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myLord
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 18:41    Titel: Verwendung von Bildern in einer Veröffentlichung Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an:


A, B und C sind beide in der Forschung tätig. A arbeitet sozusagen für B, B sagt A: "Ich habe eine Idee, 2*2 könnte das gleiche wie 4*1 sein." A schreibt dann eine Software um das ganze zu prüfen und sagt anschließend ja oder nein.

Nun passiert folgendes: B erteilt A eine Aufgabe, an der er arbeitet. Anschließend hält A einen Vortrag darüber, in dem er unter anderem einige Diagramme zeigt. Zuschauer ist die ganze Abteilung unter anderem auch C.

Jetzt bittet C A ihm die Powerpoint Präsentation zu geben, A macht das auch. Einige Wochen später spricht ihn ein Kollege an und meint, dass die Diagramme bei IEEE veröffentlicht wurden, dort wird A jedoch nicht genannt. Was kann A nun machen?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz nebenbei: hoffentlich kann die Software besser zählen
Zitat:
A, B und C sind beide in der Forschung tätig.

Lachen
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
...
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html

Diagramme sind hier in Nr. 7 nicht ausdrücklich genannt, aber auch nicht ausgeschlossen - zumal ihnen auch Tabellen zugrundeliegen können.

Nur beachte man auch (2): Wer ein paar Zahlen in Excell eingibt und sich automatisch ein Diagramm erstellen lässt, um dies dann in Powerpoint darzustellen, hat nicht automatisch eine "persönliche geistige Schöpfung" erschaffen. Falls doch gilt:

"(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__12.html

Also auch, ob mit Klarnamen, mit Pseudonym oder anonym. Und was dafür zu bezahlen ist, falls dies nicht schon durch ein Gehalt abgegolten wurde:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__32.html

Wie man was nachträglich einfordert, das wäre dann die nächste Frage. Aber sicherlich nicht so brisant im vorliegenden Fall.

Gruß aus Berlin, Gerd
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myLord
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Ganz nebenbei: hoffentlich kann die Software besser zählen
Zitat:
A, B und C sind beide in der Forschung tätig.

Lachen


Ja, so etwas passiert, wenn man etwas am Text ändert und nicht aufpasst, was man geändert hat.

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::

Diagramme sind hier in Nr. 7 nicht ausdrücklich genannt, aber auch nicht ausgeschlossen - zumal ihnen auch Tabellen zugrundeliegen können.


Nur beachte man auch (2): Wer ein paar Zahlen in Excell eingibt und sich automatisch ein Diagramm erstellen lässt, um dies dann in Powerpoint darzustellen, hat nicht automatisch eine "persönliche geistige Schöpfung" erschaffen.


Jain, mit einem Diagramm verstehe ich keine Excel Tabelle mit Daten, wo man auf Diagramm erstellen klickt und Schwups: hat man ein schönes Bildchen vor sich. Ein Diagramm ist in diesem konkreten Fall ein Ablaufdiagramm, das darstellt, wie man technisch Berechnungen auf mehreren CPU Threads mehrerer Multi Core Server verteilen kann. A war auch die Person, die diese Idee hatte.

Es ist eigentlich keine Frage des Geldes, sondern eher eine Frage des Prinzips. Okay eigentlich auch nicht. IEEE ist eine Mafia. Es ist egal wie gut deine Arbeiten sind, die werden nur dann veröffentlicht, wenn man genug Vitamit B hat. Auch nur die Erwähnung des Namens in dem Magazin ist sehr viel "wert".
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 23:55    Titel: Re: Verwendung von Bildern in einer Veröffentlichung Antworten mit Zitat

Mal ausgehend von einer ggf. vorliegenden urheberrechtlichen Relevanz....
myLord hat folgendes geschrieben::
A arbeitet sozusagen für B,

Ist A Arbeitnehmer oder was sagt ansonsten die Vereinbarung zwischen A und B zu eventuellen Nutzungs-/Unterlizenzierungsechten im Rahmen des (Arbeits)Vertrags?
Und wer hat es denn nun veröffentlicht? B (der Auftrag- und/oder Arbeitgeber) oder C (der Zuhörer) oder gar ganz jemand anders? Und was ist überhaupt IEEE?
(Zu letzterem wenn, dann bitte nur prinzipiell ... die Forumregeln eben.)

Gruß
Rena
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