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Diebstahl beim Zoll oder Paketdienstleister

 
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Autor Nachricht
smurfy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 23:09    Titel: Diebstahl beim Zoll oder Paketdienstleister Antworten mit Zitat

Folgender Situation: A kauft bei B in den USA Ware. B verschickt und deklariert den Warenwert falsch, er vergisst 2 Nullen. Das Paket bleibt
im Zoll hängen und der Paketdienstleister sagt A, er solle für den Zoll den genauen Warenwert nachweisen. A gibt einen höheren Wert
an als auf der Sendung genannt, welcher jedoch auch deutlich unter dem tatsächlichen Kaufpreis liegt. A vergisst eine Null. Nun wird das Paket
gestohlen bzw. es wird vom Paketdienstleiter als offiziell verschwunden gemeldet.
Der Paketdienstleister will nur die Versandkosten und den deklarierten Wert erstatten. A und B können den tatsächlichen Wert der Sendung anhand
des Zahlungsbeleges nachweisen. Dies will A nun dem Paketdienstleister mitteilen und Schadenersatz für den kompletten Betrag einfordern.
Lässt die Rechtslage dies zu?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Jungejungejunge, schon erstaunlich, wie vergesslich so manche Leute sein können... Geschockt Sehr böse Möglicherweise isr es ganz gut, daß
smurfy hat folgendes geschrieben::
das Paket gestohlen bzw. es wird vom Paketdienstleiter als offiziell verschwunden gemeldet
passiert ist - der Zoll hat mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit recht wenig Verständnis für derartig vergessliche Kunden. Mr. Green

smurfy hat folgendes geschrieben::
Dies will A nun dem Paketdienstleister mitteilen und Schadenersatz für den kompletten Betrag einfordern.
Da A mit dem Paketdienstleister keinerlei vertragliche Beziehung hat, wird dieser sich davon sicherlich nichts annehmen. Und bei B wird genau das passieren: Der Paketdienstleister wurd
smurfy hat folgendes geschrieben::
nur die Versandkosten und den deklarierten Wert erstatten
Eine entsprechende Regelung wird sich sicherlich in den Versandbedingungen finden, die B akzeptiert hat.


Und: verschiebibert ins Transportrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gott sei dank geht es nur um einen fiktiven Fall. Anderenfalls würde ich ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellen^^

Denkt A ersthaft, der Zoll ist blöd und merkt es nicht, wenn eine Sendung mit 1% Warenwert des ursprünglichen Werts angemeldet wird? Denkt A, der Zoll ist zu blöd und merkt es nicht, wenn der Warenwert nur 10% beträgt? Nee, der Zoll merkt sowas gar nicht. Nein, der Zoll betreibt auch gar keine Internetrecherche und findet nicht recht schnell einen Onlineshop oder einen Internetauktionshaus [Name geändert]-verkäufer...

Des weiteren dürfte es so sein wie Biber das schon geschrieben hat. Der deklarierte Wert der Sendung ist laut AGB der meisten Paketdienstleister der Versicherungswert...
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