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wenn ich als Studentin privat oder über eine Agentur Nachhilfe geben möchte, habe ich keinen Arbeitgeber.
Muss ich mich selbst versichern? (krankenversichert bin ich momentan über meinen Vater).
Arbeite ich dann freiberuflich oder bin ich stelbständig?
Welche Abgaben (in Prozent) muss ich dann von meinen Einkünften zahlen?
Habe ich als Studentin eine Sonderregelung?
Ich wäre für eine Antwort, oder Verweis auf einen Link zu diesem Thema sehr dankbar.
Mann, machen Sie kein solchen Tam Tam wegen ein paar Kröten.
Aufgrund von Nachhilfe geben sind Sie weder selbstständig nochfreiberuflich, da muß man die Kirche schon im Dorf lassen. Und schon gar nicht brauchen Sie sich versicherungsrechtlich Gedanken zu machen.
Tun Sie doch das einzig Vernünftige (wie auch ich):
Kassieren nach BAT- Tarif ("Bar auf die Tatze") ---> Ergo, keine Abgaben an Papa Staat.
Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet - anders als das Finanzamt - nicht zwischen Freiberuflern und Selbständigen. Für KV + RV ist es also wurscht, ob Sie sich so oder so nennen.
Inwieweit Sie als Selbständige noch bei Ihrem Vater mitversichert bleiben können, weiß ich nicht genau (KV ist nicht mein Gebiet), aber vermutlich hängt das von Ihren Einkünften ab. Ganz sicher geht das nicht mehr, wenn Sie mehr als geringfügige Einkünfte erzielen (400 € im Monat). Dann allerdings sind Sie auch in der RV versicherungspflichtig.
Sonderkonditionen für Studenten gibt es nicht.
Der Tipp von 'Tutor' ist übrigens nicht so pfiffig. Wenn Sie über eine Agentur tätig sind, erfährt die KV und RV früher oder später davon. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Solange der Gewinn für die Tätigkeit unter 345 Euro im Monat bleibt und der Zeitaufwand ziemlich gering ist, spielt es für die Sozialversicherung keine Rolle.
ich bekomme in Moment Bafög in Höhe von 150,- und habe einen Nebenverdienst von 250,-. Das ist sehr bescheiden bei einer Miete von 300,-... Da sind "ein paar Kröten" entscheidend
Das Bafög-Amt meint meine Eltern könnten den Rest zum vollen Satz (=560,-) beitragen.
Ich bringe es aber nicht übers Herz sie darum zu bitten, weil sie bei Fabrikarbeiter sind und ihre Kleidung bei KIK kaufen
Old Piper,
Da ich einen job mit einem Verdienst in Höhe von 250,- habe darf ich bei der Nachhilfe nicht mehr als 150,- verdienen. Ist es nicht zu geringfügig um freiberuflich zu sein?
Wo kann ich mich genau über die Höhe der Abgaben informieren?
Den Job mit den 250 € machen Sie in Form einer abhängigen Beschäftigung, also nicht freiberuflich bzw. selbständig? Dann wird - zumindest was die RV angeht - bei jeder der beiden Tätigkeiten die Geringfügigkeit separat geprüft. Zusammengerechnet werden nur mehrere abhängige Beschäftigungen bzw. mehrere selbständige/freiberufliche Tätigkeiten (wie gesagt: in der SV kein Unterschied).
Bei der KV - Familienversicherung - kann's aber evtl. anders aussehen. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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