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Verfasst am: 25.03.08, 22:33 Titel: Muss schadensersatz erstattet werden?
Hallo,
meine Tochter hat ein Tier verkauft, mit einem Schutzvertrag, in dem steht, das das Tier zur Abgabe augenscheinlich gesund war, jedoch keine Haftung für nach dem Kauf entstehende Krankheiten übernommen wird. Diesen Vertrag hat meine Tochter(17) unterschrieben, ich habe diesem handeln nicht ausdrücklich zugestimmt. Nun hat sich die neue Besitzerin gemeldet (nach 3 wochen) und eine rechnung geschickt, das Tier wäre krank und, das sich diese person außerdem beschwehren wollte. Vor dem 1. Tierarzt besucht hatte diese Person uns bereits benachrichtigt und meine Tochter hatte angeboten das Tier zurückzunehmen und gesund zu Pflegen oder der Person das andere Tier gegen dieses sozusagen umtauschen würde. Die Person lehnte mehrfach ab. Nun also zur Rechnung, Wie ist hier die Rechtslage? Eine Umtauschmöglichkeit wurde schließlich mehrfach angeboten?
Diese Person hat uns mit dem Anwalt gedroht, sollten wir das Geld nicht überweisen.
Was für ein "Tier"? Einen Hamster, Goldfisch oder eine Maus? Dann dürfte das ganze unter "Taschengeldparagraph" fallen; der Vertrag ist einzuhalten, und die weiteren Fragen wären im Tierrecht besser aufgehoben.
Handelt es sich um einen Rassehund oder gar um ein Rennpferd im Wert von Tausenden, dann ist der Verkauf ohne die Zustimmung der Eltern unwirksam; das Tier (und auch der Verkaufspreis) wären zurück zu geben; die Tierarztrechnung müsste dann vom rechtmäßigen Eigentümer (Tochter) bzw. deren Eltern bezahlt werden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
hallo, es geht um ein kaninchen, wir wollen das Tier nicht wiederhaben, es geht mir mehr darum, ob wir jetzt dafür zahlen müssen, weil die Person sich ja beschwehrt hatte. die Ta rechnungen liegen angeblich bei über 150€?
Ich schätze mal, das Karnickel hat weniger als 100 € gekostet; das dürfte sich also im Rahmen des Taschengeldparagraphen um ein rechtsgültiges Geschäft handeln.
Die restliche Frage ist wohl eher Tierrecht, ich rege mal eine Verschiebung an. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Tiere sind keine Sachen. Steht seit paar Jahren so im BGB. Sie werden allerdings behandelt wie Sachen - falls nicht anderes Recht entgegen steht; das andere Recht ist im Zweifel das Tierschutzgesetz.
Meines Wissens entscheiden die Gerichte im allgemeinen so, dass (Haus)Tiere nicht austauschbar sind. So z.B. geschehen im Falle einer gewöhnlichen Hauskatze, die schuldhaft von einem Autofahrer angefahren wurde, der sich weigerte, die ca. 4.500,00 DM Tierarztkosten zu zahlen; Begründung: so viel sei das Tier nicht wert. Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung, Begründung (aus dem Gedächtnis): Tiere sind keine Sachen und deswegen nicht mit einer neuen Katze zu 100,00 DM austauschbar.
Folglich durfe die neue Halterin wohl den Austausch des kranken Kaninchens ablehnen.
Verkauften durfte Deine Tochter das Kaninchen wohl, wie schon mitternacht sagte. Ich hab jetzt keine Lust, zu buddeln, aber fraglich dürfte sein, ob sie diese Gesundheitsgarantie abgeben durfte - wegen der möglichen Folgekosten. Ob sie das hätte abschätzen können.
Wenn das Karnickel nun tatsächlich bereits krank abgegeben wurde, könnte man sagen, wäre es nicht abgegeben worden, dann hättet eben Ihr die Tierarztkosten zahlen müssen. Hätten wir nicht gemacht, wir hätten es einschläfern oder sterben lassen, käme als Argument nicht so gut.
Da es sich ja nun nicht um eine Unsumme handelt und die Sache, würde man sie juristisch verhandeln wollen, erheblich teurer werden würde, würde ich einen Vergleich vorschlagen: fifty-fifty. Mit dem Argument, wir haben den Garantievertrag nicht gebilligt, aber darunter soll das Karnickel nicht leiden (kommt bei Tierfans immer gut) zahlen wir die Hälfte. Und dann zusehen, ob man die streitbare Dame zu einem Einverständnis bewegt. _________________ Grüße,
Abrazo
Verkauften durfte Deine Tochter das Kaninchen wohl, wie schon mitternacht sagte. Ich hab jetzt keine Lust, zu buddeln, aber fraglich dürfte sein, ob sie diese Gesundheitsgarantie abgeben durfte - wegen der möglichen Folgekosten. Ob sie das hätte abschätzen können.
Damit wären wir bei der Frage der Vertragsauslegung. Das Tier wurde als "augenscheinlich gesund" verkauft. Darin sehe ich keine Gesundheitsgarantie, sondern nur die Zusicherung, dass der Verkäuferin keine Krankheitren bekannt waren. Für entscheidend halte ich hier das Wort "augenscheinlich", damit ist ja keine ausführliche tieräztliche Untersuchung behauptet, sondern nur die Einschätzung der Tierhalterin. Ich würde die Formulierung so auslegen wie "gekauft wie gesehen". Damit würde die Verkäuferin nur für arglistig verschwiegene Mängel haften.
Im übrigen müsste der Käufer ja auch belegen können, dass die Erkrankung bereits bei der Übergabe vorlag.
Damit hast Du natürlich recht, allerdings ging ich bei dem Theater, das gemacht wurde, davon aus, dass es sich bereits um eine längere Zeit vorhandene Krankheit handelte und nicht z.B. um eine Erkrankung aufgrund der Haltungsumstellung. Sie hat doch die Tierarztrechnung, da müsste doch eine entsprechende Diagnose drauf stehen.
Man kann natürlich vieles sagen und vieles verteidigen; die Frage ist nur, ob es sich bei diesem vergleichsweise geringen Preis lohnt. _________________ Grüße,
Abrazo
Ich schätze mal, das Karnickel hat weniger als 100 € gekostet; das dürfte sich also im Rahmen des Taschengeldparagraphen um ein rechtsgültiges Geschäft handeln.
§ 110 BGB ist hier m.E. nicht einschlägig. Wurde das Kaninchen dem Mädchen als "Mittel zu freier Verfügung" gestellt? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ich lasse mal die Minderjährigkeit der Tochter außen vor:
Rechtlich ist es ausreichend als Verkäufer in solch einem Fall ein gleichwertiges Tier (gleiches Alter, gleiches Geschlecht, gleiche Rasse etc.) im Tausch anzubieten oder aber anzubieten, das Tier selbst behandeln zu lassen und gesund gepflegt dem neuen Eigentümer wieder zu übergeben. 3 Wochen sind keine so lange Zeitspanne daß das dem Käufer nicht zuzumuten wäre. Ein deutsches Gericht hat bei einem Dackel die Zeitspanne von 5 Monaten nicht als lang genug anerkannt, daß ein so starker Gewöhnungseffekt in Bezug auf dieses Tier entsteht daß dem Käufer ein Austausch oder die Rückgabe des Hundes an den Züchter in Verbindung mit der Rückzahlung des Kaufpreises nicht zuzumuten wäre.
Wobei eh erst mal abzuklären wäre woran das Tier überhaupt erkrankt ist. Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß der Verkäufer für die Erkrankung gar nicht haftbar ist, d.h. auch keinen Ersatz anbieten muß. Z.B. falsche Haltungsvoraussetzungen und/oder falsche Fütterung können ein Kaninchen innerhalb weniger Tage umbringen, auch wenn es zum Zeitpunkt des Verkaufes puztmunter war.
hallo,
die gute frau hat uns jetzt mit einem anwalt geschrieben und uns rechnungen über fast 300€ geschickt. Wir wissen bis heute jedoch weder welche Diagnose der tierarzt gestellt hatte(steht nicht auf den rechnungen und ist für mich daraus auch nicht zu entnehmen, da sowohl geröngt als auch blutproben usw gemacht wurden und die verschiedensten Medikamente gegeben wurden)
Siehe Waschbärin.
Erst muss einmal per Attest nachgewiesen werden, dass die Erkrankung vor dem Kauf bestand.
Bei allerlei Tests hätte ich jedenfalls den Verdacht, es handle sich um allgemeines Unwohlbefinden ohne erkennbare Ursache. Das kann an der Umstellung liegen. _________________ Grüße,
Abrazo
Ich schätze mal, das Karnickel hat weniger als 100 € gekostet; das dürfte sich also im Rahmen des Taschengeldparagraphen um ein rechtsgültiges Geschäft handeln.
§ 110 BGB ist hier m.E. nicht einschlägig. Wurde das Kaninchen dem Mädchen als "Mittel zu freier Verfügung" gestellt?
Spielt der Verkaufswert des Kaninchens überhaupt die entscheidende Rolle, oder nicht eher das mögliche Gesamtrisiko für dieses Geschäft? Wie sich hier ja zeigt ist dieses evtl. viel höher.
Ich kann mich entsinnen dass ein Haustier als gutes Beispiel dafür fungiert, dass Eltern auch zustimmen müssen wenn ihr Kind ein Geschenk annimmt, die Sache also erstmal ohne Preis daherkommt und somit für jedes Kind unter die Taschengeldregel fällt. Dann späer kann das Geschenk doch Kosten und andere unschöne Folgen mit sich bringen.
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