Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kann Päckchen verfolgt werden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kann Päckchen verfolgt werden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ronnst
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 204
Wohnort: Herbsleben

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 11:52    Titel: Kann Päckchen verfolgt werden? Antworten mit Zitat

Partei A schickt an eine Partei B ein Päckchen. Partei A bekommt von der Poststelle, da unversicherter Versand, keinen Nachweis. Sprich Paketnummer. Partei B behauptet nun die Sendung der Partei A nicht bekommen zu haben. Kann denn jetzt Partei A heraus bekommen, ob der Partei B die Sendung doch zugestellt wurde?


MFG
Ronny
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 16:46    Titel: Re: Kann Päckchen verfolgt werden? Antworten mit Zitat

ronnst hat folgendes geschrieben::
Kann denn jetzt Partei A heraus bekommen, ob der Partei B die Sendung doch zugestellt wurde?
Theoretisch schon (Zeugenaussage des Zustellers / Nachbarn, der am Fenster stand), praktisch nein.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es empfiehlt sich, auch bei kleinen Mengen, generell per Paket zu versenden.
1. Hat der Absender einen Nachweis (Paket-Ident-Nummer)
2. Ist es versichert und bei Verschwinden, Verschulden der Post wird Schadensersatz geleistet.

Gruß P.
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.