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yamanose FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.02.2005 Beiträge: 180
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Verfasst am: 04.05.08, 10:12 Titel: hund wird von fremder person gefüttert |
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ein hund wird vor einem supermarkt angeleint.
als der besitzer a zurückkommt muss er feststellen, dass eine fremde person b vor dem hund steht und ihm dicke fleischbrocken überreicht.
der besitzer a will aber nicht das fremde personen dem hund futter anbieten.
frage:
liegt hier ein strafbestand vor. z.b. illegales füttern?
b gibt an, dass a selber schuld hätte da der hund ja die nahrung angenommen hat und kein hinweis erkenntlich wäre, dass das füttern verboten ist.
muß man hier zukünftig ein schild etc. in anwesenheit aufstellen?
Zuletzt bearbeitet von yamanose am 04.05.08, 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 04.05.08, 10:18 Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert |
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yamanose hat folgendes geschrieben:: | liegt hier ein strafbestand vor. z.b. illegales füttern? |
Sowas gibt es nicht.
Nimmt das Tier allerdings Schaden, steht eine Sachbeschädigung im Raum(vorausgesetzt der Täter wusste, dass es dem Tier schaden kann und hat es in kauf genommen).
Außerdem müsste der "Fütterer" für evtl. Tierarztkosten und der gleichen aufkommen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ThePhil FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 04.05.08, 10:24 Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert |
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yamanose hat folgendes geschrieben:: |
liegt hier ein strafbestand vor. z.b. illegales füttern?
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Spontan fällt mir nichts ein. Es könnte uU was im Tierschutzgesetz stehen. Damit habe ich mich aber noch nie beschäftigt. Siehe TSchG
Ansonsten kommt vielleicht noch Sachbeschädigung in Frage. Dann müsste aber schon ein wenig mehr passieren als nur unautorisiert ein Tier zu füttern. Siehe §303 StGB |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 04.05.08, 10:27 Titel: |
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Stimmt, TSchG wäre auch noch eine Möglichkeit.
Aber wohl auch nur, wenn dem Tier ernstlich was passiert.
Schlichtes "Fremdfüttern" wird dort auch nicht sanktioniert sein. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Nörgler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 532
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Verfasst am: 04.05.08, 13:24 Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert |
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yamanose hat folgendes geschrieben:: | und ihm dicke fleischbrocken überreicht. |
Da wollte anscheinend jemand testen, ob dieser Hund Vegetarier ist.
Zitat: | der besitzer a will aber nicht das fremde personen dem hund futter anbieten. |
Dann sollte Besitzer A seinen Bello dahingehend erziehen, daß er von keinem Fremden etwas anrührt. _________________ Nomen est Omen |
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Abrazo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 04.05.08, 13:35 Titel: |
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Zitat: | § 1 Tierschutzgesetz:
1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. |
Wie jämmerlich hat der Hund denn gejault, als er die Fleischbrocken fraß? _________________ Grüße,
Abrazo |
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CIS FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 104
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Verfasst am: 04.05.08, 13:46 Titel: |
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Ich habe schon erlebt, dass in manchen Städten das Füttern von Tieren per Verordnung verboten ist. Das bezieht sich zwar von der Intention her auf Tauben und Enten, aber vielleicht kommt man damit weiter, wenn man denn unbedingt jemandem, der offensichtlich ohne böse Absicht, einen fremden Hund fütterte, was "reinwürgen" will.
Teilweise ist es auch auf Privatgrundstücken per Hausordnung verboten, Tiere zu füttern. Ist zum Beispiel auf Bahnhöfen so. Eventuell hat dieser Supermarkt auch eine derartige Regelung getroffen, dass dort niemand Tauben anlockt. |
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yamanose FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.02.2005 Beiträge: 180
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Verfasst am: 04.05.08, 14:00 Titel: |
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Abrazo hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | § 1 Tierschutzgesetz:
1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. |
Wie jämmerlich hat der Hund denn gejault, als er die Fleischbrocken fraß? |
also ich bin mir da eigentlich sicher, dass handlungen der unerlaubten nahrungsverabreichung auch ohne entsprechende regionale verordnungen geahndet werden.
denn angenommen der hund hätte ein magen und darm problem.
das hätte die person mit einkalkulieren müssen.
wenn im supermarkt anlein-zonen aneboten werden und erkenntlich ist, dass der besitzer nicht anwesend ist dann darf die fütterung nur durch den besitzer verordnet werden.
des weiteren ist auch nicht ersichtlich wann der besitzer wieder aus dem laden kommt. |
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Abrazo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 04.05.08, 14:05 Titel: |
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Insbesondere ältere Frauen denken, wenn ihnen ein Hund gefällt, automatisch daran, ihm etwas leckeres zu Fressen zu geben. Man sollte dafür Verständnis haben, und in der Regel schadet das einem Hund überhaupt nicht, wenn die Oma aus ihrer Einkaufstasche ein Stück Gulasch holt, um es dem Tierchen zu stiften. Das sind Vitamine.
Strafbar ist das auf gar keinen Fall, und auch das Füttern von Tauben ist nur deswegen ordnungswidrig (in einigen Städten), um die Taubenplage nicht noch weiter ausufern zu lassen - ein Umstand, der bei Hunden nicht zutrifft.
Wer vermeiden will, dass sein Hund von Fremden gefüttert wird, muss sich entweder die Mühe machen, ihn entsprechend zu erziehen (was angesichts von frischem Gulasch nicht leicht ist), ihm einen Maulkorb umbinden oder ihn zu Hause lassen, wenn man einkaufen gehen will.
Ich selbst sehe keine Notwendigkeit zum Eingriff bei einer Sache, die sowohl den fütternden Menschen als auch meinen Hund hoch erfreut. _________________ Grüße,
Abrazo |
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Abrazo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 04.05.08, 14:07 Titel: |
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Zitat: | denn angenommen der hund hätte ein magen und darm problem.
das hätte die person mit einkalkulieren müssen. |
Die Person, die das hätte einkalkulieren müssen, ist der Halter des Hundes. _________________ Grüße,
Abrazo |
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yamanose FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.02.2005 Beiträge: 180
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Verfasst am: 04.05.08, 14:08 Titel: |
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aber wenn man neben dem hund ein großes schild sichtbar aufstellt, dass das füttern untersagt ist dann ist das höchst illegal was die oma da anstellt. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 04.05.08, 14:15 Titel: |
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Nach welchem Gesetz bitte? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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yamanose FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.02.2005 Beiträge: 180
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Verfasst am: 04.05.08, 14:20 Titel: |
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es gibt doch sicherlich irgendeine moralische klausel.
es kann doch nicht sein, dass alles straffrei ist was nicht im gesetz steht.
des weiteren kann man irgendeinen § sicherlich dahingehend hindrehen. |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 04.05.08, 14:22 Titel: |
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Wer seinen Hund vor einem Supermarkt anleint und ihn alleine zurücklässt, muss mit allem möglichen rechnen.
Da ist das Füttern durch fremde Personen noch das kleinste Übel.
Man stelle sich vor, jemand bindet den Hund los und er läuft weg, verursacht womöglich noch einen Unfall.
Ich würde meinen Hund nie unbeaufsichtigt irgendwo angeleint zurücklassen. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 04.05.08, 14:28 Titel: |
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yamanose hat folgendes geschrieben:: | es gibt doch sicherlich irgendeine moralische klausel. |
Moralisch?
yamanose hat folgendes geschrieben:: | es kann doch nicht sein, dass alles straffrei ist was nicht im gesetz steht. |
Oh, aber sicher. Das ist eine der Grundfesten des Rechtsstaats.
http://de.wikipedia.org/wiki/Keine_Strafe_ohne_Gesetz
yamanose hat folgendes geschrieben:: | des weiteren kann man irgendeinen § sicherlich dahingehend hindrehen. |
Nein.
Auch das widerspricht dem oben genannten Grundsatz. Heißt Analogieverbot.
Es darf nur das strafbar sein, was auch genau so unter Strafe gestellt ist.
Sonst wüsste man schließlich nicht, wie man sich verhalten darf und wie nicht, wenn man immer Gefahr läuft, dass ein Richter irgendwas "hindreht". _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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