Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zum Recht...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zum Recht...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schnecklie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 07:31    Titel: Frage zum Recht... Antworten mit Zitat

Hallo

wollte mal folgendes Nachfragen wenn wo geschrieben steht:

Eine Vielfältigung der auf den Seiten angebotenen Dateien und Texte bedarf einer Genehmigung.Fotos und Bilder unterstehen dem Urheberrecht.Für das Kopieren und nutzen der Texte und Bilder braucht man eine Genehmigung.

heisst das dann das ich nur die Bilder und Texte nicht kopieren darf und sie zbsp.nicht woanderst auf einer homepage zeigen darf,oder heisst das auch das ich das was auf den Bildern zu sehen ist nicht nacharbeiten darf?

Wie ist da die Rechtslage?

dankeschön
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfte im Urheberrecht besser aufgehoben sein - verschiebibert.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 14:23    Titel: Re: Frage zum Recht... Antworten mit Zitat

schnecklie hat folgendes geschrieben::

heisst das dann das ich nur die Bilder und Texte nicht kopieren darf und sie zbsp.nicht woanderst auf einer homepage zeigen darf,oder heisst das auch das ich das was auf den Bildern zu sehen ist nicht nacharbeiten darf?


Eine Seite zu besuche ohne den Inhalt (Bilder, Texte) zu kopieren wird relativ schwer.
Wenn man Werke dessen Urheberrecht bei einem anderen liegen verbreiten/veröffentlichen möchte, geht das nur mit einem Nutzungsrecht, liegt ein solches nicht vor, handelt man bei einer Veröffentlichung/Verbreitung strafbar iSd UrhG § 106.
Bilder zu bearbeiten ist generell erlaubt (siehe §23 UrhG). Um ein solch bearbeitetes Werk zu veröffentlichen/verbreiten, bedarf es der Erlaubnis des Urhebers. Hat man eine solche nicht, handelt man strafbar (siehe oben).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schnecklie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

dankeschön.

also darf ich nicht das was auf den bildern zu sehen ist nacharbeiten ohne Genehmigung von dem der es gemacht hat ist das richtig?müßte der dann eigentlich nicht ein patent anmelden wenn er nicht möchte das seine Sachen nachgearbeitet werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetztes gibt es keine Patente, wäre auch überflüssig, da die Werke automatisch urheberrechtlich geschützt sind - und das ist auch gut so! Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

schnecklie hat folgendes geschrieben::
also darf ich nicht das was auf den bildern zu sehen ist nacharbeiten ohne Genehmigung von dem der es gemacht hat


Doch. Sie dürfen es nur nicht *verbreiten* bzw. *veröffentlichen* ohne Genehmigung des Urhebers. Was Sie in Ihrem privaten Kämmerlein damit machen, ist Ihre Privatsache.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schnecklie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

dankeschön

also ich darf es dann nicht weiterverkaufen etc...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

schnecklie hat folgendes geschrieben::

also ich darf es dann nicht weiterverkaufen etc...


Exakt, denn Verkaufen => Verbreiten (uU).


Zuletzt bearbeitet von ThePhil am 06.05.08, 16:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nur um Missverständnissen vorzubeugen:
Veröffentlichen/verbreiten bedeutet nicht nur verkaufen, sondern auch das kostenlose Bereitstellen auf eigenen/fremden Internetseiten o.ä. oder das Weitergeben außerhalb dessen, was das Thema Privatkopien beinhaltet - unabhängig ob dafür Geld (-> verkaufen) oder nicht verlangt wird.

Gruß
Rena
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, man darf auch geschützte Werke ohne Erlaubnis verbreiten, nur nicht öffentlich. Ich habe mehrmals irgendwo gute/lustige kleine Texte oder Zitate gesehen, sie abgeschrieben und ggf. an Bekannte weitergegeben.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, man darf auch geschützte Werke ohne Erlaubnis verbreiten, nur nicht öffentlich.


Nein.

§ 17 UrhG
Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Zitat:
Ich habe ... Texte ... abgeschrieben und ggf. an Bekannte weitergegeben.


Daß Dir die Empfänger Deiner Kopien alle bekannt gewesen waren, schließt nicht aus, daß Du die Textkopien damit in den Verkehr gebracht, bzw. (Mitgliedern) der Öffentlichkeit angeboten hättest.

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.