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Hausveräußerung bei Vormundschaft

 
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Joo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 14:01    Titel: Hausveräußerung bei Vormundschaft Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe noch eine Frage zu einem anderen Tatbestand.

Eine ältere Person bekommt wegen Krankheit/Pflegefall einen Vormund, zB die Tochter, vom Gericht. Es gab vorher keine Bevollmächtigung/Patientenverfügung oder sonst etwas, das festhält, wer in einem solchen Fall die Vormundschaft übernimmt.
Ihr Haus steht jetzt seit einiger Zeit leer. Der ganze Ort weiß das und die ersten Interessenten kommen schon.
Im Falle des Ablebens möchte keines der Kinder das Haus.
Nun hat einer der Enkel nachgefragt, ob er das Haus bekommen kann, da die Oma sowieso nicht mehr dort leben wird. Es sind in der letzten Zeit einige Reparaturen angefallen, also muss zusätzlich noch etliches an Geld investiert werden, um das Haus wieder bewohnbar zu machen.
Da die Tochter vom Gericht als Vormund eingesetzt wurde, muss sie über das Vermögen wachen, darf aber nichts veräußern ohne Wissen des Gerichts. (so wurde mir das erklärt)

Wie ist die Rechtslage in dieser Situation? Kann der Enkel das Haus überhaupt auf seinen Namen überschrieben bekommen (ggf Schenkung, Verkauf,...)? Die Eltern des Enkels wären gegebenenfalls auch bereit, ihm ihren Erbteil zu schenken, dass er also nur 66% der Kosten des Hauses zu tragen hat.
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

erst sterben, dann erben!
solange wie die "ältere person" noch lebt muss man davon ausgehen das sie auch irgendwann nicht mehr selbst für die kosten der unterbringung aufkommen kann.
ist davon auszugehen das die "ältere person" nicht mehr in ihr haus ziehen wird kann vom gericht die "erlaubnis" zum verkauf eingeholt werden. mit dem vermögen kann die betreuerin dennoch nix anfangen da sie jedes jahr dem gericht rechenschaft ablegen muss (wenn ich nicht irre) genauso hat das gericht ein auge darauf das das haus nicht unter wert verkauft wird.

ggf. ist mietkauf eine möglichkeit od. das man das haus vermietet (an den enkel)
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich ist die Tochter vom Vormundschaftsgericht zur Betreuerin ihrer pflegebedürftigen Mutter bestellt worden.

Wenn zum Aufgabenkreis der Betreuerin auch die Sorge für das Vermögen der Betreuten gehört, ist die Betreuerin auch befügt, über ein Grundstück der Betreuten zu verfügen. Zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück der Betreuten bedarf die Betreuerin der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Schenkungen darf die Betreuerin im Namen der Betreuten nicht machen.

Wenn es sich bei dem Enkel, der das Haus der Betreuten erwerben möchte, um den Sohn der Betreuerin handelt, kann die Betreuerin mit ihm kein Rechtsgeschäft im Namen der Betreuten abschließen. Für die Übertragung des Eigentums an dem Haus der Betreuten müsste in diesem Fall vom Vormundschaftsgericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden.

Der Enkel wird das Haus der Betreuten nur erwerben können, wenn er den vollen Gegenwert des Hauses als Kaufpreis zahlt und das Vormundschaftsgericht zustimmt. Das Vormundschaftsgericht wird wohl seine Zustimmung von einem Sachverständigengutachten über den Wert des Hauses abhängig machen.
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