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hunde und fremde grundstücke

 
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begosch.xy
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 13:58    Titel: hunde und fremde grundstücke Antworten mit Zitat

hallo erstmal....

es geht um folgendes: in einem kleinen dorf gehen viele hundebesitzer mit ihren lieblingen spazieren. leider werden nicht alle angeleint und laufen auch in haus- und hofeingängen von den anwohnern und hinterlassen da ihr häufchen.
ist nicht besonders schön, glaub ich auch als hundebesitzer.
nun hat ein nachbar auf seinem grundstück etwas installiert, das vermutlich einen schrillen ton absondert, welches die hunde nicht mögen und für menschen unhörbar ist. doch leider will nun mein hund nicht mehr an dem haus vorbei gehen, er ist immer angeleint und kann nur eine leinenlänge von mir fort.

frage ist nun, ob er sowas darf?
_________________
ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Frage: Wie soll sich ein Hofbesitzer gegen solche Hundehalter wehren ? Erschlagen darf er keinen, die Hundbesitzer nehmen die Hinterlassenschaft auch nicht mit.
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begosch.xy
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt! hast vollkommen recht.

nur... mein hund kackt nicht auf sein grundstück und trotzdem muß er, ich kann mir sein verhalten nicht anders erklären, von den tönen etwas mitbekommen haben. nun will er nicht mehr dort vorbei. die töne machen ja nicht an der grenze halt.
ergo beeinträchtigt das mich.
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ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
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gitta.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hoffe, dass solche Geräte nicht erlaubt sind.

Ich gehe auch sehr häufig in Wohngebieten spazieren, habe meinen Hunden aber beigebracht, dass sie nicht auf fremde Grundstücke laufen dürfen.

Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass in jeder Straße ein "netter" Anwohner sich so ein Gerät anschafft, wird das Gassi-Gehen zum Spießrutenlauf.

Es ist halt wie fast überall : Einige Wenige benehmen sich daneben und alle anderen müssen darunter leiden. Weinen

Ich hoffe, ein Rechtskundiger kann hier Entwarnung geben und weiß eine Gesetzesstelle, die die Anwendung solcher Geräte verbietet.

gitta.
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begosch.xy
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

naja, den grundstücksbesitzer kann ich auch verstehen. wie soll er sich denn sonst wehren???
viel lieber wäre mir ein gesetz, das hundebsitzer ihre hunde angeleint lassen müssen. denn wenn ich in einer gemeinschaft lebe, muß ich mich so verhalten, dass ich niemanden belästige. kot vor der haustüre ist eine belästigung.

ich verstehe beide seiten, denn auch ich darf immer "fremdkaka" auf meinem bereich des gehweges wegschaffen.
_________________
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Maike_08
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Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
naja, den grundstücksbesitzer kann ich auch verstehen. wie soll er sich denn sonst wehren???

Verstehen kann ich das auch. Trotzdem schütze ich mein Grundstück mit einem Zaun.
(Obwohl ich selber zwei Hunde habe, würde ich fremde Hunde nicht gerne bei mir auf dem Grundstück sehen.)
Es gibt Zäune, Tore, Gitter etc. in fast allen Variationen, für alle Geschmäcker und Geldbörsen.

Zitat:
viel lieber wäre mir ein gesetz, das hundebsitzer ihre hunde angeleint lassen müssen. denn wenn ich in einer gemeinschaft lebe, muß ich mich so verhalten, dass ich niemanden belästige. kot vor der haustüre ist eine belästigung.

Das gibt es ja in den meisten Städten, dennoch sind es ja meistens die Hundehalter, die auf Leinenpflicht in Wohngebieten sowieso nix geben. Ansonsten hast du recht.

Aber um Vermutungen ein Ende zu bereiten, würde ich den entsprechenden Besitzer einfach mal fragen. Wenn du dazu vielleicht eine Flasche Wein mitnimmst, wird er bestimmt freundlich gesonnen sein. Vielleicht bekommst du soviel Offenheit, dass du erklären kannst was so ein Gerät anrichten kann, sollte es sich wirklich um ein solches handeln.
Sollte dem nicht so sein, so hast du die Chance weiter zu schauen, warum dein Hund dort auf einmal nicht mehr lang mag....
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 21:57    Titel: Re: hunde und fremde grundstücke Antworten mit Zitat

begosch.xy hat folgendes geschrieben::
...
frage ist nun, ob er sowas darf?

... wie wär's mit § 13 TierSchG und § 18 TierSchG. Winken
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Glaub ich nicht.
Ultraschall-Tierabwehr ist frei verkäuflich, und das wäre wohl kaum der Fall, wenn es schädigend wäre.
Allerdings ist die Straße öffentlicher Raum, Herr und Hund haben also das Recht, da ungehindert herum zu laufen. Ich denke, es dürfte nicht zulässig sein, ein solches Tierabwehrgerät so aufzustellen, dass es die Nutzung des öffentlichen Weges behindert, und das ist ja der Fall, wenn es den Bürgersteig mit beschallt.
Möglicherweise weiß der gute Mann aber gar nicht, wie weit über sein Grundstück hinaus das wirkt. Ggf. reicht es, das Gerät ein bisschen weiter nach hinten zu stelllen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Glaub ich nicht.
Ultraschall-Tierabwehr ist frei verkäuflich, und das wäre wohl kaum der Fall, wenn es schädigend wäre.
...

Bei den "Ultraschall-Hundeabwehrgeräte" gibt es sehr große Unterschiede. Im ET steht aber nichts zu der Geräteausführung. Mobile Handgeräte haben meist einen Wirkungskreis von 5 Meter. Dies reicht in der Regel aus, um einen Hund von einem Menschen zu vertreiben. Festinstallierte Geräte könnenl mit einem Bewegungsmelder ausgestattet sein, die erst beim Betreten des "Schutzbereiches" aktiviert werden.

Den Angaben des TE zufolge ist entweder das entsprechende Gerät falsch eingestellt und die Sensoren erfassen auch den öffentlichen Raum oder das Gerät sendet einen Dauerton. Beides hielte ich aber für unzulässig. Diese Frage läßt sich m.E. erst mit einem technischen Gutachten klären. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wirkung von Ultraschallgeräten ....

Vor vielen Jahren erhielten wir (Elektronikentwicklungs Firma) die Anfrage eines Kunden, der so ein Ultraschallgerät gebaut haben wollte (zum Vertrieb desselbigen)

Gerät aufgebaut - funktioniert technisch.

Dann mal die Wirkung auf Mäuse untersucht (zu dem Zweck sollte das Gerät dienen)
Ein Bekannter züchtete im Keller weisse Mäuse um seine Reptilien zu füttern. Also Gerät in den Käfig gestellt und eingeschaltet.
Mäuse waren neugierig, schnüffelten an allen Ecken und legten sich dann auf der Kiste schlafen, weil die wohl etwas wärmer wurde als die Umgebung.

Wenn allerdings der Hund die Erfahrung gemacht hat, dass bei Ertönen des Ultraschalles es gleichzeitig Prügel gibt, dann kann ich das Verhalten verstehen.

hws
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde in diesem Fall erst mal das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer bzw. -nutzer suchen, ob und wenn ja zu welchen Zeiten solch ein Gerät überhaupt eingesetzt wird. Im Ursprungsposting stand ja das kleine Wörtchen "vermutlich". D.h. die Möglichkeit besteht daß ein solches Gerät auf dem betreffenden Grundstück gar nicht eingesetzt wird und die Reaktion des Hundes folglich keine Reaktion auf ein Ultraschallgerät ist. Sondern auf den Gemütszustand / das Verhalten des Hundehalters, der glaubt es würde dort ein solches Gerät eingesetzt, d.h. auf die Signale, die der Hundehalter unbewußt von sich gibt. Bei sensibelen Hunden kann so etwas passieren, der Hund merkt daß sein Chef eine Situation / einen Ort "meidet" und verfällt ebenfalls in Meideverhalten. Der Mensch versucht dann den Hund zu "beruhigen" oder zu "trösten" und bestätigt dadurch dessen Meideverhalten. In der Natur ist bestätigtes Meideverhalten aber die Autobahn des Überlebens, von daher verfallen Hunde sehr sehr schnell in diese Schiene. Z.B. in Bezug auf die Schußfestigkeit schaffen es manche Menschen ihrem Hund durch dreimal "ins Meiden streicheln" beim Schießen eine lebenslange Schußscheue anzutrainieren.

Die Wirkung dieser Ultraschallgeräte auf Hunde ist längst nicht so stark wie die Hersteller gerne in der Werbung angeben. Mein "netter" Nachbar hat so ein Gerät schon an unserer Grundstücksgrenze in der Nähe von Zwinger und Auslauf meiner Hunde aufgestellt, um diese und mich zu ärgern. Meine Hunde hat es überhaupt nicht gestört. Etwas sensibelere Hunde, die weiter oben auf dem Grundstück trainiert haben, haben auf das Gerät mit Gebell reagiert, aber nicht mit Meideverhalten insofern, daß sie das Grundstück nicht mehr betreten wollten.

LG Waschbärin
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