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Verfasst am: 12.04.08, 15:55 Titel: Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Bei einem Hochschulwechsel benötigt die neue Hochschule die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule.
Angenommen Student X möchte die Hochschule wechseln:
Gibt es für ihn ein Widerrufsrecht (Frist) der Exmatrikulation, sollte bei der Immatrikulation bei an der neuen Hochschule etwas falsch laufen, oder würde Student X im ungünstigsten Falle dann ohne Studienplatz dastehen?
§ 64 Immatrikulation, Gasthörerinnen und Gasthörer
(1) Die Studierenden werden durch Immatrikulation Mitglieder einer Hochschule. Die Immatrikulation kann sich auf einen bestimmten Studienabschnitt beschränken, wenn Bewerberinnen und Bewerber nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer Hochschule des Landes studieren.
[...]
(3) Die Ministerin oder der Minister für Wissenschaft und Kunst regelt durch Rechtsverordnung das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und der Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer einschließlich der Fristen sowie die Aufbewahrungszeiten für die Unterlagen, die für den Nachweis eines Studiums oder einer Prüfung von Bedeutung sind.
Und die entsprechende "Rechtsverordnung" ist diese hier: (Link) _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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