Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.04.08, 18:41 Titel: Verwendung von Bildern in einer Veröffentlichung
Hallo,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
A, B und C sind beide in der Forschung tätig. A arbeitet sozusagen für B, B sagt A: "Ich habe eine Idee, 2*2 könnte das gleiche wie 4*1 sein." A schreibt dann eine Software um das ganze zu prüfen und sagt anschließend ja oder nein.
Nun passiert folgendes: B erteilt A eine Aufgabe, an der er arbeitet. Anschließend hält A einen Vortrag darüber, in dem er unter anderem einige Diagramme zeigt. Zuschauer ist die ganze Abteilung unter anderem auch C.
Jetzt bittet C A ihm die Powerpoint Präsentation zu geben, A macht das auch. Einige Wochen später spricht ihn ein Kollege an und meint, dass die Diagramme bei IEEE veröffentlicht wurden, dort wird A jedoch nicht genannt. Was kann A nun machen?
Ganz nebenbei: hoffentlich kann die Software besser zählen
Zitat:
A, B und C sind beide in der Forschung tätig.
_________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.04.08, 13:23 Titel:
"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
...
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html
Diagramme sind hier in Nr. 7 nicht ausdrücklich genannt, aber auch nicht ausgeschlossen - zumal ihnen auch Tabellen zugrundeliegen können.
Nur beachte man auch (2): Wer ein paar Zahlen in Excell eingibt und sich automatisch ein Diagramm erstellen lässt, um dies dann in Powerpoint darzustellen, hat nicht automatisch eine "persönliche geistige Schöpfung" erschaffen. Falls doch gilt:
Also auch, ob mit Klarnamen, mit Pseudonym oder anonym. Und was dafür zu bezahlen ist, falls dies nicht schon durch ein Gehalt abgegolten wurde:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__32.html
Wie man was nachträglich einfordert, das wäre dann die nächste Frage. Aber sicherlich nicht so brisant im vorliegenden Fall.
Ganz nebenbei: hoffentlich kann die Software besser zählen
Zitat:
A, B und C sind beide in der Forschung tätig.
Ja, so etwas passiert, wenn man etwas am Text ändert und nicht aufpasst, was man geändert hat.
Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Diagramme sind hier in Nr. 7 nicht ausdrücklich genannt, aber auch nicht ausgeschlossen - zumal ihnen auch Tabellen zugrundeliegen können.
Nur beachte man auch (2): Wer ein paar Zahlen in Excell eingibt und sich automatisch ein Diagramm erstellen lässt, um dies dann in Powerpoint darzustellen, hat nicht automatisch eine "persönliche geistige Schöpfung" erschaffen.
Jain, mit einem Diagramm verstehe ich keine Excel Tabelle mit Daten, wo man auf Diagramm erstellen klickt und Schwups: hat man ein schönes Bildchen vor sich. Ein Diagramm ist in diesem konkreten Fall ein Ablaufdiagramm, das darstellt, wie man technisch Berechnungen auf mehreren CPU Threads mehrerer Multi Core Server verteilen kann. A war auch die Person, die diese Idee hatte.
Es ist eigentlich keine Frage des Geldes, sondern eher eine Frage des Prinzips. Okay eigentlich auch nicht. IEEE ist eine Mafia. Es ist egal wie gut deine Arbeiten sind, die werden nur dann veröffentlicht, wenn man genug Vitamit B hat. Auch nur die Erwähnung des Namens in dem Magazin ist sehr viel "wert".
Verfasst am: 29.04.08, 23:55 Titel: Re: Verwendung von Bildern in einer Veröffentlichung
Mal ausgehend von einer ggf. vorliegenden urheberrechtlichen Relevanz....
myLord hat folgendes geschrieben::
A arbeitet sozusagen für B,
Ist A Arbeitnehmer oder was sagt ansonsten die Vereinbarung zwischen A und B zu eventuellen Nutzungs-/Unterlizenzierungsechten im Rahmen des (Arbeits)Vertrags?
Und wer hat es denn nun veröffentlicht? B (der Auftrag- und/oder Arbeitgeber) oder C (der Zuhörer) oder gar ganz jemand anders? Und was ist überhaupt IEEE?
(Zu letzterem wenn, dann bitte nur prinzipiell ... die Forumregeln eben.)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.