Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.04.08, 07:59 Titel:
Eine "modUE" scheint eine modifizierte Unterlassungserklärung zu sein.
Inwieweit es Sinn und Zweck macht, nicht zu schreiben, wie gefordert, "Ich werde sowas nie wieder tun", sondern Anderes, vermag ich nicht zu beurteilen.
"Na ja, wenn der Abmahner eures Vertrauens eure mod. UE nicht annimmt (oder sogar explizit ablehnt), dann seid auch ihr nicht einseitig an diese UE gebunden und könnt -mit dem üblichen Risiko- fröhlich weitersaugen;"
http://board.gulli.com/thread/792853-abmahn-laberthread/55/
Vor Kurzem wurde die Abmahngebühr wohl auf ca. 300,- beschränkt. Vom Hörensagen. Gilt aber wohl nur für Neufälle. Dies klingt vernünftig angesichts von Massenabmahnungen per Paste and Copy. Sinn- und zweckvoll ist es allerdings auch, Schöpfer von Werken nicht um ihr Honorar zu prellen. Selbst wenn dies zum Reiz des Internets gehört, nachgerade für klamme Jugendliche, und selbst wenn man nicht jedem Porno eine genügende Schöpfungshöhe zusprechen mag wie z.B.
http://www.(Wortsperre: Firmenname).de/Lady-Chatterleys-Lover-Propos-Chatterlys/dp/0521007178/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books-intl-de&qid=1209365883&sr=8-1
Vor Kurzem wurde die Abmahngebühr wohl auf ca. 300,- beschränkt. Vom Hörensagen. Gilt aber wohl nur für Neufälle. Dies klingt vernünftig angesichts von Massenabmahnungen per Paste and Copy.
Ich meine gehört zu haben, dass es sogar auf 100€ für "Ersttäter" beschränkt wurde.
Hat der Pressesprecher eines Onlineauktionshauses gesagt. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Ich meine gehört zu haben, dass es sogar auf 100€ für "Ersttäter" beschränkt wurde.:
Was sich wohl aber nur auf die Abmahnkosten bezieht. Honorare im Wege der Lizenzanalogie sind nicht nicht betroffen. Frage jetzt, wie sich die 700 Euro zusammensetzen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
das ist ein standardbetrag! denn jede kanzlei festlegen kann.....er liegt zwischen 150 und 700Euro bei den jeweiligen Rechtsanwaltsgesellschaften^^womit alle verletzungen abgegolten wären!!!^^.....dies alleine spricht schon für sich...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.