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Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.04.08, 17:06 Titel:
Zur Konkretisierung: Gut = eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderung liegende Leistung und Befriedigend = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.04.08, 09:55 Titel:
showbee hat folgendes geschrieben::
Hallo,
"eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung"
Entnommen: Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite
juristische Prüfung vom 03.12.1981 (BGBl. I S. 1243)
Mfg
showbee
Irgendwie macht mich das nicht schlauer.
Die Verordnung hab ich jetzt auch gefunden mitsamt den Punkten von 0 bis 18.
Wenn ich aber mal eines Tages einen Master machen sollte, bekomme ich ganz andere Noten, namentlich so etwas wie 2,3 - 3,0 oder 3,7.
Für den sog. höheren Dienst soll man vollbefriedigende Leistungen gebracht haben, entweder in Form des 1. StEX oder in Form eines LL.M. - da fragt man sich doch, auf welche Masternote man das nun übersetzen muss...
Die Notenskala lässt sich nicht so einfach umrechnen, da es eben zwischen gut und befriedigend die Note vollbefriedigend gibt (btw nicht "voll befriedigend", wie im Titel), so dass die Notenskala 0 - 18 Punkte umfasst, anstatt wie sonst üblich 0 - 15 Punkte.
Zitat:
Für den sog. höheren Dienst soll man vollbefriedigende Leistungen gebracht haben, entweder in Form des 1. StEX oder in Form eines LL.M.
Meines Wissens nach geht im Staatsdienst ohne 2. Staatsprüfung (vormals 2. Staatsexamen) gar nichts.
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.04.08, 12:47 Titel:
The Doctor hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens nach geht im Staatsdienst ohne 2. Staatsprüfung (vormals 2. Staatsexamen) gar nichts.
Habe noch mal nachgeschaut. Also für den höheren Dienst z. B. bei der Polizei benötigt man das 1. Staatsexamen oder ein anderes geeignetes wissenschaftliches Hochschulstudium.
Außerdem findet man bei Wikipedia: Die Kultusministerkonferenz und die Innenministerkonferenz hatten 2002 beschlossen, die an Universitäten und Fachhochschulen erreichten Masterabschlüsse als Zugangsberechtigung für den höheren Dienst anzuerkennen.
Somit schlussfolgere ich: Nötig ist das 1. StEX oder z. B. ein LL.M. - bleibt die Frage mit den Noten.
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.04.08, 12:52 Titel:
showbee hat folgendes geschrieben::
Dort in § 6
Nach dem § 6 sind ja 65% der Studierenden entweder hervorragend, sehr gut oder gut. Weitere 25% sind befriedigend. Demnach wären die besten 90% geeignet. Wäre schön, denke ich aber eher weniger.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.04.08, 10:54 Titel:
btw: wenn man mit excel einfach die punkte von 0 - 18 nimmt und dann von 4 (bestanden) bis 18 = 1,0 verteilt ergibt dass bei einer 9,00 (VB im Examen) die numerische 2,93.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.04.08, 06:53 Titel:
hi,
man muss natürlich gucken, bis zu welcher note man exakt bestanden hat. im 1. examen ist das auch nicht exakt die 4,00 wenn ich mich recht erinnere, jedenfalls kommt man in manchen bundesländern mit der 3,51 ins mündliche. an dem unteren ende der skala kenn ich mich gott sei dank nicht aus ;-)
dann könnte man auch daran denken die 18 als 0,0 oder 0,5 im notensystem zu setzen und auch im notensystem besteht man ja noch oft mit der 4,49. also am besten das prüfungsbüro der eigenen fakultät fragen, die haben bestimmt schon einmal noten in die oder in die andere richtung umgerechnet.
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