zitierte Behauptung, dass man überall hin darf, wenn kein Zaun vorhanden ist. Doch eher ein Bauchgefühl denn fundiertes Wissen?
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