Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gaststätte einen Monat ohne Warmwasser, Mietkürzung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gaststätte einen Monat ohne Warmwasser, Mietkürzung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Wohlert
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 18:09    Titel: Gaststätte einen Monat ohne Warmwasser, Mietkürzung? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich betreibe eine Gaststätte und hatte jetzt einen Monat lang kein warmes Wasser.
Das kalte Wasser hatte auch zu wenig Druck und plätscherte so vor sich hin. Der Vermieter war informiert, lies sich aber sehr viel Zeit damit.
Es gibt wohl ein Urteil, nachdem man als Mieter einer Privatwohnung 20% der Miete kürzen kann.

Wie ist das denn für Gaststätten? Warmes Wasser ist dort schließlich noch viel wichtiger.

Vielen Dank für Hilfe!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier können Sie sich mal grob informieren. Sind nur Richtwerte! Für eine Gaststätte ist der Ausfall von warem Wasser fatal, evtl. könnte man noch mehr fordern.

Liebe Grüße.
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise macht es hier auch einen Unterschied ob ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag vorliegt.
Im Falle eines Pachtvertages könnte es sogar sein, daß der Verpächter einen möglicherweise entstandenen Schaden (Umsatzeinbussen) ersetzen muß.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.