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Hund hat gebissen

 
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lino234
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 11:35    Titel: Hund hat gebissen Antworten mit Zitat

Hallo,

A braucht Dienstleistung und ruft B an und hat Adresse und die Name zu B gesagt und Termin vereinbart. B arbeitet für eine Firma als Aushilfe. B kommt pünktlich zu o.g. Adresse an. A wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit einer kleinen Außentür. Am Außentür, die nicht abgeschlossen war, steht nur ein Klingel ohne Name dran. B klingelt mehrere Male aber keiner hat sich gemeldet. Daraufhin B kam auf den Hof nach ein paar Meter war die Wohnungstür mit Klingel und Name von A dran zu sehen. B klingelt. Nach einigen Sekunde ist plötzlich ein Schäferhund von Wohnung des Nachbars (Hundehalters) im gleichen Haus raus gesprungen und zu B gerannt und angebellt und B wurde am Arm gebissen. Der Hund bellte weiter an und hatte aggressive Haltung. B war in aussichtsloser Situation geraten und hilflos und hat große Schreck bekommen. Dann von der Wohnung kam eine gelassene Stimme und der Hund ging in die Wohnung zurück. Erst nachdem der Hund weg war öffnet A die Tür und wirkte gelassen und rief Hundehalter an. A hat mit dem Hundehalter telefoniert und den Vorgang kurz ihr erzählt. Dann kam überrascht aussehender Hundehalter vorbei. A hatte zuvor am Telefon nichts darüber zu B erzählt, dass es im Haus Hund gibt es gab auch kein Hinweisschild am Außentür oder sonst wo. B hat die Polizei angerufen. Die Polizei ist vorbei gekommen. B hat den Vorgang zu Polizei erzählt Polizei hat den Wund und abgerissene Hemd fotografiert und auch den Hund gesehen und mit Hundehalter gesprochen. B hat eine Anzeige gegen Hundehalter erstattet. Und danach ist zu Krankenhaus gegangen und vom Arzt behandelt worden. B hat Zuzahlungen zu Ärzte bezahlt. Es ist auch nicht klar ob die Versicherung die entstandene Arztkosten übernehmen wird. A ist zu Zeit nicht erreichbar wahrscheinlich ist abgereist und B weißt nicht wie Hundehalter heißt und es kann noch eine Weile dauern bis B Kopie der Anzeige erhält. B möchte schriftlich den Hundehalter Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz auffordern aber weißt nicht ob gleich Schreiben muss ?(wenn ja dann braucht er unbedingt die Name des Hundehalters) oder soll abwarten bis Kopie der Anzeige von Polizei ankommt (wenn ja dann wäre zum Schreiben nicht zu spät?)


-Im Falle der Ablehnung seitens Hundebesitzer, wie hoch sieht Erfolgsaussicht von B vor dem Gericht?

-B hat keine Rechtsschutzversicherung. Wenn B Anwalt nimmt, wer sollte Anwaltskosten zahlen?

-kann A wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden ?

-Wer sollte für Arztbehandlung zahlen?

-Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank !
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

so wie sich das hier darstellt, haftet der Hundehalter in vollem Umfang. Ein Mitverschulden des B ist nicht zu erkennen.

Die Heilkosten zahlt zunächst die Krankenkasse des B; die kann sich ihre Aufwendungen vom Hundehalter wieder zurückholen (das braucht den B nicht weiter zu kümmern).

B hat gegen den Hundehalter Anspruch auf Schadenersatz für seine zerrissene Kleidung , Schmerzensgeld (in vermutlich geringerer Höhe als der B sich das bis jetzt erhofft), ggf. Verdienstausfall (sofern ein solcher angefallen ist), Kostenpauschale und ggf. Arztkosten (müsste man prüfen, was das für Kosten sind und warum die angefallen sind).

Wenn der Fall derart klar liegt, kann (und sollte) der B sich einen Rechtsanwalt nehmen, der sich um alles weitere kümmert: den Namen des Hundehalters rausfinden, Schadenersatzansprüche beziffern und geltend machen. Rechtsanwaltskosten hat der Hundehalter zu übernehmen; möglicherweise wird der Rechtsanwalt vom B einen Vorschuss verlangen, der dann aber letztendlich vom Hundehalter zu tragen ist.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat ja schon alles bestens erklärt.

Zu dem Aspekt "kann A wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden?": Nein. Denn A ist in diesem Fall ist nicht der Hundehalter, sondern wohnt nur im gleichen Haus wie der Hundehalter, dessen Hund B gebissen hat.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.04.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine Ergänzung:

Der Halter des Schäferhundes muss normalerweise gegen derartige Schäden versichert sein; die Versicherung zahlt auch die Kosten für Deinen Anwalt. Der Anwalt wird sich wohl mit seiner Rechnung gleich an den Halter bzw. dessen Versicherung wenden und von Dir gar nicht erst Geld verlangen.

Auch ich würde Dir hier einen Anwalt empfehlen, dann hast Du keinen Ärger und weißt, dass Deine Interessen gut vertreten werden.

Große Kämpfe wird es, wenn eine Hundehaftpflichtversicherung besteht, was normalerweise der Fall ist, um Deine Ansprüche nicht geben.
_________________
Grüße,
Abrazo
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Noch eine Ergänzung:

Der Halter des Schäferhundes muss normalerweise gegen derartige Schäden versichert sein; die Versicherung zahlt auch die Kosten für Deinen Anwalt. Der Anwalt wird sich wohl mit seiner Rechnung gleich an den Halter bzw. dessen Versicherung wenden und von Dir gar nicht erst Geld verlangen.


er muss nicht, im eigenen interesse sollte er aber eine versicherung haben.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
er muss nicht, im eigenen interesse sollte er aber eine versicherung haben.


Kommt auf die jeweilige Landeshunde-Verordnung an. Z.B. in NRW muß ein Schäferhund als sog. "20/40-Hund" (= schwerer als 20 kg und/oder größer als 40 cm Schulterhöhe) u.a. haftpflichtversichert sein, z.B. in Hessen nicht.

LG Waschbärin
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