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scheidung

 
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fresh
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Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 14:43    Titel: scheidung Antworten mit Zitat

hallo
ich habe folgende frage:
bin seit 2000 mit meiner Frau verheiratet.Die besitzt die belgische Staatsangehörigkeit.Ich bin Ausländer(nicht EU-Bürger) und habe danach den EU-Aufenthalserlaubnis für 5 Jahren bekommen. Soweit ich weiiss,wird der jetzt unbefristet verlängert. Wir möchten uns aber doch scheiden lassen. Müssen wir irgendwo das Trennungsjahr anmelden ?
gruß
fresh
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 15:16    Titel: Re: scheidung Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Verlängerung der AE unbefristet wird wohl nach einer Trennung nicht mehr in Betracht kommen.

Eine Trennung ist zunächst ein faktischer Vorgang, der nirgendwo "angemeldet" werden muß - außer beim Umzug die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Dieses meldet die neue Anschrift an die Ausländerbehörde.

Wenn Sie in Deutschland leben und hier die Scheidung beantragen wollen, gilt für Ihre Scheidung, da SIe verschiedene Staatsangerhörigkeiten haben, deutsches Recht.

Demzufolge müssen Sie für die Scheidung grundsätzlich ein Jahr getrennt gelebt haben.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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fresh
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Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 15:22    Titel: Re: scheidung Antworten mit Zitat

Hallo nochmal
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort .

Es ist so :
Wir leben schon seit 2003 in unterschiedlichen Wohnungen,ich habe mich natürlich dementsprechend umgemeldet.
Wir wollen die Scheidung nächstes Jahr einreichen,nachdem ich den unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bekomme.
Werden dann die 2 jahre als Trennungjahr gelten ? oder müssen wir noch ein weiteres jahr warten?
Herzlichen Dank
Gruß fresh
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 14:31    Titel: Re: scheidung Antworten mit Zitat

Hallo fresh,

dann gilt die Zeit ab dem Getrenntleben als Trennungsjahr, ihr braucht dann aus familienrechtlichen Gründen kein weiteres jahr zu warten.

Gruss Hans
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