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Ausweisung trotz deutscher Mutter
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Glucke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war selbst von Absurdistan betroffen:
Zum Referendariat brauchte ich damals einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis. Da ich 1957 in Deutschland geboren wurde, meine Eltern 1921 bzw. 1922 in Deutschland geboren wurden, keinerlei Kontakte ins Ausland bestanden, ich einen normalen Personalausweis hatte, war ich der Meinung, ich sei Deutsche. Bin also nichtsahnend zur Behörde. Dem Mitarbeiter ist mein italienischer Nachname aufgefallen. Daraufhin hat er beamtengründlich recherchiert: Meine Mutter war Deutsche. Ich bin jedoch vor dem Gleichberechtigungsgesetz geboren und deshalb muss auch mein Vater Deutscher sein, damit ich deutsche Staatsangehörige sein kann. Mein Vater wäre dann Deutscher, wenn sein Vater, also mein Großvater Deutscher gewesen wäre. Mein Großvater ist noch in Italien geboren worden. Die Unterlagen von der Einbürgerung sind im 2. Weltkrieg verloren gegangen. Ergo: Kein Nachweis, dass Großvater ein Deutscher, demnach auch mein Vater nicht und ich bin aus allen Wolken gefallen. Auf einmal war mein Status ungeklärt!!! Eheurkunden, Geburtsurkunden, alles unbeachtlich. Mein Sachbearbeiter war kulant, ich wurde nicht gleich staatenlos gemacht. Ich durfte weiter forschen.Mein Vater hat im 2. Weltkrieg in der deutschen Wehrmacht gedient. Darüber konnte ich Unterlagen beibringen. War unbeachtlich, denn auch Italiener haben z.T. dank Mussolini und Achse und so in der Deutschen Wehrmacht mitgemacht. Mein Glück war, dass mein Vater noch seine Entlassungspapiere aus der Gefangenschaft hatte: Er war gottseidank nicht in der normalen Wehrmacht, sondern bei der U-Boot-Marine. Und ich konnte ein Gutachten beibringen, dass nur Original-Deutsche dort dienen durften. Was ich an Laufereien und Ärger hatte. Ansonsten wäre ich staatenlos gewesen und mein Studium und meine Zukunftspläne ade!
So kanns auch gehen.
Liebe Grüße
Glucke
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