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Exmatrikulation bei Hochschulwechsel

 
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cyberaquarius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 15:55    Titel: Exmatrikulation bei Hochschulwechsel Antworten mit Zitat

Bei einem Hochschulwechsel benötigt die neue Hochschule die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule.

Angenommen Student X möchte die Hochschule wechseln:
Gibt es für ihn ein Widerrufsrecht (Frist) der Exmatrikulation, sollte bei der Immatrikulation bei an der neuen Hochschule etwas falsch laufen, oder würde Student X im ungünstigsten Falle dann ohne Studienplatz dastehen?

Habe schon das "Hessisches Hochschulgesetz" durchsucht aber leider keine Antwort gefunden.
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/70_wissenschaft_forschung_lehre/70-205-hhg/HHG.htm

Gruß Stephan
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Deinem Link:
§ 64:
Zitat:
§ 64 Immatrikulation, Gasthörerinnen und Gasthörer


(1) Die Studierenden werden durch Immatrikulation Mitglieder einer Hochschule. Die Immatrikulation kann sich auf einen bestimmten Studienabschnitt beschränken, wenn Bewerberinnen und Bewerber nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer Hochschule des Landes studieren.
[...]
(3) Die Ministerin oder der Minister für Wissenschaft und Kunst regelt durch Rechtsverordnung das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und der Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer einschließlich der Fristen sowie die Aufbewahrungszeiten für die Unterlagen, die für den Nachweis eines Studiums oder einer Prüfung von Bedeutung sind.


Und die entsprechende "Rechtsverordnung" ist diese hier: (Link)
_________________
mitternächtliche Grüße.


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