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Verfasst am: 24.04.08, 16:26 Titel: Ungefragte Veröffentlichung von Fotos in Zeitschrift
Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe die folgende Frage:
Gesetzt dem Fall es wurden von einer Person Fotos in einer Zeitschrift veröffentlicht, ohne dass diese Person von der Zeitschrift über die Veröffentlichung gefragt oder informiert wurde.
Die Fotos wurden mit entsprechenden schwarzen Balken über den Augen versehen. Nun wird die betroffene Person aber von Leuten aus dem Bekanntenkreis angesprochen, warum sie in dieser Zeitschrift auftaucht und daneben solch ein diskriminierender Text auftaucht.
Erst dadurch erfährt die entsprechende Person von der Veröffentlichung. Daran ist ja ganz augenscheinlich, dass die Anonymisierung der Person durch diese Balken nicht ausreichend war.
Desweiteren taucht auf der Seite der Illustrierten eine dem "Opfer" bekannte Person auf und stellt sich in einem positiven Licht dar. Die Äußerungen des umgebenden Textes dagegen haben mit den Fotos der betroffenen Person nichts zu tun, werden aber gleichwohl mit dieser durch die dargestellten Fotos assoziert.
Die Fotos an sich wurden ganz eindeutig von der anderen Person von einem der Internetauftritte (Communities, Voting-Seiten etc.) entwendet und dann vermutlich der Zeitschrift zur Verfügung gestellt.
Wurde hier das „Recht am eigenen Bild“ verletzt?
Wie stehen die Erfolgsaussichten für die durch die Urheberrechtsverletzung betroffene Person (gesetzt dem Fall die Person hat keine Rechtschutzversicherung und muss alle Kosten selbst tragen)?
Welche zivilrechtlichen Ansprüche in welcher Höhe bestehen (Schadensersatz, fiktive Lizenzgebühren, Schmerzensgeld etc.)?
Muss die Person die Zeitschrift oder die vermutlich dafür verantwortliche Person verklagen?
Wurde hier das „Recht am eigenen Bild“ verletzt?
Ja. Wenn auf dem Bild jemadn erkennbar ist, darf es grundsätzlich nur mit dessen Einwilligung verbreitet werden. Die lag ja nicht vor. Und ein anderer Erlaubnistatbestand, etwa eine zeitgeschichtliche Bedeutung des Fotos scheidet ja ebenfalls aus, weil die Person gar nichts mit dem Bericht zu tun hatte. Für die Erkennbarkeit reicht es locker aus, wenn man von wenigen guten Freunden erkannt wird.
Zitat:
Wie stehen die Erfolgsaussichten für die durch die Urheberrechtsverletzung betroffene Person (gesetzt dem Fall die Person hat keine Rechtschutzversicherung und muss alle Kosten selbst tragen)?
Die Urheberrechtsverletzung betrifft jemand anderen, den Fotografen. Der dürfte wohl auch klar gewinnen, wenn das Foto einfach geklaut wurde und er beweisen kann, dass er es gemacht hat.
Zitat:
Welche zivilrechtlichen Ansprüche in welcher Höhe bestehen (Schadensersatz, fiktive Lizenzgebühren, Schmerzensgeld etc.)?
Es besteht ein Unterlassungsanspruch darauf, dass das nicht nochmal gemacht wird. Wie hoch man den für die Gebührenberechnung in Geld bewertet, hängt wohl auch damit zusammen, wie schlimm der danebenstehende Text war. Das kann man nicht sagen, weil es von Details abhängt und davon, an welchen Richter man gerät.
Schadensersatz kann nur gefordert werden, wenn tatsächlich bezifferbare Schäden entstanden sind.
Auf eine fiktive Lizenzgebühr würde ich eher nicht hoffen, weil jedenfalls spezialisierte Kammern sofort auf die Idee kommen werden, dass so ein Foto gar keinen Marktwert hat. Eine fiktive Lizenzgebühr könnte wohl nur der Fotograf durchsetzen, weil es diesbezüglich Tarife gibt.
Schmerzensgeld im eigentlichen Sinne gibt es nur, wenn durch die Veröffentlichung bestimmte Folgen eintreten, z.B. sowas wie als Körperverletzung zu wertende Schlafstörungen.
Geldentschädigung gibt es nur, wenn das wirklich eine derartige Sauerei war, dass man nur noch auf diesem Wege einen angemessenen Denkzettel für die Täter und eine entsprechende Genugtuung des Opfers erreichen kann. Dabei kommt es wieder konkret darauf an, was da übles geschrieben wurde.
Zitat:
Muss die Person die Zeitschrift oder die vermutlich dafür verantwortliche Person verklagen?
Die muss gar niemanden verklagen, das steht ihr völlig frei. Die Zeitung kann man ohne weiteres verklagen, den Informanten dann, wenn er die Veröffentlichung wollte. Also in diesem Fall vermutlich beide. Man kann sich einen aussuchen oder beide verklagen. Wenn beide, dann zusammen in einem Prozess, dann können stehen sie sich nicht gegenseitig als Zeugen zur Verfügung. Das alles ist aber auch Frage der Taktik im Einzelfall und hängt davon ab, wieviel Geld man bei den Gegnern vermutet. Wenn man irgendeinen vermögenslosen Informanten verklagt, bleibt man am Ende auf den Kosten sitzen.
Gehen wir davon aus, dass es sich bei den Fotos in dem geschilderten Fall um private Aufnahmen des Opfers handelt, die eine Freundin/Bekannte mit einer Digitalkamera fotographiert hat und von der nur noch digitale Abzüge auf dem Rechner des Opfers vorliegen bzw. auf den von ihr angelegten Profilen der Community-Seiten.
Negative oder Ähnliches sind bei der digitalen Fotographie ja nicht vorhanden und abgespeichert bleiben diese ja auch nicht auf lange Sicht auf dem Speichermedium der Kamera.
Der Fotograph (ebenfalls eine Privatperson), sprich die dem Opfer bekannte Person, möchte keine rechtlichen Schritte einleiten, würde aber durchaus bezeugen diese Fotos fotographiert zu haben.
Nun stellt sich das Opfer die Frage, wie es am Sinnvollsten vorgehen sollte. Ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund dieser unerlaubten Veröffentlichung so eindeutig, dass diese Person sich in jedem Fall an einen Anwalt wenden sollte?
Besteht die Gefahr, dass das Opfer auf den Anwaltskosten (Erstgespräch, etwaige Schreiben an die Illustrierte, spätere Gerichtskosten etc.) sitzen bleiben könnte, oder kann sie davon ausgehen, dass stets die Kosten von der Gegenpartei (der Zeitschrift) übernommen werden müssen (eine fiktive Insolvenz der Zeitschrift sei theoretisch ausgeschlossen)?
Wäre es sinnvoll, wenn sich das Opfer schon im Vorfeld an die Zeitschrift wendet und eine außergerichtliche Einigung anstrebt (bsp. Erwirken einer nachträglichen Gebühr für die Fotos)? Kann dieses Verhalten (beispielsweise eine E-Mail an den Verlag) bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung der beiden Parteien (falls sich die Illustrierte nicht darauf einlässt) ggf. gegen das Opfer verwendet werden?
Ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund dieser unerlaubten Veröffentlichung....
Ob erlaubt oder unerlaubt entscheidet im Zweifelsfall letztendlich ein Richter.
JessicaLampe hat folgendes geschrieben::
....dass diese Person sich in jedem Fall an einen Anwalt wenden sollte?
Wäre ratsam - Verlage haben i. d. R. nicht die schlechtesten Anwälte.
JessicaLampe hat folgendes geschrieben::
Besteht die Gefahr, dass das Opfer auf den Anwaltskosten (Erstgespräch, etwaige Schreiben an die Illustrierte, spätere Gerichtskosten etc.) sitzen bleiben könnte....
Sollte es zu einem Prozeß kommen und das "Opfer" diesen verliert, trägt es die eigenen Kosten und vermutlich auch die der Gegenpartei.
JessicaLampe hat folgendes geschrieben::
Wäre es sinnvoll, wenn sich das Opfer schon im Vorfeld an die Zeitschrift wendet und eine außergerichtliche Einigung anstrebt
Wäre eine Möglichkeit. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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