| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
schnecklie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.05.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 03.05.08, 07:31 Titel: Frage zum Recht... |
|
|
Hallo
wollte mal folgendes Nachfragen wenn wo geschrieben steht:
Eine Vielfältigung der auf den Seiten angebotenen Dateien und Texte bedarf einer Genehmigung.Fotos und Bilder unterstehen dem Urheberrecht.Für das Kopieren und nutzen der Texte und Bilder braucht man eine Genehmigung.
heisst das dann das ich nur die Bilder und Texte nicht kopieren darf und sie zbsp.nicht woanderst auf einer homepage zeigen darf,oder heisst das auch das ich das was auf den Bildern zu sehen ist nicht nacharbeiten darf?
Wie ist da die Rechtslage?
dankeschön |
|
| Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 03.05.08, 11:20 Titel: |
|
|
Dürfte im Urheberrecht besser aufgehoben sein - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
| Nach oben |
|
 |
ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
|
Verfasst am: 03.05.08, 14:23 Titel: Re: Frage zum Recht... |
|
|
| schnecklie hat folgendes geschrieben:: |
heisst das dann das ich nur die Bilder und Texte nicht kopieren darf und sie zbsp.nicht woanderst auf einer homepage zeigen darf,oder heisst das auch das ich das was auf den Bildern zu sehen ist nicht nacharbeiten darf?
|
Eine Seite zu besuche ohne den Inhalt (Bilder, Texte) zu kopieren wird relativ schwer.
Wenn man Werke dessen Urheberrecht bei einem anderen liegen verbreiten/veröffentlichen möchte, geht das nur mit einem Nutzungsrecht, liegt ein solches nicht vor, handelt man bei einer Veröffentlichung/Verbreitung strafbar iSd UrhG § 106.
Bilder zu bearbeiten ist generell erlaubt (siehe §23 UrhG). Um ein solch bearbeitetes Werk zu veröffentlichen/verbreiten, bedarf es der Erlaubnis des Urhebers. Hat man eine solche nicht, handelt man strafbar (siehe oben). |
|
| Nach oben |
|
 |
schnecklie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.05.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 05.05.08, 09:44 Titel: |
|
|
hallo
dankeschön.
also darf ich nicht das was auf den bildern zu sehen ist nacharbeiten ohne Genehmigung von dem der es gemacht hat ist das richtig?müßte der dann eigentlich nicht ein patent anmelden wenn er nicht möchte das seine Sachen nachgearbeitet werden? |
|
| Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 05.05.08, 10:07 Titel: |
|
|
Auf Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetztes gibt es keine Patente, wäre auch überflüssig, da die Werke automatisch urheberrechtlich geschützt sind - und das ist auch gut so!  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 05.05.08, 10:23 Titel: |
|
|
| schnecklie hat folgendes geschrieben:: | | also darf ich nicht das was auf den bildern zu sehen ist nacharbeiten ohne Genehmigung von dem der es gemacht hat |
Doch. Sie dürfen es nur nicht *verbreiten* bzw. *veröffentlichen* ohne Genehmigung des Urhebers. Was Sie in Ihrem privaten Kämmerlein damit machen, ist Ihre Privatsache. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
| Nach oben |
|
 |
schnecklie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.05.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 05.05.08, 12:57 Titel: |
|
|
dankeschön
also ich darf es dann nicht weiterverkaufen etc... |
|
| Nach oben |
|
 |
ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
|
Verfasst am: 05.05.08, 19:58 Titel: |
|
|
| schnecklie hat folgendes geschrieben:: |
also ich darf es dann nicht weiterverkaufen etc... |
Exakt, denn Verkaufen => Verbreiten (uU).
Zuletzt bearbeitet von ThePhil am 06.05.08, 16:02, insgesamt 1-mal bearbeitet |
|
| Nach oben |
|
 |
Rena Hermann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 2886
|
Verfasst am: 06.05.08, 00:27 Titel: |
|
|
Nur um Missverständnissen vorzubeugen:
Veröffentlichen/verbreiten bedeutet nicht nur verkaufen, sondern auch das kostenlose Bereitstellen auf eigenen/fremden Internetseiten o.ä. oder das Weitergeben außerhalb dessen, was das Thema Privatkopien beinhaltet - unabhängig ob dafür Geld (-> verkaufen) oder nicht verlangt wird.
Gruß
Rena |
|
| Nach oben |
|
 |
I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
|
Verfasst am: 06.05.08, 14:34 Titel: |
|
|
Ich glaube, man darf auch geschützte Werke ohne Erlaubnis verbreiten, nur nicht öffentlich. Ich habe mehrmals irgendwo gute/lustige kleine Texte oder Zitate gesehen, sie abgeschrieben und ggf. an Bekannte weitergegeben. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
|
| Nach oben |
|
 |
BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
|
Verfasst am: 06.05.08, 15:50 Titel: |
|
|
| I-user hat folgendes geschrieben:: | | Ich glaube, man darf auch geschützte Werke ohne Erlaubnis verbreiten, nur nicht öffentlich. |
Nein.
§ 17 UrhG
Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
| Zitat: | | Ich habe ... Texte ... abgeschrieben und ggf. an Bekannte weitergegeben. |
Daß Dir die Empfänger Deiner Kopien alle bekannt gewesen waren, schließt nicht aus, daß Du die Textkopien damit in den Verkehr gebracht, bzw. (Mitgliedern) der Öffentlichkeit angeboten hättest.
mbG |
|
| Nach oben |
|
 |
|