Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.05.08, 16:15 Titel: GEMA bei Produktion von Onlinevideos
Mal angenommen, eine Video-Produktionsfirma erstellt einen Imagefilm über ein Restaurant. Unter diesen Film wird kommerzielle Musik gelegt. Die Produktionfirma hat den Song normal im Internet oder als CD gekauft.
Die Produktionsfirma veröffentlicht den Film nicht selber, sondern gibt ihn nur zur weiteren Verwednung an das Restaurant weiter. Dabei wird vertraglich daraufhin gewiesen, dass bei einer Veröffentlichung GEMA-Gebühren fällig werden.
Das Restaurant stellt den Film nun auf seine Internetseite, meldet diesen Film aber nicht bei der GEMA.
Wer haftet in diesem Fall gegenüber der GEMA? Das Restaurant, oder die Produktionsfirma?
Verfasst am: 03.05.08, 17:07 Titel: Re: GEMA bei Produktion von Onlinevideos
LarsG hat folgendes geschrieben::
Wer haftet in diesem Fall gegenüber der GEMA? Das Restaurant, oder die Produktionsfirma?
Das Restaurant, denn nur das widerrechtliche Veröffentlichen/Verbreiten eines Werkes ist normalerweise verboten. Das Herstellen nicht und da das Restaurant und nicht das Produktionsunternehmen dies veröffentlichen ist es ihr Brot.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.