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Urheber Recht bei Konzertmittschnitten (Audio / Video )

 
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Raintrader
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 17:46    Titel: Urheber Recht bei Konzertmittschnitten (Audio / Video ) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Wie ist die Rechtslage zu folgendem Sachverhalt.


Ein Konzertveranstaltung auf der mehrere Bands spielen wird vom Veranstallter mitgeschnitten. Natürlich mit Einwilligung der Bands im Gastspiel vertrag und einräumung des Nutzungsrechst.

Nun schneidet der Veranstalter aus dem aufgenommenen Material ein schickes Konzertvideo um damit für seine Veranstaltung (und letzendlich auch für die Bands) zu werben. (z.B auf der Website der Veranstaltung als Video Stream ).

Nun meine Fragen:

Entsteht durch die Bearbeitung durch den Veranstalter (Audio/ Video schnitt ) ein eigenständiges Werk an dem er das Urheberecht besitzt ?

Wer hat das Recht an dem aufgenommenen Rohmaterial?

Wie ist die Rechtslage ??

Ich hoffe hier kann jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Besten Dank im vorraus.
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 20:16    Titel: Re: Urheber Recht bei Konzertmittschnitten (Audio / Video ) Antworten mit Zitat

Raintrader hat folgendes geschrieben::

Wer hat das Recht an dem aufgenommenen Rohmaterial?


Der Schöpfer einer Schöpfung ist der Urheber. Erreicht die Schöpfung die benötigte Schöpfungshöhe ist es ein Werk. Beispiel:
Malt ein Maler ein Gemälde, ist er der Urheber und hat somit die Urheberrechte, wenn es die benötigte Schöpfungshöhe erreicht.

Raintrader hat folgendes geschrieben::

Entsteht durch die Bearbeitung durch den Veranstalter (Audio/ Video schnitt ) ein eigenständiges Werk an dem er das Urheberecht besitzt ?


Das kann durch aus sein, aber nur wenn die Schöpfung ein eigenständiges Werk darstellt und nicht nur eine Bearbeitung eines anderen Werkes.
Siehe hierzu §23 und §24 des UrhG
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