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Schenkung vor dem Tod - Erbe aber ausgeschlagen

 
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Destiny*01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 23:11    Titel: Schenkung vor dem Tod - Erbe aber ausgeschlagen Antworten mit Zitat

Mein Großvater ist gestern gestorben. Ein paar Wochen zuvor hat er auf einem einfachen Zettel handschriftlich geschrieben, dass er nach seinem Tod sein Auto an seine Enkeltochter vereben möchte. Der Text lautet in etwa wie folgt: "Ich, XY im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte möchte mein Auto X nach meinem Tod meiner Enkeltochter Z vermachen, Datum und Unterschrift".
Die eigentliche Erbin des ganzen Besitzes ist aber seine Tochter und diese wird das Erbe aber ausschlagen. Nun zu meiner Frage: Hat so ein einfacher Zettel rechtlich Bestand? Können Sie mir sagen, wie die Rechtslage hierbei ist?
Vielen Dank im Voraus.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Testament ist gültig, wenn es vollständig handschriftlich abgefasst, datiert und unterschrieben ist. Das Testament muss nun nach dem Tod seines Verfassers dem Nachlassgericht abgeliefert werden. Das Nachlassgericht wird das Testament eröffnen und den oder die Erben und die Vermächtnisnehmerin von der Testamentseröffnung unterrichten.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 19:53    Titel: Re: Schenkung vor dem Tod - Erbe aber ausgeschlagen Antworten mit Zitat

Destiny*01 hat folgendes geschrieben::
Mein Großvater ist gestern gestorben. Ein paar Wochen zuvor hat er auf einem einfachen Zettel handschriftlich geschrieben, dass er nach seinem Tod sein Auto an seine Enkeltochter vereben möchte. Der Text lautet in etwa wie folgt: "Ich, XY im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte möchte mein Auto X nach meinem Tod meiner Enkeltochter Z vermachen, Datum und Unterschrift".
Die eigentliche Erbin des ganzen Besitzes ist aber seine Tochter und diese wird das Erbe aber ausschlagen. Nun zu meiner Frage: Hat so ein einfacher Zettel rechtlich Bestand? Können Sie mir sagen, wie die Rechtslage hierbei ist?
Vielen Dank im Voraus.

Wenn die Tochter (einziges Kind?) das Erbe ausschlägt, würden deren Geschwister bzw. deren Kinder erben - bzw. die Großmutter (Ehefrau des Verstorbenen), wenn sie noch lebt und keine Scheidung in Vorbereitung bzw. erfolgt ist.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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