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Voll befriedigend

 
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
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BeitragVerfasst am: 25.04.08, 12:16    Titel: Voll befriedigend Antworten mit Zitat

Weiß jemand, welche Anforderung sich hinter voll befriedigend verbirgt?

Sprachlich könnte man (je nach Interpretation von "voll") sowohl auf eine 3,0 als auch auf eine 2,7 schließen...
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

"eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung"

Entnommen: Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite
juristische Prüfung vom 03.12.1981 (BGBl. I S. 1243)

Mfg

showbee
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Konkretisierung: Gut = eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderung liegende Leistung und Befriedigend = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Hallo,

"eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung"

Entnommen: Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite
juristische Prüfung vom 03.12.1981 (BGBl. I S. 1243)

Mfg

showbee


Irgendwie macht mich das nicht schlauer. Geschockt

Die Verordnung hab ich jetzt auch gefunden mitsamt den Punkten von 0 bis 18.

Wenn ich aber mal eines Tages einen Master machen sollte, bekomme ich ganz andere Noten, namentlich so etwas wie 2,3 - 3,0 oder 3,7.

Für den sog. höheren Dienst soll man vollbefriedigende Leistungen gebracht haben, entweder in Form des 1. StEX oder in Form eines LL.M. - da fragt man sich doch, auf welche Masternote man das nun übersetzen muss...
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The Doctor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Notenskala lässt sich nicht so einfach umrechnen, da es eben zwischen gut und befriedigend die Note vollbefriedigend gibt (btw nicht "voll befriedigend", wie im Titel), so dass die Notenskala 0 - 18 Punkte umfasst, anstatt wie sonst üblich 0 - 15 Punkte.

Zitat:
Für den sog. höheren Dienst soll man vollbefriedigende Leistungen gebracht haben, entweder in Form des 1. StEX oder in Form eines LL.M.


Meines Wissens nach geht im Staatsdienst ohne 2. Staatsprüfung (vormals 2. Staatsexamen) gar nichts.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht hilft ja die Umrechnung via ECTS Punkten. Unsere Fakultät hat Richtlinien zur Umrechnung der juristischen Noten in ECTS ausgegeben.

http://www.rewi.hu-berlin.de/index.php?path=./studium/rv/ects-sokrates

Dort in § 6

18-12 = A HERVORRAGEND - ausgezeichnete Leistungen und nur wenige unbedeutende Fehler

11-9 = B SEHR GUT - überdurchschnittliche Leistungen, aber einige Fehler

8-6 = C GUT - insgesamt gute und solide Arbeit, jedoch mit einigen grundlegenden Fehlern

5 = D BEFRIEDIGEND - mittelmäßig, jedoch deutliche Mängel

4 = E AUSREICHEND - die gezeigten Leistungen entsprechen den Mindestanforderungen

2-3 = FX NICHT BESTANDEN - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die
Leistungen anerkannt werden können

0-1 = F NICHT BESTANDEN - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich

Wenn man nun bei einer anderen Fakultät eine Noten in ECTS Umrechnung findet, hat man wenigstens eine Idee.
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

The Doctor hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens nach geht im Staatsdienst ohne 2. Staatsprüfung (vormals 2. Staatsexamen) gar nichts.


Habe noch mal nachgeschaut. Also für den höheren Dienst z. B. bei der Polizei benötigt man das 1. Staatsexamen oder ein anderes geeignetes wissenschaftliches Hochschulstudium.

Außerdem findet man bei Wikipedia: Die Kultusministerkonferenz und die Innenministerkonferenz hatten 2002 beschlossen, die an Universitäten und Fachhochschulen erreichten Masterabschlüsse als Zugangsberechtigung für den höheren Dienst anzuerkennen.

Somit schlussfolgere ich: Nötig ist das 1. StEX oder z. B. ein LL.M. - bleibt die Frage mit den Noten. Cool
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Dort in § 6


Nach dem § 6 sind ja 65% der Studierenden entweder hervorragend, sehr gut oder gut. Weitere 25% sind befriedigend. Demnach wären die besten 90% geeignet. Wäre schön, denke ich aber eher weniger.
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

btw: wenn man mit excel einfach die punkte von 0 - 18 nimmt und dann von 4 (bestanden) bis 18 = 1,0 verteilt ergibt dass bei einer 9,00 (VB im Examen) die numerische 2,93.

also
18 = 1,0
15 = 1,64
12 = 2,29
9 = 2,93
6 = 3,57
4 = 4,0
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mathematisch eine durchaus sinnige Rechnung. Cool

Dann streng ich mal an für 'ne 2,9... Smilie
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

man muss natürlich gucken, bis zu welcher note man exakt bestanden hat. im 1. examen ist das auch nicht exakt die 4,00 wenn ich mich recht erinnere, jedenfalls kommt man in manchen bundesländern mit der 3,51 ins mündliche. an dem unteren ende der skala kenn ich mich gott sei dank nicht aus ;-)

dann könnte man auch daran denken die 18 als 0,0 oder 0,5 im notensystem zu setzen und auch im notensystem besteht man ja noch oft mit der 4,49. also am besten das prüfungsbüro der eigenen fakultät fragen, die haben bestimmt schon einmal noten in die oder in die andere richtung umgerechnet.

mfg

showbee
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