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Verfasst am: 30.03.08, 11:52 Titel: Kann Päckchen verfolgt werden?
Partei A schickt an eine Partei B ein Päckchen. Partei A bekommt von der Poststelle, da unversicherter Versand, keinen Nachweis. Sprich Paketnummer. Partei B behauptet nun die Sendung der Partei A nicht bekommen zu haben. Kann denn jetzt Partei A heraus bekommen, ob der Partei B die Sendung doch zugestellt wurde?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.03.08, 16:46 Titel: Re: Kann Päckchen verfolgt werden?
ronnst hat folgendes geschrieben::
Kann denn jetzt Partei A heraus bekommen, ob der Partei B die Sendung doch zugestellt wurde?
Theoretisch schon (Zeugenaussage des Zustellers / Nachbarn, der am Fenster stand), praktisch nein. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Es empfiehlt sich, auch bei kleinen Mengen, generell per Paket zu versenden.
1. Hat der Absender einen Nachweis (Paket-Ident-Nummer)
2. Ist es versichert und bei Verschwinden, Verschulden der Post wird Schadensersatz geleistet.
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